Duo Versicherrung

  • Hi ;)


    Also ich habe bei der DEVK für das DUO zu versichern 30€ gezahlt.


    Es ist immer günstiger wenn man es als "Krankenfahrstuhl" versichert.


    Jedoch muss es dann auch als Krankenfahrstuhl eingetragen sein, und dies machen auch nicht alle Versicherungen!


    Gruß,


    Sven

    Eine Simson verliert kein Öl...sie markiert ihr Revier;-)

  • Danke für die Meldungen, 29 oder 30 Euro sind schöne Kurse! :wink: Sind dann aber auch Fixpreise und zu jeder Jahreszeit fällig, oder?


    Zitat von Sven1988

    Hi ;)
    Jedoch muss es dann auch als Krankenfahrstuhl eingetragen sein, und dies machen auch nicht alle Versicherungen!


    Sollte aber so sein, sonst wissen wir ja, was wir von dem Laden zu halten haben.


    Gruß
    Al

  • Krass! Das ist mal interessant, welcher Tarif der möglichst niedrige ist. Da lohnt sich ein rotes Kennzeichen für das Duo fast nicht mehr, wenn es nicht ständig steht. :)


    Gruß
    Al

  • Zitat von Simichris

    Ja aber es gibt Krankenfahrstühle bis 30Km/h und über 30km/h er meint das müsste nur für die elektrischen Rollstühle sein! Ich habe einen neue Betriebserlaubniss vom KBA da steht Betriebserlaubniss für Kleinkraftrad das hat ihn verwirrt! Mfg


    Ich glaube dass die ganzen Aussagen über "Dummkopf" und "der kann seinen Job nicht" nicht ganz berechtigt sind!
    Wie du geschrieben hast, steht in der ABE "Kleinkraftrad" drinne. Das solltest du ändern lassen in "Krankenfahrstuhl"! Dann könnte ich mir vorstellen, dass dein Vertreter kein Problem mehr hat, diesen Krankenfahrstuhl auch als solchen zu versichern. (Siehe auch SVEN1988 vom 19.01. !!!)
    Berichtigt mich, wenn es noch andere DUOs gibt, bei denen nicht Krankenfahrstuhl drinne steht.


    Gruß Worschtel



  • Aber in den Papieren steht ja nur "Kraftrad". Und deshalb will unserer DEVK Vertreter das auch nicht als Krankenfahrstuhl versichern. Er braucht etwas,was das Duo als Krankenfahrstuhl ausweist.
    Die LVM letztes Jahr hatte damit keine Probleme, war aber wesentlich teurer

  • Bei der VGH steht explizit in den Unterlagen "Krankenfahrstühle ausser VEB Brandis und Robur". Bei uns wird ne Duo also wie alle anderen Moppeds für 59 €uronen /Jahr angemeldet.

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • In der neuen ABE vom KBA steht zur Fahrzeugart:


    Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug
    und mit Ergänzung von 1987
    Kraftrad (Krankenfahrstuhl), dreirädrig.


    In diesem Papieren steht nicht nur einfach "Kraftrad".
    Wie das in der alten ABE ist, weiß ich leider nicht.


    Gruß
    Al

  • HAllo!
    ich habe mir meinen Versicherungsschein meiner Schwalbe angeschaut. Ich bin bei der HDI


    Es gibt aber jetzt wohl auch die Sparte



    Kleinkraftrad dreirädrig max 350 kg bis 45 km/h


    es ist nicht so einfach zu wissen, was man nun ankreuzen soll. Wenn in der Betriebserlaubnis nicht genau drin steht Krankenfahrstuhl.....
    Aber da die DUOS ja mot. Krankenfahrzeuge waren, denke ich kann man sein Duo auch bei Krankenfahrstuhl über 30 km/h anmelden????????? Sind hier Experten? Vielleicht jemand von ner Versicherung?


    Greetz

  • hi
    mal ein Zusatz
    ich habe gestern meine neue BE bekommen vom KBA
    mitdabei das Schreiben der Datenbestätigung für Kleinkraftrad Duo 4/1


    Am Ende des Bogens stehen alle Simson Modelle gelistet und die erforderlichen Fahrerlaubnisse


    Ganz zum Schluß steht da wörtlich: Ich zitiere:


    Krankenfahrstühle:
    (Louis Krause, Robur, Duo...)


    Nur zur Benutzung durch körperbehinderte Personen. Fragen Sie bitte Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.



    Noch ein Beitrag der zur Verwirrung in unserem Lande führt!


    Greetz

  • Zitat von ronny-thomas

    Nur zur Benutzung durch körperbehinderte Personen. Fragen Sie bitte Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.


    Ich persönlich würde da nichts drauf geben. Wenn Du die absolute Gewissheit haben willst, kannst Du Dich tatsächlich mal an Dein Straßenverkehrsamt wenden und um eine Ausnahmegenehmigung anfragen. Das Ergebnis würde mich stark interessieren.


    Gruß
    Al

  • Ja, das hat nichts zu bedeuten und rechtlich keine Grundlage. Das ist nur die private Meinung der unterqualifizierten Sachbearbeiterin.
    Du darfst das Duo auch fahren wenn du nicht behindert bist, vorausgesetzt du hast die entsprechende Führerscheinklasse.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • okay vielen Dank


    jetzt bin ich mal gespannt was die Versicherung macht... ich habs einfach mal als Krankenfahrstuhl ab 1. Mai bei der WGV angemeldet. bzw den Antrag für ein Versicherungskennzeichen abgeschickt.


    :smile:

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