Habichtmotor M54?

  • Zitat von STORM

    X( oooooohh! Scheiße! Ich hab ihn teuer als guten M54er bei Ebay gekauft. Das gibt Mecker!


    Danke Leute für die schnellen Antworten! Ihr seid klasse!


    Oh mann, tut mir echt leid. Ich glaube, dass ist der Motor, wo ich auch geboten habe oder bieten wollte.
    Wenn du mit paypal bezahlt hast, kannste den Käuferschutz beantragen.
    Bei normaler Überweisung kann man den nicht mehr beantragen.

  • Kein PayPal... ;(


    Ich habe inzwischen über Ebay eine Problemmeldung geschaltet, und den Verkäufer über die geplanten nächsten Schritte sachlich informiert. Scheint ihn nicht recht zu jucken. Offensichtlich sieht er sich im Recht.


    Bei Gelegenheit werde ich mal versuchen, ihn ans Telefon zu bekommen und ihn nochmals eindringlich zu bearbeiten. Wenn er den Motor dann auch nicht zurücknehmen will, gehe ich zum Anwalt. Wozu sonst habe ich die schweineteure Rechtschutz in der delux Version?


    Außerdem habe ich mich (als Ebay-Premiumkunde) über Ebay über die Rechtsgrundlage informiert. Leute, ihr habt alle keine Ahnung wie viele Rechte man als Käufer hat, und wie die Pflichten bei Verkäufern aussehen. Auch wenn privat ge- und verkauft wird!


    Jeder (!!!), auch ein privater Verkauf, schließt eine Gewährleistung ein. Außer die Gewährleistung wird ordentlich in der Beschreibung ausgeschlossen. Diese wischi/waschi Klauseln, die jeder Ebayfutzi vom nächsten kopiert und in die Beschreibung setzt taugt in vielen Fällen nichts!


    Der Typ wird, wenn mein Anwalt erstmal fertig mit ihm ist, um ein paar Erfahrungen reicher, aber um viele viele hundert Euro ärmer sein. Ich hab´s ihm schon nett geschrieben und angedeutet, dass ich ihn nicht ins Unglück stürzen will, aber von ihm kommen nur dumme und freche Antworten. Tja, dann muss er wohl bluten :smokin:

  • Na ja, also mindestens muß ja wohl irgendein Spruch dastehen, dass Gewährleistungsrechte, Garantie, Rücknahme usw. ausdrücklich ausgeschlossen werden. Wie der Spruch nun genau aussieht, ist halbwegs egal, solange am Ende jeder versteht, was damit gemeint ist. Insbesondere betrifft das den genervten Amtsrichter, der am Ende die ganze Scheiße auf seinem Schreibtisch liegen hat.


    Storm, da der Verkäufer in vorliegendem Fall die Gewährleistungsrechte nicht explizit ausgeschlossen hat, könnte man ihm bei vorliegenden Mängeln deshalb die Eier langziehen. Ob der Motor tatsächlich irgendwelche funktionellen Mängel hat mußt du sehen.


    Meiner bescheidenen Meinung nach darfst du ihm aber, gemeinsam mit deinem Anwalt ordentlich die Glocken läuten, weil er dich bei der Beschreibung des Motors in der Auktion arglistig getäuscht hat, in dem er wider besseren Wissens geschrieben hat, der Motor hätte statt der üblichen drei vier Gänge. Dass er diese Aussage insoweit relativiert hat, als dass er schreibt, "wie ich meine" erscheint hier augenscheinlich irrelevant, da der Verkäufer vorliegend ganz offensichtlich bei Interessenten und potentiellen Käufern den Eindruck erwecken wollte, es handele sich vorliegend um einen Viergangmotor. Da er im Text schreibt, er habe den Motor selber gefahren (90 km/h usw.), muß es ihm ja bekannt gewesen sein, was das für ein Motor ist.


    Zudem könnte sich dein Anwalt vor dem Richter auch darüber auslassen, ob es sich bei den in der Offerte großmäulig angepriesenen 90 km/h eventuell um eine zugesicherte Eigenschaft handelt.


    Nimm dir einen Rechtsanwalt und mach dem Verkäufer ordentlich die Hölle heiß! Solchen Dummbeuteln muß man den richtigen Weg weisen. Am Ende der ganzen Geschichte darfst du ihm dann durch den Gerichtsvollzieher sein Moped, Auto oder Haus wegpfänden lassen, um deine finanziellen Forderungen zu befriedigen.


    Ich kenn mich aus ! :smokin:

  • DANKE! Sehe ich genau so! Mit mir kann man ja reden, und Irrtümer und Missverständnisse können ja passieren, aber verarschen und für dumm verkaufen lassen muss man sich nicht.


    Ich werde ein neues Thema im Bereich Recht eröffnen und weiter über die Geschichte berichten. Da suche ich für euch auch ein paar Infos zur Rechtslage zusammen, damit ihr auch informiert seid. Die ganze Geschichte, einschließlich einer korrekten Formulierung des Gewährleistungsausschlusses ist sicherlich auch für euch als Käufer und Verkäufer interessant.


    Mich ärgert, dass ich momentan nicht den ersehnten 4 Gang Motor habe, und auch nicht mehr das Geld bei einem aktuellen Angebot einzukaufen. Ich hätte einen kompletten Sperber im Originalzustand für 200 Euro angeboten bekommen. :cry:

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