Tagfahrlicht -Pflicht???

  • Gut aber wo genau steht das denn?
    Also die Ausnahmegenehmigung dass Simsons am Tage bei guten Sichtverhältnissen alleine mit dem Scheinwerfer vorne fahren dürfen, ohne leuchtendes Rücklicht?


    Weil ich würde mir das dann sehr gerne ausdrucken damit ich bei einer Kontrolle was in der Hand habe zum Vorzeigen!


    Gilt das für jede VorWende Simson, also auch für eine S51 Elektronik 12 Volt mit EWR und ELBA? Meine Batterie leert sich leider auch ungefähr alle 2 Wochen.
    Die Ladeanlage und Verkabelung habe ich schon soweit ich konnte überprüft, sollte in Ordnung sein. Ich habe mir jetzt auch schon eine größere Batterie mit 9 Ah geholt die muss ich dann wenigstens nur noch alle 4 Wochen nachladen.


    Wie wird das denn dann verkabelt? also wo muss ich dann das Rücklicht anschließen am Zündschloss?

  • Laß dir die komplette ABE einer S51 mit HS1 und EWR vom KBA schicken.


    da wird dann die Tagfahrlichschaltung drin sein :wink:


    Zu deinen t :wink: chnischen Problemen. Wende dich an den TEchnikbereich

  • Ausnahmegenehmigung 397/87 des Innenministeriums der DDR.


    http://www.fen-net.de/~ea1370/…mson/#Leistung_Ladeanlage


    Größere Batterien als die vorgesehenen werden übrigens schlechter geladen als die passende. Warum? Je größer die Batterie, desto größer der erforderliche Ladestrom - und an dem hapert's ja bekanntlich.


    Zum Umbau muss man grade mal zwei Kabel vom Zündlichtschalter abziehen und miteinander verbinden. Enorm praktisch dafür:


    http://www.reichelt.de/?;ACTIO…fb49b70d9242fed05b3552c45

  • Darf ich mich kurz vorstellen? Ich komm von Hier


    Hab inzwischen irgendwo gelesen, daß ein Licht von 400 Candela vorgeschrieben ist, wofür man 10 von diesen bräuchte.


    Die hätten beispielsweise eine Spannung von 3,2V und einen typischen Strom von 0,02A was dann eine Leistung von 0,64W für die gesamte Beleuchtung mit 10 Stück machen würde :shock:


    Nur über die Batterie könnte man die Anlage 42 Stunden betreiben, was sogar die Simson Ladeanlage läßig schaukeln sollte.


    Mir ist jetzt noch unklar inwieweit Ladezustand der Batterie und Belastung der Lichtmaschine zusammen hängen (ging bis jetzt davon aus, die erzeugt einen konstanten Strom unabhängig vom Ladestand der Batterie ergo, die Belastung der LiMa ist immer konstant), aber selbst dann kommt man unterm Strich um Welten besser weg als mit dem normalen Abblendlicht in einer Tagfahrschaltung.


    Hab ich irgendwo nen Denkfehler?


    Mir ist klar, daß sowas eingetragen gehört und würde mich auch vorher mal beim TÜV schlau machen, was der Spaß den kosten würde.

  • ... was ja nicht unmittelbar stören würde, denn so manche Eigenbauten kann man ja eintragen lassen.


    Bei Beleuchtungseinrichtungen ist der Prüfvorgang aber so immens teuer, dass man sich das direkt stecken kann - außer du willst sowas in Großserie bauen.


    Dazu kommt dein technischer Denkfehler, sofort offensichtlich, wenn man mal in den Elektrikplan schaut: Der Scheinwerfer hat seine eigene Generatorspule. Frontlicht geht nicht zu Lasten der Batterieladung - Rücklicht, Tacholicht und natürlich alles, was du von der Batterie abzapfst, aber schon. Das heißt: Deine vermeintliche Ideallösung verschlimmert das Kernproblem sogar, und löst dabei Probleme, die du gar nicht hast.

  • Zitat von Schwarzer_Peter

    ... was ja nicht unmittelbar stören würde, denn so manche Eigenbauten kann man ja eintragen lassen.


    Bei Beleuchtungseinrichtungen ist der Prüfvorgang aber so immens teuer, dass man sich das direkt stecken kann - außer du willst sowas in Großserie bauen.


    Dazu kommt dein technischer Denkfehler, sofort offensichtlich, wenn man mal in den Elektrikplan schaut: Der Scheinwerfer hat seine eigene Generatorspule. Frontlicht geht nicht zu Lasten der Batterieladung - Rücklicht, Tacholicht und natürlich alles, was du von der Batterie abzapfst, aber schon. Das heißt: Deine vermeintliche Ideallösung verschlimmert das Kernproblem sogar, und löst dabei Probleme, die du gar nicht hast.


    Das mit der ABE würde ich natürlich vorher abklären. Mglw. finde ich ja einen netten TÜV-Mitarbeiter, der da was Kluges zu sagen kann...


    Das Tagfahrlicht hätte ich natürlich nicht über das reguläte Licht laufen lassen, sondern direkt über die Batterie. So könnte der Lichtgenerator tagsüber aus bleiben und durch die lächerliche Leistung von 0,64W würde die Ladeanlage auch nicht nennenswert belastet werden.


    Ich möchte hier keinesfalls den Eindruck erwecken, ich sei beratungsresistent, aber ich finde die Idee nach wie vor nicht schlecht, oder hab ich was nicht beachtet bzw. mache nen Denkfehler?

  • 1. Du wirst keinen Selbstbau vom TÜV eingetragen bekommen.


    Wobei .. Geh zu Hella laß nen Lichtgutachten machen... paar Tausend Euro später hast du deine Lampen :rolleyes:


    2. Der Lichtspule ist es herzlich egal ob die läuft oder nicht. 0,65 W Batterie sind halt 0,65 Watt die fehlen.

  • Ja, du bist beratungsresistent. Drehen wir uns also zum dritten Mal im Kreis:


    * Du kriegst keine Bastelbeleuchtung eingetragen, punkt aus.
    * Der Ladestrom ist maximal 0,7A, im reellen Fahrbetrieb noch weniger. Jeder Batterieverbraucher tut weh.


    Ergo: Du löst ein Problem, das du gar nicht hast, indem du zwei einbaust. Super.

  • Zitat von Schwarzer_Peter

    Ausnahmegenehmigung 397/87 des Innenministeriums der DDR.
    http://www.fen-net.de/~ea1370/…mson/#Leistung_Ladeanlage


    Danke für den Link Schwarzer Peter!
    das habe ich mir gerade mal durchgelesen, hmm schade dann gilt das wohl für meine S51 nicht, denn ich habe schon eine ELBA, obwohl da ist ja nur die Rede von SR50/80 ist?
    Da auf der Seite steht:
    Zitat:
    "Die neue Baureihe „Simson-Roller“ SR50/80 ist davon ausgenommen. Sie bietet alle technischen Vorraussetzungen zum ständigen Fahren mit Licht mittels ihrer „modernen elektrischen Anlage“ bei konsequenter Nutzung von „MIKROELEKTRONIK“ zum Laden der Fahrzeugbatterie in Form der Baugruppe „Elektronische Lade- und Blinkanlage“."


    Ja eine Batterie mit größerer Kapazität also mit mehr Ah braucht bei gleicher Ladestromstärke länger bis sie voll geladen ist, als eine Batterie mit weniger Ah.
    Aber andererseits kann ich mit einer 9 Ah Batterie auch fast doppelt so lange Blinken bis sie leer ist, als mit einer 5,5 Ah Batterie.

  • Das ist ein bisschen eine Milchmädchenrechnung, weil die schwache Ladeanlage die kleine Batterie wenigstens etwas geladen kriegt, die große aber kaum noch.


    Die späteren Simsons mit potentialfreier Ladespule und Brückengleichrichter haben wesentlich mehr Ladestrom und so kein Problem mehr damit, die Batterie voll zu halten.


    Dass die alten Dinger direkt die Hälfte der Ladeleistung in der Einweg-Gleichrichtung verschenken, ist ja die Wurzel des Übels.


    Die S51 ist doch ausdrücklich genannt in dem Artikel, dort steht sogar, dass die Modifikation später sogar ab Werk so gemacht wurde wie beschrieben.


  • das bringt uns aber nicht weiter, weil:


    STVO Paragraf 17 Absatz 2a: Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.


    Aber ich denke mal es wird da wohl kau mjemand interessieren, ob am tage das rücklicht geht.
    mir isses auch egal, ich fahr immer mit vollem Licht hab ein S50N mit anchträglich angebauten blinker, da hängt die komplette beleuchtung an der einen lichtspule, also uninteressant für die Ladung.

  • Zitat von biker_max

    das bringt uns aber nicht weiter, weil:


    STVO Paragraf 17 Absatz 2a: Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.


    Gut, ich frage Dich dann mal, wo ist das eigentliche Abblendlicht?
    Vorne oder hinten?
    :roll:


    Dazu kannst Du dann den Gedankengang von oben weiterspinnen,
    wenn es Dir nicht zu schwer fällt.

  • na, ich nehme mal an, dass es so ne Reglung gibt, die vorschreibt das die einzelnen lämpel nicht getrent schaltbar sein dürfen. das wird höchstwahrscheinlich nur durch diese ausnahmegenehmigung(irgendwo weiter oben auf der seite) außer kraft gesetzt.

  • Zitat von biker_max

    na, ich nehme mal an, dass es so ne Reglung gibt, die vorschreibt das die einzelnen lämpel nicht getrent schaltbar sein dürfen.


    Also so bekloppt ist nichtmal die Bundesrepublik Deutschland :)):)):))
    Wo ist das Problem, mit den Paragrafen und der Ausnahmegenehmigung des Dauerlichtumbaus ist doch alles geregelt? :wink:

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Doch, die Bundesrepublik ist so bescheuert - und die DDR war's auch, deswegen bedurfte es ja eben dieser Ausnahmegenehmigung.


    Allgemein ist nämlich in der Tat vorgeschrieben, dass das Abblendlicht nur zusammen mit den Rücklichtern eingeschaltet werden kann.

  • Zitat von Schwarzer_Peter

    Allgemein ist nämlich in der Tat vorgeschrieben, dass das Abblendlicht nur zusammen mit den Rücklichtern eingeschaltet werden kann.


    Als das Gesetz mit der Abblendlicht-Regelung am Tag für Motorräder kam, war gerade das Jahr 1989. Damals spielte das Tagfahrlicht, wie wir es heute kennen, noch keine Rolle. Vielleicht gibt es diesbezüglich einmal eine Gesetzesänderung. Das Rücklicht am Tag und bei guter Sicht ist überflüssig, auch umweltpolitisch gesehen.

  • Ich versteh die ganze diskussion nicht ......wen interessiert ob das Rücklicht am Tag mitlfunzelt oder nicht ????? kann im Notfall nicht verkehrt sein......ich fahre mit voller beleuchtung (Vorder- und Rücklicht ) und habe keine Probleme mit einer leeren Bleigelbatterie und ich fahre viel im Stadtverkehr (Blinken und Hupen inbegriffen ) ......upps ich fahre ja mit einer Bleigelbatterie ......erlischt jetzt meine Betriebserlaubniss und jagen die Grünen mich mit einem Raketenwerfer und zerballern sie meinen Lappen mit einer Pump Gun ???? :D

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!