Schwalbe Verkleidungsteile Produktrechte

  • Zitat von totoking

    wenn ich für mich etwas selbst nachbaue, dann ist es mir doch völlig egal, ob ich dazu das recht habe oder auch nicht. es ist für mich und damit gut!


    Ich will euch ja nicht den Spaß verderben, aber die Überlegung geht nicht auf. Auch wenn du was nur für dich nachbaust, verletzt du doch ein Markenrecht, wenn es denn so eines gibt.


    Es sein denn, dein nur für dich gebauter Nachbau bleibt für immer in deiner Garage und wird von keinem gesehen. Dann könnte es gehen ...

    • Offizieller Beitrag

    du hast meine aussage nicht richtig gelesen. ich bin nicht der meinung, dass, wenn ich es für mich privat baue, keine markenrechte verletzt werden. da verletze ich bestimmt irgendwas. was ich sage ist, dass mir das in diesem fall herzlich egal ist.
    auch meine eingebaute vape ist nicht eingetragen, auch meine nachbaublinkerkappen haben kein e-prüfzeichen, genausowenig wie die rücklichtkappe.
    was ich damit sagen will ist: natürlich kann man sich in der rechtlichen zone ganz einfach ins rechtliche aus schießen. frage ist doch, inwieweit man das für sich selbst verantworten kann. es geht doch primär eh erstmal um das "machen" einer verkleidung. was dann damit passiert... und ich bin ja so unglaublich felsenfest davon überzeugt, dass es mza herzlich egal ist, was ich damit privat so anstelle. werde ich damit jedoch kommerziell ändert sich das sicher ganz fix.
    gru´ß sirko

    • Offizieller Beitrag

    mehr vom duo unter http://simsonstammtischkiel.npage.de/


    einen dicken kuss an onkel gerrit für diese steilvorlage... ja, das waren noch zeiten, als mich die kieler polizei durch die engsten gassen jagte 8)


    und heute bau ich mit gips und gfk...

  • Ich seh durch den Nachbau von Verkleidungsteilen weit und breit keine Markenrechtsverletzung, solange man sich einen Simson-Schriftzug verkneift.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • du bildest ein teil nach, dass ein anderer konstruiert hat.


    z.b. jemand schneidert ein lacoste t-shirt nach in farbe und form aber lässt das markenzeichen weg. dann kommst du von der türk.... nach deutschland zum zoll. dann haste spass


    DIES IST NUR EIN BEISPIEL NICHT DISSKUSSIONSWÜRDIG.


    natürlich werden markenrechte verletzt. aber es ist eine frage wo kein kläger, da kein richter.


    eine andere frage ist bei einem unfall, wenn du dir die wirbelsäule verletzt hast , was sagt die versicherung. wenns um die 100.000 euro geht wird jede versicherung genau nachschauen. wenn du ein nachgebautes teil hast, das keine abe oder einzelabnahme hat und keine rechtschutz die das abdeckt...... (PS 99,5 % der heutigen versicherungsverträge decken sowas nicht ab)


    es ist mehr wie unwahrscheinlich das mza jede schwalbe nachkontrolliert ob ihre rechte verletzt worden sind, und ob ein gericht eine klage im einzelfall wirklich zulassen würde, solange keine kommerziellen zwecke verfolgt wurden.
    und wenn sind die streitwerte im privatnachbau marginal.


    zweites PS: es freut mich das die karosserie der schwalbe als das bezeichnet werden was sie sind;: verkleidungsteile.

  • Hmm, ich korrigier mich noch mal etwas: Die Verletzung eines Markenrechtes besteht doch aber erst in der irgendwie gearteten Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr, siehe § 14 ff. MarkenG (genau wie im Patentrecht übrigens). Da hat Totoking mit seinem Bauchgefühl schon Recht gehabt. Private Nachbildung ist kein Problem. Und da es der Titel des Threads ist, hab´ ich einfach mal was dazu geschrieben. Die versicherungstechnische Seite ist natürlich eine andere, das muss man sich gesondert überlegen.


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Richtig. deshalb hab ich ja geschrieben, das es fraglich ist ob ein gericht die klage zulassen würde. aber......
    geschäftlicher verkehr gibt es nicht nur zwischen firmen (falls diese irrige meinung sich auf geschäft=firma) bezieht. sondern auch zwischen privat und privat etc.
    die rechtliche begründung warum plagiate vom zoll kassiert werden liegt genau da. wenn du willst suche ich dir die momentane rechtliche definition raus.


    Fazit wie ich die sache sehe: solang man einen nachbau rein und ausschliesslich für sich selber nutzt, kommen markenrechte oder patentrechte an sachen bzw. urheberrechte an werken nicht zum tragen. in dem moment aber, wo eine wie auch immer geartete (verkauf, geschenk, etc) übertragung oder eventuell auch nur besitz stattfindet, liegt eine verletzung vor.


    dies ist keine in irgendeiner weise rechtsberatung.


    Finde es toll, das sich jemand tiefer damit befasst hat. es ist momentan ein thread offen über abmahnung. das ist die selbe materie nur im urheberrecht.


    stephan

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