Mein Anhänger

  • Auf meinen MWH/RB Anhänger war definitiv ein 40 Schild drauf. Das muss auch laut ABE(-Datenauszug) auf den Hänger geklebt werden. Da steht nämlich folgendes:
    [INDENT]Feld 22 Bemerkungen und Ausnahmen
    zu T.i.V. m §58 StVZO: mit ABE genehmigt 1 Geschw.-Schild "40" a. Fz.-Heck[/INDENT]

  • Mal ein ganz anderer Anlauf:


    Wenn du nun das Kennzeichen nicht an der Anhängerrückwand anbringst, sondern selbiges "auslagerst".
    Zum Bleistift mittels Blechstreifen unters Rücklicht? Dann wäre Platz für das andere Zeug.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!



  • Hm keine schlechte Idee muss ich sagen. Hatte auch schon überlegt die Dreiecke rechts und links überstehen zu lassen, dann wäre glaube genug Platz in der Mitte.
    Das Problem ist das die überstehenden Teile dann sehr leicht abbrechen können, wenn man beim rangieren irgendwo drankommt zB. Dann müsste man extra noch eine Art Schutzkäfig aus Metall bauen, was mir ein wenig aufwendig erscheint.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Da brauchst du keinen Käftig, sondern einfach zwei halbwegs stabile Bleche, die unter die Dreiecke kommen. Dann bricht da auch nichts ab.


    LOL stimmt, da hab ich ja viel zu kompliziert gedacht!


    Na klar reichen da einfach 2 dreieckige, stabile Bleche.


    Ich hätte jetzt an ein umlaufendes Blech gedacht oder zumindest ne umlaufende Metallstange oder sowas...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Gibt es zu diesen Anhängern auch eine Art Bestandsschutz oder müssen sie mit diesen großen, dreieckigen Reflektoren nachgerüstet werden, damit sie im Straßenverkehr dem Gesetz entsprechen?

    Einmal editiert, zuletzt von Alfred () aus folgendem Grund: Grammatik

  • Ich hab den selben Gedanken gehabt, bin aber zu noch keinem Ergebnis gekommen. Direkt au Mopedanhänger wird im Einigungsvertrag nicht hingewiesen.
    Und zur Allgemeinen Frage "Ein,zwei oder kein Dreieck": In der STVZO § 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor findet sich der Hinweis, dass auf Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor, sofern diese nicht bis zum 1.4.1960 erstmals in Verkehr gekommen sind, die Vorschriften für Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden sind.
    Problem dabei: die entsprechende Vorschrift ist im Netz nicht aufzufinden.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • So da ich ja seit neuestem ADAC-Mitglied bin hab ich mir gedacht, ich frag da mal die juristische Abteilung wie das aus sieht mit den Dreiecken.


    Hier die Antwort:



    Also ich denke ich werde dann tatsächlich nur rechts ein Dreieck hin machen(links ist ja noch der Reflektor des Rücklichts) und daneben halt die 40 und das Kennzeichen.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    Einmal editiert, zuletzt von Froschmaster ()

  • Da ich mir jetzt endlich einen MKH/M3 gekauft hab möchte ich das Thema nochmal hoch bringen.


    Bei meinem MKH/F hab ich keine endgültige Lösung hergestellt, weil mir der Aufwand zu groß war für einen Anhänger, der am Ende doch nicht zulässig hinterm Moped zu fahren ist. Jetzt hab ich den M3 und nun möchte ich die Sache nochmal neu angehen.


    Mein Problem ist jetzt noch die Befestigung der Teile. Gibt es eine brauchbare Alternative zum Nieten/Bohren um die Teile hinten am Anhänger zu befestigen? Ich habe einmal das 40km/h Schild aus Blech und zwei Dreiecke aus Plastik, die ich rechts und links mittels einer Blechverstärkung überstehen lassen will. Außerdem will ich 2 Klemmleisten anbringen, mit denen ich eine laminierte A5-Seite (Kennzeichenwiederholung) befestigen kann.


    Das wären also schon 5 mal 2 = 10 Löcher im Blech für die ganzen Sachen, wenn ich es nieten bzw. schrauben wöllte. Bei den Dreiecken hab ich es schonmal mit Montagekleber versucht, das hat aber nicht sehr lange gehalten, nach ein bis zwei Jahren war er ausgehärtet bzw. verwittert.


    Hat jemand Ideen womit ich das ganze Geraffel sinnvoll befestigen kann?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    Ich hab so ein 40km/h Schild zum aufkleben. So war es ja auch original und fertig. Die Dreiecke waren vom Werk ja auch nicht dran und muss man was nachrüsten was so damals eine ABE bekommen hat? Ich lasse die stumpf weg, das ist imho nicht 100% klar.


    Wenn welche dran müssen, würde ich die wohl kleben:


    Trailerparts24 - Dreieckr


    Löcher würde ich vermeiden wollen.


    Wenn der werkseitige Kleber nicht hält, Sikaflex macht das schon, damit werden auf VW Busse ganze Hochdächer aufgeklebt bzw. die Herstellerlogos auf die Heckklappe.


    MfG


    Tobias

  • Mein Kumpel hat sein PKW-Kennzeichen einfach mit Klettband auf die Heckklappe geklebt. Sollte bei dir auch klappen und ist besonders bei der Kennzeichenwiederholung das Einfachste.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

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