Vollabnahme Sperber rechtens ??

  • Hey Stege,


    danke erstmal für die Datei. Den ersten Teil mit der ABE hab ich ja. Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss ich also mit zur Zulassungsstelle mitnehmen? Habe den Brief noch da. Problem ist nur das dort drin steht, dass die letzte Zulassung 1998 erfolgte. Ich wollte aber eine Vollabnahme umgehen. Bin gerade etwas verwirrt. Vielleicht könnt ihr mich nochmal aufklären, was genau mir die Datei bringt.


    Grüßeee

  • Hallo Harlik,


    nimm den Brief und das ABE Kärtchen vom KBA mit, dazu TÜV-Bericht, Versicherungskarte bzw. die Nr., Ausweis, Geld und Geduld. Die Zulassungsbescheinigung I bekommst Du ja erst auf der Zulassungsstelle, aber so können sie schon mal sehen, wie das nachher aussehen soll ;) Und die Hinweise sind für die Zulassungsstelle hoffentlich nützlich. Und lass sie auch nicht ansatzweise auf die Idee kommen, Dir eine Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) auszustellen ...


    Hallo Tobias, schreib mir eine Mail oder PN mit Mail-Addi ...


    Gruss von Frank

  • Juhuuu,


    die erste Hürde wurde genommen. TÜV ist durch. Jetzt gehts ab zur Versicherung und danach wollt ich zum Straßenverkehrsamt. Kurze Frage habe ich dazu aber noch. Mein Erstwohnsitz ist in Göttingen. Zweitwohnsitz in Hildesheim. Muss ich nach Gö zum Straßenverkehrsamt?



    Grüßee

    • Offizieller Beitrag



    Ich würde sagen zum Strassenverkehrsamt am Hauptwohnsitz.


    Siehe auch hier:


    KFZ am Zweitwohnsitz anmelden,geht das? - Verkehrstalk-Foren


    MfG


    Tobias

  • Hi,
    der Thread ist zwar schon ein bisschen alt, aber ich stehe vor dem selben Problem mit meinem Sperber.
    Ich hoffe, du hast die Zulassungshilfe-Datei noch. Bin nämlich auch stark daran interessiert.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,
    der Thread ist zwar schon ein bisschen alt, aber ich stehe vor dem selben Problem mit meinem Sperber.
    Ich hoffe, du hast die Zulassungshilfe-Datei noch. Bin nämlich auch stark daran interessiert.



    TÜV ist schon drauf? Dann mit der KBA-ABE ab zur Zulassungstelle. Wenn die sich nicht so anpissen wie bei Harlik ist das eine Sache von 10min...


    MfG


    tobias

  • Erstmal ein Danke an Frank für die Datei.


    So...und hier nun ein kurzes Resümee meiner Odyssee:


    Fakten zu meinem Sperber:
    Baujahr: 1967
    Stillgelegt: 1992


    In der Hoffnung eine Vollabnahme umgehen zu können, habe ich mir beim KBA eine ABE zuschicken lassen. Als diese dann endlich da war, habe ich bei der Dekra angerufen, um einen HU-Termin zu bekommen. Der nette Herr meinte dann, dass das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt ist und somit eine Vollabnahme in den meisten Fällen nötig sei.
    Daraufhin habe ich bei der Zulassungsstelle angerufen und gefragt, wie das dort gehandhabt wird. Die Dame erzählte mir äußerst monotonen und langsam, dass nach §21 ... länger als 7 Jahre usw. ... eine Vollabnahme benötigt wird. Sie ließ sich auch nicht davon überzeugen, dass durch eine Vollabnahme lediglich eine Betriebserlaubnis (inkl. HU) erstellt wird, die ich ja bereits vom KBA hatte. Ich hab's 3 mal probiert, jedes mal hat die Frau mir das gleiche - mit anderen Worten - erklärt.
    Danach habe ich beim KBA direkt anngerufen. Dort habe ich drei Leuten mein Anliegen erläutert. Nach meiner Erläuterung wurde ich immer zu jemand anderen weitergeleitet. Tja...der letzte hat nicht abgenommen und somit war ich auch nicht schlauer.
    (Ich glaube fast, dass das mit dieser "unbesetzten" Nummer Absicht war)
    Nunja, also wieder bei der Dekra angerufen und gefragt, ob er das machen könne und gesagt, dass ich gleich da bin.
    Bei der Dekra war alles super entspannt. Der aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) hat lediglich nach den Reifen, der Beleuchtung und Rahmennummer geguckt. Also keine 5 Minuten später ging dann der Schreibkram los.
    Er hat im Prinzip einfach nur die KBA-ABE abgetippt. Ein Problem gab es nur bei der Einordnung, ob LKRAD oder KKRAD, da in seinem Computer nur nach Hubraum differenziert wird und nicht wirklich viel über Geschwindigkeiten geschweige denn DDR-Sonderfälle steht.
    Danach bin ich sofort zur Zulassungsstelle gefahren. Dort war eigtentlich alles kein Problem. Die Dame hat alles fein abgetippt und ich habe inzwischen das Kennzeichen prägen lassen (Die Kennzeichenprägetante hat mir sogar ein 240x130 Schildchen gemacht :D)


    Ende vom Lied: Ein Sperber mehr auf deutschen Straßen :)


    Fazit:
    - Ruft bei der Zulassungsstelle an und fragt, ob KBA-ABE oder Vollabnahme
    - Wenn Vollabnahme, dann sagt das auch dem TÜV/Dekra/etc.-Menschen beim Terminausmachen. Eine Vollabnahme darf nur von einem "amtlich anerkannten Sachverständigen" gemacht werden, und die sind nicht immer vor Ort.


    Kosten (in Leipzig):
    KBA-ABE: 24,66€
    Dekra: 64,70€
    Zulassung: 58,20€
    Kennzeichen: 17,50€
    Versicherung (AXA, "Neueinsteiger", ganzjährig, Teilkasko): ~88€ p.a.



    Andy

  • Danach habe ich beim KBA direkt anngerufen. Dort habe ich drei Leuten mein Anliegen erläutert. Nach meiner Erläuterung wurde ich immer zu jemand anderen weitergeleitet. Tja...der letzte hat nicht abgenommen und somit war ich auch nicht schlauer.


    Zu mir ??? Sorry, ich war heute dauernd in verschiedenen Besprechungen.
    Ich hätte aber wahrscheinlich sowieso nicht so ganz viel machen können, denn das Ganze liegt im Ermessen der Zulassungsstellen. Wobei eine §21 Abnahme inzwischen nicht mehr ist, als eine Hauptuntersuchung, bei der noch ein Datensatz fürs Fahrzeug erstellt wird. Insofern ist das wirklich Quatsch, bei vorhandenen Papieren eine 21 zu verlangen.


    Gruss von Frank

  • Zu mir ???


    Ich hätte wahrscheinlich schreiben sollen "der/die letzte" ;)
    Das war übrigens schon am 27.08. eine halbe Stunde vor (Hotline-)Feierabend.


    Es ist zwar letzten Endes Entscheidung der Zulassungsstelle, allerdings hätte man vielleicht mit einer Bestätigung des KBA, dass eine ABE ausreicht, die Zulassungsdame oder ihren Vorgesetzten doch noch überzeugen können.
    Wie dem auch sei. Wenn man nur die Kosten betrachtet, ist es eigentlich Wurst.
    Kleines Rechenbeispiel:


    KBA-ABE:
    ~25€ für ABE
    ~ 40€ für HU
    --------------
    65€



    Vollabnahme (inkl. HU):
    ~65€ (mit 15 Min. Recherche)
    ------------
    65€


    Lediglich der Rechercheaufwand ist hierbei ausschlaggebend. Wobei 15 Min. wahrscheinlich pauschal immer zu bezahlen sind.
    D.h. wer alle nötigen Infos (Zulassungshilfedatei von Frank, ABE und/oder DDR-Brief) hat, kann die Recherchezeit minimieren.


    Achso: wer den originalen DDR-Kraftfahrzeugbrief UND eine KBA-ABE hat, sollte den alten Brief zuhause lassen und nur die KBA-ABE mitnehmen. Ich hatte den blöderweise mit auf der Zulassungsstelle und auf jeder Seite ein fettes "UNGÜLTIG" reingeschmiert bekommen :/

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    Interessante These der Zulassungsstelle. Hast du auch einen Brief bekommen?


    Normalerweise ist die ABE das einzige Stück Papier was nötig ist. Mehr gibt es bei LKR nach §18 nicht. Da sollte also eine normale HU reichen.


    Im Osten hatte der Sperber einen richtigen Brief, das ist aber mit irgendeinem Bundesgesetzblatt 1991? mal geändert worden.
    Den Brief einfach zu hause lassen und keine schlafenden Hunde wecken. Ein UNGÜLTIG drauf zu stempeln ist auch hirnrissig, weil die Briefe eh nicht mehr gelten. Da war der Landkreis Goslar schlauer.


    MfG


    Tobias

  • Genau, gebe Rossi recht. Einfach mit dem "Auszug aus ABE" zur Prüfstelle, eine HU machen. (ggf. eine Wiederinbetriebnahme) und damit dann zur Zulassungstelle TeilII abholen. Fertig.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Rossi: Habe lediglich Teil II bekommen. Der "neue Brief" ist ja nun die ABE.


    tagchen: Der Dekra-Mensch meinte, dass das jede Zulassungsstelle anders handhabt (also §21 und/oder ABE). Also einfach vorher kurz anrufen und alle sind zufrieden.


    Wobei ja wie gesagt die Kosten sich nicht großartig unterscheiden.

  • @ Rossi: Der DDR Brief hat noch immer seine Daseinsberechtigung. Er gilt laut unseres Kreises als Eigentumsnachweis.


    Ansonsten habe ich inzwischen mehrere Fahrzeuge nach § 21 in den Verkehr wieder gebracht. Ist echt einfach. Unsere Dekra verlangt dafür aber leider um 85 - 100 €. Daher fahre ich meistens ins benachbarte Berlin wo es auch der TÜV Rheinland darf. Dort haben sie einen sehr engagierten Prüfer der Ahnung hat und sau fair ist. Nimmt meistens keine 60 € für die Vollabnahme.


    So dürfen wieder eine RT 125; ein IWL Roller - nicht mehr bei uns - und eine TS 150 (mit DDR Brief) wieder am Verkehr teilnehmen.


    Bei der Behörde wurde ich meistens nochmal 50 € ärmer - denn ich besteh auf Wunschkennzeichen ...

  • @ Rossi: Hat man nur den DDR Brief erleichert das in einigen Kreisen schon die Arbeit - eidesstattliche Versicherung, wenn nichts mehr vorhanden ist, ist so nicht erforderlich.

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