hallo,
ich war heute beim tüv um mich zu informieren was ich tun muss um meinen m54 eingetragen zu bekommen. nach ein wenig herumdiskutieren hat der prüfer sich die kta-abe der kr51/1 aus der datenbank herausgesucht und festgestellt, das darin gar keine übersetzungen angegeben sind. daher meinte er, er könne nicht nachvollziehen ob die endübersetzung mit entsprechendem habicht-ritzel (13er?) wieder annähernd gleich ist.
und nu? die liste der erlaubten umbauten aus "das schwalbe buch" ist ja kein rechtskräftiges dokument.