Handprotektor an Schwalbe

  • Zitat

    Bin ich der einzige, der dein Verhalten manchmal etwas arrogant und überheblich findet? Auch du professioneller Zweiradmechaniker mit viel Ahnung bist, kannst du mal freundlich bleiben.




    siehe unten...

    bevor isch misch uffreesch, isses mir liwwer egal !

  • Wo genau soll das bitte stehen?


    In der StVZO §20 Abs 4.


    Als nächstes braucht noch der Gepäckträger ne ABE oder jede einzelne Schraube..........


    Nein, nicht als nächstes, sondern schon immer wenn es eine technische Änderung darstellt. Als Beispiel sind hier mal die aktuellen Motorroller aufgeführt, welche durchaus ab Werk nicht mit Gepäckträgern ausgerüstet und gerne nachträglich damit versehen werden. Sei es um ein Topcase zu befestigen etc.
    Der Gepäckträger einer Schwalbe ist hingegen ab Werk montiert und in der Typgenehmigung sicherlich aufgeführt.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • [...] Im Gegensatz zu früher, gibt es heute durchaus Motorradbekleidungsartikel, wie z.B. entsprechende Handschuhe, mit denen man auch bei Minus-Graden ohne Frieren fahren kann. Selbst habe ich z.B. entsprechende Handschuhe bei -10°C bei Fahrten mit der Schwalbe ausprobiert, und kann berichten, wenn man nicht länger als 45min. unterwegs ist, geht das auch ohne Frieren an den Händen! Für 20 Euronen oder weniger, ist es allerdings schwierig, entsprechendes Material zu bekommen. Vielleicht liegt eher beim Preis das Problem?


    THERMOBOY ARCTIS PCM Sympatex-Handschuh - Bekleidung | Polo Motorrad
    Diese Handschuhe habe ich. Möchtest du mir jetzt erklären, dass meine Hände dadrin nicht zu frieren haben, wenn man mal längere Zeit Überland fährt? Da sind meine Hände nämlich anderer Meinung.
    Zu der rechtlichen Diskussion: Derjenige, der noch NIE etwas illegales im Straßenverkehr gemacht hat (leicht zu schnell gefahren, mal eben zum Testen ohne Helm die Straße hoch und runter, ohne richtig funktionierende Blinker gefahren, etc.), werfe doch bitte den ersten Stein. Ich mit Sicherheit nicht!

  • moin,


    da hab ich ein aufregendes thema angefangen. hat inzwischen eigtl auch nix mehr mit technik zu tun .. eher smaltalk oder rechtlich :D eigentlich ist ja aber alles geklährt.


    Mainzer: ja es mag sein das die meisten schon was illegales laut StvO oder StvZO getan haben. Aber genau das war unter anderem meine Frage. Von daher bin ich ganz froh über die Antworten mit rechtlichem hintergrund.


    viele Grüße


    Ergänzung: mich würde auch noch interessieren wo da die grenze zwischen darf ich einfach anbauen/muss eingetragen sein verläuft. darf ich wirklich nur anbauen was es original rangehört? müssen diese Teile dann nicht geprüft sein? kann ich also ein schwalbe nachbaugepäckträger einfach ans mopped bauen? und wenn ja warum darf ich das?


    Der zitierte paragraph der stvzo is für mich nicht wirklich eindeutig formuliert, er sagt nicht was techniche Angaben sind. wo ist das definiert? Als normaler mensch sind für mich techniche angaben die Abmessungen, Leistung, Hubraum, etc.


    Zitat von StVZo §20 Abs. 4

    Abweichungen von den technischen Angaben, die das Kraftfahrt-Bundesamt bei Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis durch schriftlichen Bescheid für den genehmigten Typ festgelegt hat, sind dem Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis nur gestattet, wenn diese durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt worden ist oder wenn das Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage erklärt hat, daß für die vorgesehene Änderung eine Nachtragserlaubnis nicht erforderlich ist.


  • Der zitierte paragraph der stvzo is für mich nicht wirklich eindeutig formuliert, er sagt nicht was techniche Angaben sind. wo ist das definiert?


    Das ist vom KBA definiert, welches ja auch die ganzen Kriterien festlegt.
    Die Papiere, welche man mit sich führt, sind ja nur ein Auszug der ABE. Ich hab z.B.: die Typgenehmigungsunterlagen für die MKH-Anhänger. Da steht alles sehr viel detaillierter drin. Das sind auch mehrere Seiten. So wirds es auch bei anderen Fahrzeugen aussehen.
    Die Frage nach den Gepäckträgernachbauten ist interessant. Die sind ja wirklich nicht geprüft, andererseits sind sie in Form und Beschaffenheit nahezu identisch. Man könnte jetzt sagen, dass sind Nachbauten der Blinkerkappen auch. ABER! da schliesst wiederum §49a StVZO deren Verwendung explizit aus.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Es gab mal die Diskussion um Seitengepäckträger für die Schwalbe (Wer hat die damals noch gebaut??). Diese sind strenggenommen eine solche technische Veränderung, welche auch eintragungspflichtig wäre.


    Irgendjemand sagte damals, dass alles was ohne Werkzeug abzubauen ist, keine technische Veränderung ist (z.B. Nutzung von Flügelmuttern zur Befestigung) und ohne Einschränkungen gefahren werden kann.


    Ich finde den alten Thread nicht mehr (böse Suchfunktion, böse!), und auch Google scheint mir nicht helfen zu wollen. Weiss jemand noch davon, und vor allem, woher dieses "ohne Werkzeug" Dings kommt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!