Freiwllige Zulassung und großes Kennzeichen

  • naja ich 4 Jahre... aber als Oldtimer sind die Zulassungen doch noch strenger oder?


    Aber erstmal abwarten was jetzt ist mit der freiwilligen Zulassung.


    Naja das das dingen Tüvkonform und fahrbereit und alles abgenommen werden muss, ist nicht nötig, du wirst eh erstmal 100mal angehalten bis die Behörden sich dein Kennzeichen merken und dein Gesicht. Wer fährt denn auch mit nem Motorrad ohne Tüv rum, gell?

  • Halten wir mal fest.
    1.) zum Tüv und ein Gutachten lt § 23 machen lassen
    2.) Danach zur Zulassungstelle und das Fahrzeug freiwillig zulassen!
    3.) eine Versicherung finden, welche das Fahrzeug versichert!
    Richtig so?
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • naja die Reihenfolge würde ich da mal ändern. ohne evb keine zulassug. schnapp dir die Provinzial ( es. gibt eine in Bilk) die haben nämlich eine Versicherungskategorie dafür.

  • naja die Reihenfolge würde ich da mal ändern. ohne evb keine zulassug. schnapp dir die Provinzial ( es. gibt eine in Bilk) die haben nämlich eine Versicherungskategorie dafür. und dann kannst du zur Zulassungsstelle fahren. schnapp dir aber die passenden Paragraphen, bevor du nachher wie doof da stehst.


    je nachdem wie das bei mir klappt und wenns nicht viel teurer ist, kann ich dir dann meinen Fahrzeuschbrief mitgeben.

  • Ich schreibe ja schon fest mit Robin NRW per Handy. Drücke ihm die Daumen das der Kreis, ich nenne ihn nicht, einsichtig ist und die Simme zulässt. Sch... Kann Bestimmungen und keiner weiß wie es geht ...


    Vieles ist möglich, aber zuviel mit KANN geregelt und da muss man dann eindeutig sagen, dass man dort in ostdeutschen Kreisen tausendmal besser dranne ist als in den verbrauchten Ländern. Ist eben noch immer wild hier im Osten ...

  • auf einmal geht das alles ohne HU oder Gutachten. Die haben nur Probleme mit der Einstufung, da es keine direkte Schlüsselnummer gibt.


    Auf einmal sind die Leute sehr freundlich, man muss nur mal richtig wollen und dem Kunden zuhören....

  • Falls da jemand schonmal was gefunden hat, kann er/sie ja bescheid sagen

    Einmal editiert, zuletzt von RobinNRW ()

  • Geschafft. Heute abend gibt's Bilder. Ich muss erst noch zur Versicherung. Alle in NRW dürfen sich auf mein Kennzeichen berufen. Bei den anderen ist das noch Landessache denke ich.

  • Bitteschön.


    Alle Angaben ohne Gewähr und Funktionsgarantie.


    Das ganze ist Kreis- und Landesabhängig bzw. vom Straßenverkehrsamt, denn wenn die sich nicht die Mühe machen nachzufragen, habt IHR verloren. Stellt euch gut mit denen, sonst werdet ihr Opfer von Beamtenwillkür.
    Das ist nicht witzig.


    Ich habe den Weg für euch geebnet und nun werden wir sehen ob ich das gut gemacht habe oder nicht.


    Und nun die Anleitung zum selber machen:


    1. Am Besten besorgt ihr euch über die FIN bei MZA die Bestätigung des Baujahres inkl. Schlüsselnummern. Bei meiner S51 von 1988 war das kein Thema. Dann braucht kein TÜVER drüber gucken.


    2. Dann stellt ihr einen Antrag auf Zulassung. Benutzt dabei die § 3 Absatz 3 FZV. Und § 29 der STVZO Absatz 1. Die DDR Sonderregelung solltet ihr auch anführen. Führt dabei dann mein Kennzeichen an.
    Als Hilfe könnte dieses Dokument dienen.


    3. Besorgt euch eine EvB Nummer. In der Zeit kann sich das Straßenverkehrsamt schlau machen.
    Tipp: Redet mit dem Amtsleiter und lässt euch nicht verarschen das das nicht geht.


    4. Wenn das alles geklappt hat, meldet das und gebt bitte eure Kennzeichen weiter.

    Achtung bei der Zulassung verzichtet ihr auf die Zulassungsfreiheit, das heißt ein dranschrauben vom Versicherungskennzeichen ist nicht so einfach möglich. Das Fahrzeug ist gelistet und somit kann alles geprüft werden.


    ABER auch wenns häufig so geschildert und verlangt wurde,
    und auch erstmal gesagt wird: ES geht OHNE zum TÜV zu fahren.


    Fehlt nur noch das Moped


    Ungefähr so und so sollte es aussehen.


    Die Kosten der Zulassung beliefen sich auf rund 80€ inkl. Kennzeichen.

    18 Mal editiert, zuletzt von RobinNRW () aus folgendem Grund: Übersichtlichkeit und Datenschutz verbessert

    • Offizieller Beitrag

    Bitteschön http://abload.de/img/3bro5.jpg


    Alle Angaben ohne Gewähr und Funktionsgarantie. Das ganze ist Kreis- und Landesabhängig.


    Eigentlich ist das Thema damit durch, da gibt es eine offizielle Mitteilung des Ministeriums Bauen,Stadtentwicklung und Verkehr. Das kann ja nicht mal so oder so entschieden werden, ohne sinnvolle Begründung.


    Und da die FZV und STVZO Deutschlandweit gültig sind, ist das eigentlich auch Deutschlandweit so.


    Das Problem wird sein, dass dem STVA klar zu machen, die haben meist nicht so die Ahnung, weil es eben nicht Schema F ist und nicht alltäglich.


    MfG


    Tobias

  • Soo jetzt hab ich ab nächsten Jahr noch SF 1 und bin überversichert. 100 fürs erste Jahr. Danach wird das richtig günstig oder halt das Auto

  • leichtkraftrad mit über 80km/h :D aber ist von der versicherung abgesegnet. sonst wären wir bei 400€ versicherungsprämie

    • Offizieller Beitrag

    leichtkraftrad mit über 80km/h :D aber ist von der versicherung abgesegnet. sonst wären wir bei 400€ versicherungsprämie


    Das ist klar, aber es gibt z.B. bei der HUK extra den Tarif Kleinkraftrad bis 50ccm. Ein Leichtkraftrad ist bis 80km/h extrem teuer, das ist klar. Und du bist ja noch unter 23, das ist sowieso teuer.


    MfG


    Tobias

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