Motorrad ohne Papiere kaufen was ist zu beachten

  • das der Besitzer nicht gleich Eigentümer ist, ist mir auch klar. dafür brauch ich keine meisterschule.
    Eigentümer kann nur der sein, der auch die entsprechenden ansprüche hat und nicht der der eine Sache sieben jahre auf dem dachboden versteckt und es dann vorholt.
    wenn der offizille weg gewählt wird, kann da aber schon ein schuh draus werden. ich hab ja auch ein Fahrrad gefunden und beim Fundbüro abgegeben. nach einem halben jahr, konnte ich es abholen und es war meins.
    falls es mich jetzt einer vom Fahrrad boxt und beweisen kann, das es seins ist und es ihm geklaut worden ist, muss ich es aber trotzdem hergeben. denn entweder gehört es ihm nach wie vor oder es gehört der Versicherung wenn die ihm den schaden beglichen hat.



    Ich dachte nach Ablauf der Frist ist man auch rechtmäßiger Eigentümer der Sache - Was bringt das ganze mit Dem Fundbüro sonst? Fahrräder werden ja auch üblichrweise nach nem halben Jahr versteigert .. Oder ist man dann nach Fundbüroauktionen auch nicht der Eigentümer?!

    • Offizieller Beitrag

    ICKEvK


    Das Problem bei Fundsachen sind die ungeklärten Eigentumsverhältnisse.
    Im Fall des Erwerbes vom Fundbüro wird man rechtmäßiger Besitzer.


    SchwalbenDirk


    Ein Beispiel:
    Ich kaufe ein Fahrzeug vom Eigentümer = jetzt bin ich Eigentümer
    Meine Frau fährt mit dem Fahrzeug = Sie ist rechtmäßige Besitzerin
    Jemand stiehlt das Fahrzeug = er ist unrechtmäßiger Besitzer


    Neuer Eigentümer wird man nur durch
    rechtskräftige Einigung mit dem alten Eigentümer,
    also z.B. durch Kauf, Erbe oder Schenkung.
    Eigentum kann also nicht unrechtmäßig sein.


    Besitzer kann man werden, indem man eine Sache nimmt.
    So ist z.B. der Dieb zwar Besitzer des Diebesgutes,
    aber der Besitz ist fehlerhaft, also unrechtmäßig.
    (Ohne Wissen und Wollen des Eigentümers)


    LG Kai

  • Okay, wenn das wirklich so ist finde ich aber den Sinn und Zweck von Fundbüroauktionen fragwürdig. Der Staat (oder Wohl eher die Komune/Stadt) Verdient also Geld durch den Verkauf von Besitz, ohne das sich Eigentumsverhältnise ändern .. Gut zu wissen - hast du irgendeinen Beleg dafür zur Hand? Ich werde auch mal googeln ..


    EDIT: erstes Ergebnis vom Fundbüro Leipzig:


    Zitat

    Sie können bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.


    Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Verwaltungsgebühr fällig.


    Ein Eigentumserwerb ist ausgeschlossen bei Verkehrsfunden, Schlüsseln, persönlichen Dokumenten/Unterlagen.


    EDIT2: Weitere Städte und dieverse Pressemitteilungen/Zeitungsberichte sagen auch eindeutig aus, dass Man Eigentümer wird und der alte Eigentümer bestenfalls noch anspruch auf den Auktionserlös gegenüber der Stadt Komune hat!


    So ist das in meinen Augen auch sinnvoll - weil man sonst ja immer Gefahr läuft die frisch erworbenen Sache wieder abgeben zu müssen ..


    EDIT3: BGB §973 Absatz 1

    Zitat

    Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

    • Offizieller Beitrag

    ICKEvK


    Dein Edit 2 trifft den Nagel auf den Kopf.
    BGB §979 Abs.2 Öffentliche Versteigerung sagt dazu:
    "Der Erlös tritt an die Stelle der Sache."


    SchwalbenDirk


    BGB §937 Abs.1 Ersitzung
    "Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum."


    Wenn die MZ also 13 Jahre bei dem letzten Verkäufer stand, war er Eigentümer.


    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag

    Man muss IMHO auch unterscheiden zwischen all dem üblichen Krempel aus dem Fundbüro, für den es in aller Regel ja gar keine offiziellen Eigentumsnachweise in Form irgendwelcher Dokumente gibt und zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, bei denen die Eigentumsverhältnisse amtlich dokumentiert sind.

  • @ Kai71 ja genau den paragraphen meinte ich hab auch noch mal mein altes BGB rausgekramt und die §929 und §932 ausgegraben


    Kurze Zusammenfassung wie ich die lese (bin ja kein Jurist)


    Wenn ein Eigentümer ein KFZ an den Erwerber übergibt und beide sich einig sind wird der Erwerber Eigentümer der sache.


    Und wenn der Eigentümer gar nicht der Eigentümer ist und der Erwerber glaubt aber das er Eigentümer ist wird der Erwerber nach dem Satz oben dann Eigentümer.


    Nä is Jura kompleziert


    So wenn ich jetzt einen Kaufvertrag mache mit Klauseln aus dem BGB und verweise auf § 929,932 und 937 kann mir kein STVa in Deutschland die abschrift der zulassungsbescheinung teil II verwären.


    Heute hab ich wieder was gelernt eine KFZ-Brief ist kein Traditionpapier also bestätigt nicht das Eigentum eines KFZ.


    In diesem Sinn Danke Leute für eure Mühe

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