Technisch Überprüft REPRO Aufkleber
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Gegenfrage:
Würdest Du es mit der TÜV-Plakette für´s Auto tun? -
Schon wenn es "diesen TÜV" seid 1989 nicht mehr geben würde !
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§28 ist zwar weggefallen aber die StVZO gibt es nach wie vor.
Überdies ist es eine Prüfplakette und Du erregst durch Anbringung einen Eindruck.
Ich würde die Dinger weder nachmachen, noch eigenmächtig irgendwo anbringen oder gar verkaufen.
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Sobald dieser Aufkleber auf einem amtlichen Kennzeichen ist,wäre es mit Sicherheit :Urkundenfälschung.!Zumindest die Polizei würde das warscheinlich so sehen und ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Ich würde es lassen! -
§28 ist zwar weggefallen aber die StVZO gibt es nach wie vor.
Dass diese Aufkleber sich auf die StVZO der DDR beziehen, ist dir aber schon klar? Wenn's die tatsächlich noch gibt, fress ich nen Besen. Und auch Andi möge zur Kenntnis nehmen, dass niemand die Absicht hat oder hatte, das auf ein Kennzeichen zu pappen. Hat man übrigens auch damals™ nicht getan.Kurzum: Die Dinger sind reine Folklore und haben seit 25 Jahren keinerlei rechtliche Relevanz. Ärger könnte es allenfalls geben, wenn irgendwer Urheberrechte geltend machen wollte, was ich aber für extrem unwahrscheinlich halte.
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Hi,
ich kann gerne morgen mal in meine STVZO der DDR schauen, was da §28 überhaupt ist und drin steht.
Aber wir Prof schon sagt, haben die Dinger keine Bedeutung mehr, werden auf kein Kennzeichen geklebt. Ich bin mir nichtmal sicher ob die Dinger ein Siegel sind. Ich meine, das hat damals jede Werkstatt aufkleben dürfen....
Die Dinger hat einer ausm DDRmoped forum schon lange nachgefertigt, findet man bei Ebay:
Da findet man auch andere Farben.
MfG
Tobias
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Dass diese Aufkleber sich auf die StVZO der DDR beziehen, ist dir aber schon klar?
Ja, das ist mir vollkommen klar.
Es steht nur leider nicht auf dem Pickerl drauf
und deshalb würde ich den Kokolores lassen.Aber der TE kann sich ja ne Antwort raussuchen,
die ihm gefällt und es dann so machen, wie er will.Das ist hier schließlich keine verbindliche Rechtsberatung.
LG Kai d:)
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Ich möchte nur mal anmerken, dass es in meiner 87er DDR StVZO gar keinen §28 mehr gibt. Das ist wohl Ende der 70er entfallen.
Die technische Überprüfung wird in der 87er Version in §12 StVZO behandelt und da steht nichts von Kleinkrafträdern.
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habe mit einem Tüv Prüfer gesprochen und er traf eine fast gleiche Aussage !
AbgekürztKeine Bedeutung da nur bunter Aufkleber aus alter Zeit den selbst im Osten war das bei Simme nur freiwillig
und auch mit heutigen Tüv Siegel nicht verwechselbar den diese sind mit Hologrammen und reflektierende Material versehen und ganz anderesnOSTALGI Fans können die sich überall ans Moped kleben und auch Nachfertigen Urheberrechte sind nicht Spruchreif da diese Behörde schon zu DDR Zeiten abgeschafft wurde !
somit habe ich mir heute paar Stück geplottet aus Sonnenfester Folie
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Hi,
interessant ist, ob es da einen Zusammenhang mit Jahr und Farbe gab. Oder nur bei jeder (offentlich freiwilligen) Überprüfung geklebt wurde was an Farbe da war.
MfG
Tobias
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Ja, gab es.
Achso, falls jemand noch nicht genug von der Thematik hat, hier der Eingang zur Zeitschleife.
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