KBA beantragen / Untypisches Schlagbild

  • Hallo,


    ich habe beim KBA eine ABE beantragt für eine S51. Nun hat mir das KBA folgendes geschrieben (siehe unten). Wie gehe ich damit am besten um? Glaubt ihr dass die Rahmennummer wirklich gefälscht ist oder was bedeutet das genau? Ich habe ein Bild angehängt.


    Was würdet ihr mir hier nun empfehlen?


    Danke und LG!


    Hier die Info vom KBA:


    Die Rahmennummer Ihres Fahrzeuges weist ein für die DDR-Produktion untypisches Schlagbild auf. Ein Austausch des Rahmens ist nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen kann das KBA den Nachweis der ABE nicht ausstellen, denn es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug eine ABE erteilt wurde.

    Auch entsteht bei dem Austausch des Fahrgestells ein neues Fahrzeug (BMV/StV2 - 2135 K/54). Das Fahrgestell bestimmt die Identität des Fahrzeuges. Ist das Fahrgestell ausgetauscht worden, so entsteht daher ein neues Fahrzeug, für welches auch eine neue Betriebserlaubnis erforderlich ist. Diese kann nur durch Ihre Straßenverkehrsbehörde im Zusammenwirken mit einem technischen Prüfdienst erteilt werden.

    Es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug eine ABE erteilt wurde.



  • Heißt das, ich müsste mich dann mit der "alten" DDR ABE begnügen (falls die dann überhaupt echt ist)?
    Oder macht dann ein Gang zum TÜV mehr sinn

  • Ja, die Papiere scheinen echte Papiere zu sein.

    Was m.M.n. komisch aussieht, ist die zweite Ziffer der alten Motornummer.

    Das war doch mal eine 1 - nicht eine der anderen handgeschriebene 4en sieht dort so aus.

    Und das Feld Fahrzeughalter hab ich auch noch nie so durcheinander gesehen...

    Die Anschrift steht sonst in der Zeile direkt unterm Namen.

    Da sind aber irgendwelche verwaschenen Reste von Eintragungen?

    Neue Einträge würden dann ggf. in Zeile 4 und 5 erfolgen.


    Fazit: Sorry, aber für mich sieht das nach manipulierten echten Papieren aus.

    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Kai71

    Wenn sie echt sind - dann müsste es doch in Ordnung sein, solange die Rahmennummer passt oder? Motorennummer und ehem. Fahrzeughalter wäre für die Zulassung ja irrelevant oder sehe ich das falsch?


    P.S.: Laut Polizei ist die Rahmennummer auch nicht auf der Fahndungsliste.


    LG

  • Hattest du bei der Polizei nur die FIN angegeben und prüfen lassen

    oder hast du die ABE vorgelegt? Ich denke mal, nur das erste...


    Wenn ich als Streckenposten augenscheinlich manipulierte Fahrzeugpapiere vorgelegt bekäme, gingen rote Warnlampen an und eine nervige Stimme in meinem Kopf würde Urkundenfälschung flüstern...


    Dein Problem, unabhängig davon, ob du es selbst gemacht hast oder ein Vorbesitzer,

    ist bei Eintreten dieses Falles, das Gegenteil zu beweisen. Das kannst du nicht.

    Das falsch angenietete Typenschild setzt dann noch die Kirsche auf den Haufen.


    Möglich natürlich auch, das ich zu sehr an geltendes Recht glaube

    und das "Rumgeschmiere" in einem amtlichen Dokument letztlich doch sch...egal ist. :/

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Kai71 Beim Kauf war eine zweite Person dabei, die das ggf. belegen könnte, dass das so verkauft wurde. Wenn Urkundenfälschung o.ä. betrieben würde wäre der Kaufvertrag ja nichtig.


    Ein Versuch beim TÜV würde also keinen Sinn machen?

  • Der TÜV erstellt dir sicher ein Gutachten, aber bei der Zulassungsstelle

    kommst du letztlich leider nur mit einer 50 km/h Zulassung raus.

    Dazu gibt es hier im Nest reichlich aktuellen Lesestoff.

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Welches Rumgeschmiere?

    Statt Adresse hat er seinen Geburtstag unter den Namen geschrieben. Name und Adresse wurden später nachgezeichnet. Und zwar exakt so wie sie verblasst vorher auch waren.


    Die lagen Blanko so bei den Händlern und wurden beim Kauf erst ausgefüllt. Und zwar entweder vom Händler oder vom Kunden. Wenn der Kunde das macht... ach, wer von euch wusste beim ersten Ausfüllen eines Dokuments wo was genau vorgesehen ist (selbst wenn es nicht einmal dort steht)? Siehste.


    Motornummer? 1? Verschrieben, dann korrigiert? Was sonst?


    Die sind m.E. völlig ok. Ich würde sie notariell beglaubigen lassen, die beglaubigte Kopie mitführen und die Papiere hier sorgsam weglegen. Und vor allem keinen Gedanken an etwas wie "KBA" mehr verschwenden.

  • Ich hätte mit den Papieren auch kein schlechtes Gewissen, da gab es schon schlimmeres zu sehen :P


    Das mit der beglaubigten Kopie ist eine gute Idee, andersrum würde auch eine Kopie reichen, auf der gut lesbar 'Kopie' zu lesen ist.


    In beiden Fällen kann es aber unter Umständen mal passieren, daß du die echten mal auf dem Revier nachreichen musst - selber schon erlebt :S

  • Ausgehend von deinen Bildern, gibt es echt keinen Grund, sich Sorgen zu machen.


    Das KBA winkt seit einiger Zeit in den meisten Fällen schon ab, wenn eine Zahl etwas schief steht, nicht komplett lesbar ist, der Abstand zueinander nicht passt usw.


    Auch schon mehr als ein Mal gehabt - da hilft es oft schon, die Nummer von Farbe zu befreien und neue, bessere Bilder hinzuschicken.


    In deinem Fall allerdings nicht, wegen der falschen Nieten.

  • Ich sehe das genau so wie Kai.

    Das Typenschild ist nicht original befestigt, sondern mit anderen Nieten. Das wäre aber schon mal ein Grund, da genauer hinzusehen, als Polizist. Da würde ich auch mal schauen, ob die Nummer am Rahmen eventuell auch manipuliert ist, z.B. überschlagen wurde.

    Zum Schlagbild der Ziffern kann man wenig sagen, da man auf den beiden Bildern diesbezüglich nur wenig erkennt.

  • Bezüglich der Betriebserlaubnis war mein erster Gedanke beim Anblick dieses Lappens ebenfalls "Urkundenfälschung". Dort hat keiner drauf rumzuschmieren, außer dem originalen Aussteller dieser BE oder einer anderen befugten Person (z.B. die Zulassungsstelle, TÜV, DEKRA usw.). Alles andere erfüllt wohl möglicherweise schon mal den objektiven Tatbestand der Urkundenfälschung. Da wird wohl auch sofort jeder Sheriff genauer hinsehen und sich eventuell in obigem Sinne seine Gedanken machen und möglicherweise weitere "Ermittlungen" vornehmen. :S

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