so...
jetzt muss ich nochmal ne frage stellen:
es gibt irgendwo in diesem schönen land einen paragraphen, der besagt, dass man in einer gruppe von fahrrädern (ich glaube ab 12 oder so) mehrspurig (also nebeneinander) fahren darf und wenn die ersten bei grün über die ampel fahren, dürfen die restlichen auch noch bei eventuellem rot mit rüberziehen, wenn sie den verkehr nich gefährden.
wie ist das bei motorisierten fahrzeugen?
ab wann genießt man solcherlei sonderrechte als gruppen und was darf man dann alles so machen?
das problem hatten wir letzte woche zu unserer wöchentlichen montagsausfahrt: wir waren über 20 simmis und viel zu oft blieb der rest an der roten ampel stehen und der zug riss ab....
hoffe mir kann das einer von euch verständlich verklickern...
mephoo