Autobahn - Bundesstraße

  • Zitat von Shadowrun

    Und ist das hier wichtig ???


    Schonmal nen Fahrzeug gesehen wo im Fahzreigschein steht : bbH 60,0001 :roll:


    Man seit doch nich so pingelieg ey 60Km/h und gut is.


    mfg Chris

  • Ich finde es dennoch sehr interessant, daß es das Bußgeld laut Bußgeldkatalog dann gibt, wenn man die Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzte, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug.
    Das läßt Interpretationsspielraum bei der Disskussion mit den Polizisten auf dem Standstreifen der Autobahn. :D

  • Zitat von Dummschwaetzer


    Das läßt Interpretationsspielraum bei der Disskussion mit den Polizisten auf dem Standstreifen der Autobahn. :D


    eventuell ja auch bei der bussgeldstelle! man könnt sich ja den bußgeldzettel von der polizei annehmen! dann nen wiederspruchsschreiben mit kopie der betriebserlaubnis. das wird bei nem sachbearbeiter landen,.....


    vieleicht klappts ja :)


    mfg
    Lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Hallo,


    Im Bußgeldkatalog steht:


    "Sie benutzten die Autobahn (Zeichen 330), obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs /mitgeführten Anhängers *) 60 km/h oder weniger betrug."
    und bisschen weiter unten dasselbe für Kraftfahrstraße


    mfg Gert

  • Ja,


    es ist klar definiert, dass das Fahrzeug mehr als 60km/h eingetragen haben muss. Sprich 61km/h. Brauch man gar nicht diskutieren.


    Aber wenn im Bußgeldkatalog steht, weniger als 60Km/h, dann sind das 59km/h. Und diese Regelung erfüllt die Simson, locker. :))

    • Offizieller Beitrag

    experimentator hat doch ausm BKat zitiert und dieses Zitat ist eindeutig. Ich gehe, davon aus, dass McChris15 bei seinem Post aus dem Gedächtnis zitiert hat (der Spruch war ja nur sinngemäß wiedergegeben) und dabei die Forumulierung verfälscht wurde, was erst zu der Verwirrung führte.


    Also alles beim Alten, doch keine Mehrarbeit für Anwälte :D


    MfG
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Der Hintergrund ist auch klar. Es kann, muss aber nicht, die echte erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt bereits bei Einfahrt in denselben ersichtlich sein. Das ist baulich bedingt, jede Auffahrt auf eine Kraftfahrtstraße sieht anders aus. Und andererseits kann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sich jederzeit ändern, auch einfach so auf der freien Strecke. Und dann ist Schluss mit Ausreden, dann ist Zahltag. :)):)):))

  • Zitat von Prof

    Ich gehe, davon aus, dass McChris15 bei seinem Post aus dem Gedächtnis zitiert hat (der Spruch war ja nur sinngemäß wiedergegeben) und dabei die Forumulierung verfälscht wurde, was erst zu der Verwirrung führte.


    nein Ralf das steht so in deinem Link und das hab ich nicht irgendwie verfälscht.


    mfg Chris

  • So. Bin gestern wieder lang gefahren.


    Also für alle die legal mal ne Kraftfahrstraße befahren wollen.


    [url=http://maps.google.de/maps?f=d&hl=de&geocode=3250466066679222327,53.193570,10.345990%3B8724501384560443982,53.321780,10.438520&saddr=B209+%4053.193570,+10.345990&daddr=53.273426,10.427399&mra=dme&mrcr=0&mrsp=1&sz=11&sll=53.260284,10.463791&sspn=0.170046,0.466919&ie=UTF8&z=11]Kurz vor bzw um Lüneburg gibts die[/url]


    Die Simmi darf fahren weil es trotz Kraftfahrstr. keine bbH Beschränkung gibt.


    Hier der Beweis bzw sogar 2 ( man kann ja nicht mitten auf der Straße anhalten und Photos schießen...
    Erstmal abfahren / Waldweg suchen und dann extra zurückgegangen und Photos geschossen und nochmal nen Schild entdeckt :D )


    Hier das Schild was auf der Auffahrt zur Bundestr steht


    Und hier das Schild was auf der Bundestr steht, die dann in ca 2 km Entfernung eine Kraftfahrstr. wird



    Und so sieht siehts dann aus. Wer sich drauf tummeln will.. Viel Spaß
    Erlaubte Höchstgeschwindigkeit erst 120 km/h bis kur vor Lüneburg ab da 100 km/h

  • Hallo,


    Da darf auch keine Simme fahren, das Zusatzzeichen gibt die Kraftfahrstraße für PKW, bzw. mehrspurige Kraftfahrzeuge, mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/H frei.
    Da kann man höchstens mal mit so einem Mopedauto "langrasen"


    mfg Gert

  • Zitat von experimentator

    Hallo,


    Da darf auch keine Simme fahren, das Zusatzzeichen gibt die Kraftfahrstraße für PKW, bzw. mehrspurige Kraftfahrzeuge, mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/H frei.
    Da kann man höchstens mal mit so einem Mopedauto "langrasen"


    mfg Gert


    Mhh. Dachte das olle Auto gilt fürs Zeichen der Kraftfahrtstraße.
    Das es in dem Zusammenhang für mehrspurige KFZ steht kannte ich nicht.


    Aber wei gesagt. erstes Teilstück 120 km/h und nachher auf dem Ring ( Siehe Google Link ) sind 100 km/h erlaubt...

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