Darf man die Simme mit 70Km/h fahren !!!

  • Zitat


    Original von andi-dussel:


    Aber welcher Simson tacho geht ganz genau?????????
    70KM/H dürften n etwa 65KM/H sein.



    ja, den eindruck hab ich auch. mein tacho steht bei 60, auch wenn ich am LKW überholen bin.


    Gruß Fabian

  • Hallo!
    Also ich hatte ja so ein kleines Problem mit den Bullen, da behaupteten die ja auch ich wäre zu schnell unterwegs gewesen. Mein Anwalt hat jetzt irgendwo ein Urteil rausgewühlt, in dem beschlossen wurd, daß ein Roller bis zu 20% über der Geschwindigkeit fahren darf, für die er zugelassen ist. Das würde also bei Simson also heißen, daß man max. 72 km/h darf.
    Gruß
    Eike

  • @ Eikekaefer.


    Also zur Einführung und ehrlichen Gesprächsführung...ich bin seit knapp 30 Jahren "Bulle" ;) und Biker. Ich will hier auch keinen als Oberlehrer oder überschlauer Sheriff maßregeln, ihr könnt frisieren und tunen, wie ihr wollt, weil ihr wisst, auf was ihr Euch einlasst. Hab ich als Teenie an meiner Mofa auch gemacht, geht mir also querab. Ich will damit auch nicht zum Ausdruck bringen, dass Du evt. Deine Simme getunt hast, aber..........


    Lass Dich von Deinem Anwalt nicht zu falschen Hoffnungen hinreissen, sonst ziehste hinterher ein langes Gesicht. Es gelten die Vorschriften aus StVO und STVZO, da beisst die Maus keinen Faden ab. Also wenn beim Plastikbomber Aprilia 45 km/h in der ABE steht, iss da auch Ende der Fahnenstange, bei der Simme isset 60 km/h, alles, was drüber ist, gilt als rechtswidrig. Haste eine durch Meßfoto oder Lasermessung nachgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitung hingelegt, solltest Du für die Geschwindigkeit im Besitz der passenden Fahrerlaubnis sein, sonst wird eng. Der Rechtsverdreher lebt von Deiner Kohle (oder Deiner Rechtschutzversicherung) und wird den Teufel tun, und Dir ne negative Verfahrensprognose abgeben. Also sei wachsam, was man da mit Dir anstellt. Die Gerichtskosten löhnste nämlich selbst. Ansonsten stell mal ne Anfrage im Forum von http://www.recht.de , da wird relativ ehrlich von "Fachleuten" geantwortet.


    Ich kann nur davor waren, der Fehlinformation aufzusitzen, dass jeder Roller 20 Prozent über der festgelegten bbH fahren darf !!!!


    Übrigens, jeder meint, dass sein Roller "etwas" schneller ist, als es in der ABE geschrieben steht, weil der Tacho dies ja anzeigt. Allerdings sind die Krücken recht ungenau. Ich hab mein Garmin-GPS-Navigationsgerät vom Motorrad auf die Simme geklemmt und es mal getestet. Meine Schwalbe läuft nach Tacho immer so rund 65-67 km/h.....und siehe da, laut GPS waren es exakt 59 km/h !!!!! Ich hab auch nur Normfigur und Normalgewicht (Gr. 56, 82kg, allerdings ein 45-Liter Topcase montiert).


    EikeKaefer, dennoch viel Glück für Dein Verfahren und alles Gute im neuen Jahr.


    Olli

  • olli: Ich wollte Dich ja nicht persönlich angreifen mit dem Ausdruck "Bulle".
    Also der Anwalt ist mein Cousin und der macht das für mich kostenlos, also hat er auch nichts davon, mich falsch zu beraten.
    In dem Urteil wurde ja lediglich bestätigt, daß allgemein 20% Toleranz gelten, sofern das Moped nicht getunt ist.
    Und da meine Schwalbe ungetunt ist, wie es sogar von dem Gutachter und einem Simsonfachmann bestätigt wurde, wurde ja sogar vom Staatsanwalt angeboten, daß er das Verfahren einstellt.
    Grüße(auch an die grünen Freunde :-))
    Eike

  • Bleib locker, ich fühlte mich nicht angegriffen ;) Der Begriff Bulle wird halt heute schon sehr oft benutzt, jedoch macht immer noch der Ton die Musik, also "Null Problemo!" Du hast das ja allgemein benutzt und niemanden persönlich angemistet. Ausserdem ist unser Haufen gar nicht so übel, Hirni´s jibbet bei der Polente wie in jedem anderem Job. Mensch bleiben und "Fünfe grade sein lassen" , wenn ´s vertretbar ist, war immer meine Devise. Und wer frech ist und das Maul aufreisst, der kriegt alles, was ich hinbiegen kann :D.


    Da Du schon von der Staatsanwaltschaft schreibst, hat man Dir also vermutlich ein Strafverfahren wegen §§ 2,21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis" an den Hintern gebunden, das ist übel. Toi toi für das Verfahren.


    Olli

  • "Fahren ohne Fahrerlaubnis", genau. Aber wie schon gesagt, wird der Staatsanwalt das Verfahren zu 95% einstellen, da er diesen Vorwurf auf einem falsch erstellten Gutachten aufgebaut hat, und dazu noch dieses Urteil von diesem Karlsruher Gericht dazu kommt, von dem mein Cousin ihn in Kenntnis gesetzt hat.
    Alles wird gut!
    Gruß
    Eike

  • Hallo Es kommt auch darauf an was für ein 50er Schein,einen blauen,nen rosanen oder den neuen in Kartenformat.
    Denn wenn der E-U schein erst gemacht wurde steht da drinnen max 45 kmh,da ist es egal ob das Mopped 70,60,oder50 läuft,dann darfst du nur 45 kmh fahren.:rolleyes:

  • Hier das Ganze nochmal
    Seit 1.1.1999 gilt
    Fahrerlaubnisklasse M
    Kleinkrafträder,Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max 45 km/h
    Das Ganze heute von 2 Fahrschulen und einer Führerscheinstelle bestätigt.
    Ich sauge mir das doch nicht aus den Fingern so wie manch anderer,denn hier werden schon manch seltsame Dinge beredet.
    Wer jetzt noch was zu sagen sollte sich lieber informieren.

    • Offizieller Beitrag

    Hab ich heut zwar schonmal zitiert, aber ich hab ja Zeit...


    §76 Nr. 8 c) der "Verordnung über die Zulassung von Personen
    zum Straßenverkehr (FEV)":


    "Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten
    auch [...] Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
    Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum
    28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."


    Nachlesbar hier: http://bundesrecht.juris.de/fev/index.html


    MfG
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    Simsonsammler


    Informiere du dich lieber erst mal und zwar bei Leuten, die Ahnung von der Materie haben. Wer keine Simson kennt, kann auch die Führerscheinregelung dazu nicht kennen und das dürfte im Westen weit verbreitet sein. Es ist nun mal so, dass jeder mit Klasse M auch eine Simson fahren darf und zwar ungedrosselt, scheißegal wann und wo der Führerschein erworben wurde.

  • Zitat


    Original von kr51:
    "Bullen" haben wir also im Nest
    ein Rechtsverdreher wäre vielleicht auch nicht schlecht
    oder doch ein Richter aus Karlsruhe


    Was nützt Dir ein Polizeibeamter oder ein Rechtsanwalt im Board. Vor Gericht auf auf hohe See bist Du in Gottes Hand, Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe. Ich blicke auf Jahrzehnte meiner Zeit als Zeuge vor Gericht zurück und bin oft nur noch kopfschüttelnd aus dem Saal gegangen. Da wurden teiweise bei erheblichen Straftaten (Gewaltdelikte) laue Urteile gefällt und drei Tage später grinste Dich der Drecksack und Stammkunde auf der Straße frech an, weil er wieder mal nur Bewährung bekommen hatte.............


    Nur der Verkehrsteilnehmer, der wird fast immer bis zum bitteren Ende abgenudelt!


    Olli.

  • mich trifft die ganze Problematik ja nicht
    da noch nie angehalten
    und alles original am Moped und i.O
    aber hier im Nest scheints
    doch einige zu geben die Probleme
    mit der (aus welchen Gründen auch immer)
    Staatsgewalt haben und für die
    kann Hilfe aus welcher Richtung auch immer
    nur sinnvoll sein

  • Dieses Statement ist wohl richtig, es hilft dem jeweiligen Betroffenen, so "ungefähr" seine Lage einzuschätzen. Aber wie Prof schon schrieb, die Einschätzung eines Polizeibeamten oder RA zu einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit muss nicht unbedingt mit der Rechtsauffassung des verhandelnden Vorsitzenden vom zuständigen Gericht entsprechen.


    Olli

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