Moped beschlagnahmt!

  • Zu spät, es ist schon passiert. Sie haben sich soeben strafbar gemacht, mein Herr. Haben Sie nicht gewußt? Naja, dann wird die Härte unserer Gesetze trotzdem gnadenlos mit Ihnen verfahren. Verfahrene Situation, was? Ich möchte jetzt nicht in Ihrer Haut stecken, mein Herr (wiewarnochmaldername?).
    Ich tu hier nur meine Pflicht!

  • @ Prof,
    für den Passierschein braucht man aber nicht mehr so viele
    Treppen laufen.Heut gibt es Lifte.Obwohl Treppen sollen ja
    gut sein,zwecks Fitness. :D:D


    Gruss
    Sprudel.....

  • Also wenn das der "Chef" der Fahrerlaubnis- bzw. Straßenverkehrsbehörde nicht weiß, in seiner Dummheit auch noch falsche Auskunft gibt und womöglich noch Strafanzeigen stellt, dann disqualifiziert ihn das aufs Äußerste. Wahrscheinlich ist der Mann mit seinem Job schlichtweg überfordert, wie das leider so oft in Deutschland vorkommt.
    Ich denke da nur an einen unqualifizierten und überforderten bayerischen Müller als Bundeswirtschaftsminister der da keinen blassen Schimmer von gar nichts hat, aber im Amt die dicke Kohle einsackt. Demnächst wird vielleicht Angela Merkel bald von der Wischfrau im Kanzleramt abgelöst. :rolleyes:


    Übrigens bin ich mir sicher, daß der Staatsanwalt wenig auf das dumme Geschwätz des Leiters der Fahrerlaubnisbehörde gegeben hätte, sondern die einschlägigen Rechtsvorschriften richtig angewandt und das Ermittlungsverfahren alsbald ohnehin eingestellt hätte.

  • Zitat von Prof

    Ich hätte gern den Passierschein A 38.


    :smokin:
    Ralf


    Prof da musst du aber erst den Antrag 0815 ausfullen damit
    du den Passierschein bekommst

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Übrigens bin ich mir sicher, daß der Staatsanwalt wenig auf das dumme Geschwätz des Leiters der Fahrerlaubnisbehörde gegeben hätte, sondern die einschlägigen Rechtsvorschriften richtig angewandt und das Ermittlungsverfahren alsbald ohnehin eingestellt hätte.


    Diese Hoffnung kann ich aus bitterer, täglicher Erfahrung nicht teilen. Da wird erst geschossen und dann gefragt.


    Ein Beispiel: Gegen einen meiner Mandanten ist mal wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Er hatte einen Verkehrsunfall verursacht und eine Person war verletzt worden.


    Ich habe die Staatsanwaltschaft dann mal kurz darauf hingewiesen, dass mein Mandant selbst die einzige verletzte Person war, wie man der Akte entnehmen konnte....

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Und wo ist da das Problem?
    Hat der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt oder nicht?



    was für ne frage...


    wenn ich mir selber eine reinhaue, werd ich dann von mir auf schadenersatz gegen mich verklagt???? :)):))

    • Offizieller Beitrag

    Das nicht, aber dann wird von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen besonderen öffentlichen Interesses eingeleitet. :)):)):))


    Mann oh Mann, ich bin selbst Beamter, aber wenn ich sowas hier lese, wird mir schlecht. Haben diese Sesselfurzer nichts besseres zu tun, als auf nen kleinen Mopedfahrer einzudreschen. Der von der Führerscheinbehörde hat ja aber wohl den Vogel abgeschossen. Den sollte man ins Archiv strafversetzen, da kann er den Einigungsvertrag mal komplett durchlesen und auswendig lernen bis zur Pensionierung. :D

  • Zitat von trollaxt

    was für ne frage...
    wenn ich mir selber eine reinhaue, werd ich dann von mir auf schadenersatz gegen mich verklagt???? :)):))


    Haaaaaaaallo, hier wurde niemand angeklagt oder verklagt !!!!
    Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt !!!! :rolleyes:

  • Zitat von Dummschwaetzer


    Haaaaaaaallo, hier wurde niemand angeklagt oder verklagt !!!!
    Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt !!!! :rolleyes:


    Du machst Deinem Namen alle Ehre! :rolleyes:


    Das Verfahren wurde nur eingestellt weil Eike nicht wissen konnte das er sich strafbar gemacht hat!!! Was er aber nicht hat, wenn der verschissene Hr. Staatsanwalt mal im Einigungsvertrag nachgelesen hätte!!! Und der ist sicher mehr als nur einmal von Eikes Anwalt darauf hingewiesen worden! Der Hr. Staatsanwalt hat sich voll und ganz auf die Aussage des Leiters der Führerscheinbehörde verlassen. Und der war auch nur ein Dummschwätzer. Da sind einfach die zwei richtigen Dummschwätzer zusammen gekommen und das kann nur scheiße im quadrat ergeben!!!


    Möchte wissen wie Du reagiert hättest wenn man Dir Dein völlig legales originales Moped für 3 Monate wegnimmt, und das auch noch völlig unverhältnismäßig weil die Batterie gefehlt hat. Und dann auch noch so eine scheißlüge an den Hals gebunden bekommt, hauptsache der Hr Beamte hat recht um die Beschlagnahmung irgendwie zu legitimieren und sei es dadurch das man sich Dumm stellt, bzw Eike für völlig dumm nimmt. Leider hat der Hr. Leiter der Führerscheinbehörde nicht damit gerechnet das er damit eine komplette Interessengemeinschaft auf den Schlips tritt und diese sich das nicht gefallen lässt!


    Das Moped stand 4 Wochen in der Garage rum und hat nur auf seinen regenerierten Motor gewartet. Is klar das jeder normale Bastler der Ahnung hat da die Batterie rausnimmt und daheim lädt!


    Und dann auch noch alles beim einfahren!!! Was wird der möchte gern Gutachter wohl angestellt haben? Im Stand gasgegeben bis der Motor geglüht hat und dann danach so richtig alles auseinander zu nehmen und wieder irgendwie zusammen kloppen?


    Möchte nicht daran denken...

  • Zitat von Prof


    Erstaunlich... Die selbe Stelle, die wir hier immer wieder und wieder predigen. :roll:


    MfG
    Ralf


    Das ist richtig, aber das wussten wir alle, nur leider wollte das der Hr. Leiter der Führerscheinbehörde nicht wissen. Er hat angenommen das es so eine 60km/h Regelung einfach nicht geben kann und damit war es für Ihn schon erledigt gewesen...

  • koennt ihr hieraus nicht eine eintrag in den FAQ machen? ich wuerde mich freuen, wenn die FAQ-sammlung weiter wachsen wuerde.


    kandidat 1: "rechtliche konsequenzen beim tunen"
    siehe auch http://www.schwalbennest.de/in…89&page=viewtopic&t=11887
    bevor hier wieder jemand auf eine falsche idee kommt: ich moechte nicht selber tunen. ich moechte nur wissen wie dringend es noetig ist, ein gekauftes, getunetes moped wieder zurueckzuruesten.


    kandidat 2: "batterie, blinker, hupe"
    blinker und hupe werden ueber die batterie betrieben. bei einigen schwalben ist (teilweise temporaer) keine batterie eingebaut - also funktionieren blinke und hupe nicht. bei anderen schwalben sind die blinker komplett abgebaut. ist das unzulaessig?


    gruss, philipp

  • Zu 2. Jepp. Nur Fahrzeuge die ohne Blinker zugelassen wurden (S51N) dürfen Blinker nachgerüstet werden aber dürfen auch wieder entfernt werden.


    Es ist ein Irrglaube einfach Blinker runterdrehen oder Abmontieren entlastet einen vor 10 Min Schaltplan Arbeit.


    Und zu 1. Das Them ist zu komplex. Von ner kleinen Verwarnung bis hin zum Rückzug deiner HaftpflichtVersicherung beim Unfall ist alles drin und von den Beamten (Polizei / Führerscheinstelle) und den regionalen Gegebenheiten abhängig

  • der Irrglaube ist gar nicht soooo falsch


    die runtergedrehten Blinker funktionieren im östlichen Bundesgebiet noch, sie zeigen eindeutig an, dass die Blinker derzeit ohne Funktion sind
    allerdings sollte man:
    a) einen guten Spruch haben, warum sie nicht funktionieren, da fehlende Batterie wie zu DDR Zeiten keine wirkliche Ausrede mehr ist
    b) sollte man sich damit nicht all zu of erwischen lassen, dann ist man trotzdem Mode

  • Zitat von Charles

    der Irrglaube ist gar nicht soooo falsch


    die runtergedrehten Blinker funktionieren im östlichen Bundesgebiet noch, sie zeigen eindeutig an, dass die Blinker derzeit ohne Funktion sind
    allerdings sollte man:
    a) einen guten Spruch haben, warum sie nicht funktionieren, da fehlende Batterie wie zu DDR Zeiten keine wirkliche Ausrede mehr ist
    b) sollte man sich damit nicht all zu of erwischen lassen, dann ist man trotzdem Mode


    Wenn du mir jetzt sagst wo denn doch was richtiges drannsteckt ???


    Du hast doch nur geschreiben man könnte dabei durchkommen
    Nur son kleiner Tip: Ich würde dann eher mit normalen Blinkern sagen "da ist mir wohl eben die Sicherung rausgegangen / Ladeanlage kaputt, als absichtlich runterzudrehen und dann sagen " ja tut mir leid aber ich mußte ja los und ....:"

  • also die blinker runterdrehn ist richtig mit aben auch schon welche angehalten(POLIZISTEN) und haben nix zu mekern gehabt. und wenn nicht sagt man das der blinkgeber gerade kaputt gegangen ist.
    Und in Westen ist es sowieso egal was man da macht!
    Mein freund wohnt in Westen ist mit seiner simme über die Autobahn gefahren und die Polizei ist drann vorbei gefahren :D

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