Probleme bei ebay:

  • Hallo,


    habe mir eine KR51/1 bei ebay gekauft. Die Beschreibung hörte sich vielversprechend an und auch die Fotos haben überzeugt.
    Als die alte lady dann bei uns ankam, hatte sie schon einen Spiegel und einen Blinker weniger durch den Transport. Sonst sieht sie bis auf die leichten Lackschäden (sie war wohl mal grün und jemand hat blau drüber lackiert) ganz gut aus. Als ich im Urlaub war, wollte mein Papa sie dann überprüfen, die Batterie laden und die Zündung einstellen wie von dem Verkäufer vorgeschlagen. Dabei hat er leider feststellen müssen, dass die Elektrik kaputt ist, und auch so manche andere Sachen nicht in Ordnung sind. :cry: Jetzt steht sie irgendwo in Neuss und wird hoffentlich bald wieder in Ordnung sein.
    Habt ihr vielleicht ähnliches erlebt und könnt mir sagen wie ich mich dem Verkäufer gegenüber verhalten soll? Laut seiner Beschreibung läuft sie angeblich super was nicht mal ansatzweise stimmt, da einige Teile sogar falsch rum angeschraubt wurden. Habe jetzt schon einiges an Einzelteilen kaufen müssen plus die anstehenden Reparaturkosten bei denen ich noch nicht genau weiß wie viel.

  • Meine S51 war auch nur verarsche. Wären nicht so viele Ersatzteile und sogar eine fast komplette zerlegte zweite S51 dabei gewesen wäre ich längst mit dem Ofen durch seine Haustür gebrettert.
    Schwärmte mir was vor von neu abgedichtetem Motor - Mag ja sein, aber ein Kurbelwellenlager ist im Arsch... Hab jetzt den Motor der zerlegten drin...

  • Hallo Lily, sag mal die Auktionsnummer von Ebay an, damit man sich ein Bild von der Schwalbe machen und die Anpreisungen oder Gewährleistungsausschlüsse des Verkäufers selber lesen kann. Ohne das wird dir keiner etwas raten können.

  • Meine MEinung: Mußt sehr viel Glück haben wenn nur die Zündung eingestellt werden soll.


    So schwer ist das nicht deshalb wird imho da was anderes dran sein ( defekte Simmerringe usw )

  • Nun ja, die Gewährleistung scheint ja wohl leider wirksam ausgeschlossen zu sein. Außerdem ist die Schwalbe ausdrücklich als Bastlerfahrzeug verkauft.
    Sind denn die Batterie, der Unterbrecher und die Sitzbank tatsächlich "neu", wie er es beschrieben hat ?
    Was steht denn im schriftlichen Kaufvertrag drin, den du hoffentlich hast?

  • Nee, habe keinen Kaufvertrag. Habe mir zu dem Zeitpunkt auch keine Gedanken drüber gemacht...
    Die Batterie war komplett sauber und der Rest ziemlich verdreckt also schätze ich mal dass die Batterie neu ist. Die Sitzbank ist definitiv NICHT neu sondern nur neu bezogen.
    Ja stimmt er hat geschrieben Bastlerfahrzeug, aber trotz dieses Hinweises kann man ja nicht ahnen, dass Dämpfer komplett fehlen, Teile einfach mal komplett falsch herum angeschraubt wurden, die Elektrik durcheinander ist und ähnliches. Ist halt alles total scheiße gelaufen. Habe jetzt erfahren dass der Motor nicht läuft.


    Habe sie vor ungefähr 2 Monaten ersteigert und bin noch nicht ein einziges mal damit gefahren...

  • Sorry, aber warum fährst du nicht vor dem Kauf hin? Eine Besichtigung hätte den "Fehlkauf" vermeiden können.
    Vom Prinzip bist du selbst dran Schuld, dass du diese Schwalbe gekauft hast.
    Ein Moped, was nur auf ein paar Bildern zu sehen ist, würde ich nie kaufen.


    Also, nächstes Mal vorher informieren ... :|:|

  • Die Schwalbe stand in der Nähe von Erfurt (ich wohne in Mülheim an der Ruhr). Das wäre eine ganz schön lange Fahrt gewesen.


    Ich werde definitiv nichts größeres mehr übers Internet kaufen. Habe aus diesem Vorfall gelernt.

  • also ich hab in meiner BGB- Vorlesung sowas ähnliches gehabt.. auch wenn es sich schon geklärt hat, sollte der Sachverhalt so aussehen.:
    Da laut §433 bgb ein Kaufvertrag besteht, ist der Verkäufer in Leistungspflicht (§241 BGB). Du hast also laut §280 BGB ein Recht auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, da er ja nicht liefert. Soweit so gut...
    Doch, da der Motor ja kaputt gegangen ist, kann sich der Verkäufer auf §275 abs3 BGB berufen: Unmöglichkeit. Die Leistung (Lieferung des einwandfreien Motors) kann zwar erbracht werden, es ist aber fraglich, ob der Aufwand dafür dem Schuldner zugemutet werden kann. In diesem Fall sollte es ihm Zumutbar sein, da die Kosten und der Arbeitsaufwand nicht all zu groß sind.
    Ergo könnte er quasi Schadensersatz verlangen. Er kann auch zurücktreten, sprich sein Geld zurück verlangen und wie in §280 Abs 1 beschrieben auch Ersatz für die bereits gekauften Sachen verlangen.


    Ich garantiere nicht absolute Korrektheit, aber so hab ich es gelernt...
    Eine andere Sache ist wegen so etwas den Anwalt ein zuschalten. Meiner Meinung nach übertrieben und die Realität hat uns ja nun auch gezeigt: Es geht auch ohne...


    mfg


    ps.
    Für Kritik an meinem "Gutachten" bin ich immer offen und lasse mich auch gerne eines Besseren belehren :D

  • Lily, nimms als Lehre für die Zukunft. Das Geld ist wohl leider weg und ich mach dir wenig Hoffnung, das da noch was geht.
    Du solltest dennoch das Beste draus machen, die Schwalbe reparieren und den Rest des Sommers schön damit rum fahren. Dann setzt sich dein Frust und alles ist nicht mehr ganz so schlimm. Kopf hoch!


    Cried: Im kommenden Semester hast du bestimmt nochmal einen Versuch, um die Klausur für den kleinen Schein im BGB zu schaffen. Diesmal war das leider nix. Aber das wird schon irgendwann, wenn du fleißig weiter lernst. Wichtig ist dabei vor allem das Lesen und Erfassen des Sachverhaltes. :))
    Und immer an die 5 W's denken. (Wer will was von wem wohin? (... oder so ähnlich :D)

  • Das ich den Gutachtenstil nicht eingehalten hab ist klar.... ich hatte auch keine lust 10 seiten zu schreiben, aber die auslegung müsste doch stimmen, oder?


    ps. ich hab den schein schon... :D

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