• Auf Original-Bildern sieht man jeweils nur einen Spiegel auf der linken Seite.


    Wenn später 2 Spiegel dran waren, dann nicht ab Werk.


    Gruß
    Al


    p.s.: Als ob man in einer Mangelwirtschaft so verschwenderisch mit Spiegeln umgehen könnte?! :rolleyes:

  • Wenn jemand eine Simme Baujahr1990 hat dann müssen zwei ran andernfalls liest du hier!


    TUEV


    TUEV


    TÜV - Bestimmungen:


    Spiegel:
    Mindestens 60cm² z.B.: Durchmesser <=87 MM, 6 x 10mm
    Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht
    Die Mindestspiegelfläche hat sich 98 oder 99 geändert, jetzt 68cm²
    (Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig :( )
    Nicht eintragungspflichtig.

    Ob Kr51,S50,Duo oder Star, der midi fährt schneller als 50km/h:)

  • Schon gemerkt, dass ich von der Vorwendezeit (für Modelle mit 50 ccm Hubraum, den Sperber ausgenommen) ausgehe? 8) Und wenn damals 1 Spiegel links Pflicht war, wird auch heute noch 1 Spiegel links Pflicht sein - nicht mehr und nicht weniger!


    Gruß
    Al

  • Gilt aber auch für die 50ccm Klasse!Hatte jetzt nichts anderes paarat.
    Aber würde mich freuen wenn du mal nachfragst.
    Grüße midi

    Ob Kr51,S50,Duo oder Star, der midi fährt schneller als 50km/h:)

  • Nach meinem Wissensstand hatte die KR51/2 N und E jeweils nur einen auf der linken Seite. Ab 1980 müssten das die Stabspiegel mit 90cm Durchmesser gewesen sein (gibt's die noch irgendwo zu kaufen? Hab meinen in der Bucht gefunden. War aber auch nicht ganz billig ;) ). Die KR 51/2 L hatte hingegen 2 Spiegel (wobei ich da auch schon originale Verkaufsprospekte gesehen hab, wo sie nur einen montiert hatten). Ich offe, ich konnte auch ein bisschen weiterhelfen.

  • Zitat von Gonzzo

    Und zwar auf der li. Seite...... Glaub da gibts noch so ne Vorschrift, von wegen 60 mm 2 oder 120mm Durchmesser, weis aber nicht genau, ob das nur für grosse Maschinen gilt.


    könnte sogar hinkommen mit den 60 mm und 120 mm Spiegelgröße, denn
    ich hab Original vom Werk zwei kleine Runde Außenspiegel (siehe Avatar) dran.


    Gruß


    Paul

  • Hallo,
    erst vor kurzen las ich im Schwalbenbuch bzgl. umbauten nach.
    Da stand in einer Tabelle, dass nicht alle Schwalben auf 2 Spiegel umgebaut werden dürfen.
    Fand ich äußerst komisch.
    Was sagt ihr dazu. Schaut doch mal in euren Buchern nach.


    Ciao


    die-knalltuete

  • Hab jetzt mal mit nem benachbarten vespafreak gesprochen und der meinte es ist vollkommen egal wo der linke spiegel befestigt ist.(fährt die großen tüvpflichtigen vespas,hat sie immer durch den tüv bekommen,ob klemmspiegel oder schraubspiegel...)ob euer modell nu mit einem oder zwei spiegeln vom band lief weiss ich natürlich nicht.
    klemmspiegel verwendet er aber nicht mehr,da sobald es dunkel wird sich die scheinwerfer der autos im klemmspiegel spiegeln und blenden....
    aber wie gesagt,werd morgen mal beim straßenverkehrsamt vorbeischauen...
    gruß vom bruce

  • so habe grade mit einer angestellten des straßenverkehrsamtes gesprochen.
    die hatte keine ahnung und meinte das müsse vom tüv abgenommen werden,in die papiere eingetragen...bla bla bla

  • Was hat das Straßenverkehrsamt mit Zulassung zu tun ?
    Das KBA in Flensburg kann dir genauestens Auskunft geben.

  • Der TÜV hat damit nichts zu tun, der überprüft ja nur die Fahrzeuge auf Funktionalität und Sicherheit. Und mit der Schwalbe musst Du nun nicht zum TÜV... Ich gloaube ich schreibe es jetzt zum 4ten Mal....


    KBA !!!

  • das man mit der schwalbe nicht zum TÜV muss ist glaube ich jedem hier bekannt...
    du musst jedoch,falls du den klemmspiegel anbaust den vom tüv absegnen lassen und den spiegel eintragen...ist das so schwer?

  • Verwexelbuxelst Du da grade was ?
    Erstens hat meine /2L 2 Spiegel und zweitens: WO Bitte soll der TÜV den eintragen ? In die ABE ? Bekommt dann automatische jeder der das gleiche Modell hat eine neue ABE vom KBA zugesandt ?
    Dei ABE ist ein Auszug aus dem beim KBA hinterlegten Fahrzeugzulassungsunterlagen.


    Henner

  • Die ABE wird durch Veränderungen ungültig und wird vom Straßenverkehrsamt eingezogen und dafür eine Einzelbetriebserlaubnis mit der eingetragenen Änderung ausgestellt. Die technische Prüfung der Änderung und die Konformität mit den bestehenden Vorschriften und Gesetzen übernimmt der TÜV / DEKRA und erstellt ein Gutachten, aufgrund dessen das Straßenverkehrsamt die Änderung in die Papiere einträgt.


    Ob der Anbau eines einfachen zweiten Spiegels aber unbedingt eintragungspflichtig ist, möchte ich bezweifeln. Anders kann das sein, wenn der Spiegel natürlich irgendein Exot ist (riesengroß, winzigklein, komische Form, rotes Glas oder sonstwas ...).

  • logisch.der tüv prüft auf sicherheit nimmt das teil ab..usw.
    wieso jeder automatisch?rein theoretisch muss jede Veränderung in die ABE eingetragen werden....(sagte man mir bei der zulassungstelle,kann ja gerne wer beim tüv nachfragen)


    war der dummschwätzer schneller!!!

  • Hallo erstmal. Ich habe nix besseres gefunden, deswegen hänge ich mal hier mit ran...


    Also, ich bin seit kurzem Besitzer einer Schwalbe KR 51 F, Bj. 1976. Momentan ist sie in einem überholungsbedürftigem Zustand, aber das war ja u.a. der Reiz an der Geschichte.


    Ich muß also ein paar Teile bestellen und deswegen jetzt meine Frage:


    Kommt an diese Schwalbe original ein runder (Stab)Spiegel dran oder so ein kleiner eckiger? Ich habe Bilder von beiden gesehen, die von der Zeit her hinkommen könnten.


    Wenn ich meine Schwalbe so anschaue, dann sieht es so aus, als wäre für den - jetzt montierten Stabspiegel - ein Loch mit Gewinde in die Kupplungsarmatur gebohrt worden. So richtig werksmäßig scheint das nicht zu sein, aber bei dem Alter werden sich wohl schon einige vor mir versucht haben.


    Vielen Dank vorab!

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