Wieso..
ich lese aus beiden das gleiche heraus:
Ne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers ( der dann dafür haftet ) reicht.
Es ist keine Änderung braucht deshalb nicht nach §19 zugelassen werden.
Daher ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nicht fürs eintragen erlaubt
:wink:
Also mit Bescheinigng fahren: Ja
Bescheinigung eintragen : Nein