ABE für Heidenau K66

  • Wieso..


    ich lese aus beiden das gleiche heraus:


    Ne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers ( der dann dafür haftet ) reicht.


    Es ist keine Änderung braucht deshalb nicht nach §19 zugelassen werden.


    Daher ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nicht fürs eintragen erlaubt
    :wink:


    Also mit Bescheinigng fahren: Ja
    Bescheinigung eintragen : Nein

  • Ja, schon. Nur: wenn der Reifen die Normen erfüllt, warum soll man dann noch einen Unbedenklichkeitslappen mitschleppen? Na, ja, irgendeinen Grund wird´s wohl schon geben ... ich glaub´ für die Simson ist das eh´ irrelevant (für die Praxis), weil die Polizei so auf die Schnelle gar nichts überprüfen kann. Stehen ja keine Reifentypen im ABE-Auszug drin. Und wenn der Reifen nicht grad massiv komisch aussieht, wird sich auch keiner dafür interessieren, wette ich mal.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Zitat von Matthias1

    Ja, schon. Nur: wenn der Reifen die Normen erfüllt, warum soll man dann noch einen Unbedenklichkeitslappen mitschleppen?


    Der Reifen erfüllt nicht die gängige Größe, wie sie in der ABE zu finden ist. Deshalb lieber auch brav die Papiere mitnehmen. Ist das nicht der Fall, dann bitte hinterher bitte anschließenden Problemen nicht laut rumkrakeelen.

  • Zitat von Matthias1

    Ja, schon. Nur: wenn der Reifen die Normen erfüllt, warum soll man dann noch einen Unbedenklichkeitslappen mitschleppen? Na, ja, irgendeinen Grund wird´s wohl schon geben ...


    Na ganz einfach: Weil bei dir drinsteht 2,75 x 16 als Reifengröß und nicht 80/80 - 16


    Daher die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

  • Jepp, das Problem sind nicht die Reifen an sich. Die erfüllen alle gängige Normen.


    Auf der Simson sind aber nur Reifen der Grösse 2.75 x 16" zugelassen. Andere Reifen müssen eingetragen werden, oder du musst diesen Wisch mitnehmen, der den Reifentyp zu deinem Fahrzeug assoziiert.


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Hi,

    Zitat von biker_max

    also, hier ist der wisch:...


    Na super....geht doch... :D
    Wenn es Dir recht ist - ich habe eine Kopie bei mir hingepackt, da es bei Rapidshare nach einiger Zeit wieder gelöscht wird.


    ABE für Heidenau K66 auf S50


    Warum der jetzt allerdings anders aussieht.... :roll:
    Und demnach muß man tatsächlich was eintragen lassen...wo ?
    Gruß aus Braunschweig

  • ich hab auch keine ahnung, der herr scheffel war nicht mehr da und der herr jäger wusste überhaupt nicht was ich von dem will, als ich den angerufen hab, also mal warten was morgen rauskommt.


    eigentlich will ich mir die abnahme ersparen ,die ist nämlich sicher nicht umsonst(weiß vielleicht einer was man dafür legt??) und vor allem hab ich ja nur die alten Papiere, da trägt kein TÜVer mehr was ein.

  • Der TÜV trägt dir auch nix in die Papiere ein.


    TÜV kosztet ca 50 Eur.


    Dann zum Amt.. Das trägt ein. Da wird entweder hintendrangeheftet oder zB auf dem Gutchtem des TÜVs ne Bemerkung gemacht.... " Betriebserlaubnis erteilt "

  • Zitat von Shadowrun

    Na ganz einfach: Weil bei dir drinsteht 2,75 x 16 als Reifengröß und nicht 80/80 - 16


    Daher die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Steht bei mir nicht drin. Handelt sich um eine S51 Bj.1985 und ein einzelnes grünes Stückchen Papier. Und bpshop99 kennt sich ja für einen Schweizer gut aus im deutschen Reifenrecht :D.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • was, die wollen 50oiros haben um zu gucken ob die reifen auch damit übereinstimmen was da auf dem wisch von heidenau steht??


    Habe ich das jetzt richtig gedeutet, dass ich doch keine neue ABE brauche??

  • Zitat von Matthias1

    Steht bei mir nicht drin. Handelt sich um eine S51 Bj.1985 und ein einzelnes grünes Stückchen Papier. Und bpshop99 kennt sich ja für einen Schweizer gut aus im deutschen Reifenrecht :D.


    Gruß, Matthias


    Na ok dann glaube mir dass es min im neuen Auszug drinsteht ...
    Und in der richtigen ABE in Flensburg .


    Und weiterhin Merke dir. Nicht alles was nicht in den Papieren aufgeführt ist darf man einfach ändern. Daher diese bescheinigung :D

  • wo bekomme ich denn nun überhaupt den zweiten stempel her, der da drauf muss?


    Außerdem: Ich glaube der herr scheffel will mich verarschen. Der hat mir heute eine Mail geschrieben, dass der zettel da fehlerhaft war und der mir einen neuen geschickt hat. Einzige Änderung ist jedoch, dass jetzt das Adressfeld nicht mehr leer ist.


    Kann vielleicht mal einer von euch sich bemühen für ein S50 so einen wisch zu bekommen.
    Ich glaube die Mögen mich nicht.

  • Zitat von biker_max


    Kann vielleicht mal einer von euch sich bemühen für ein S50 so einen wisch zu bekommen.
    Ich glaube die Mögen mich nicht.


    Ist doch schon da scroll mal hoch!

  • ja, der stammt ja auch von mir, aber eigentlich beabsichtige ich einen zu bekommen wie den für die schwalbe, wo man sich die TÜV-abnahme sparen kann.

  • Weiste was, großer Biker: Du machst es Dir aber auch schwer. Schick doch dem Herrn Scheffel per Mail einfach diesen eingescannten Wisch von net-harry, dann wird er wohl was dazu sagen müssen. Irgendwie hab´ ich das Gefühl, bei Dir wurde noch ein alter Vordruck verwendet. Das Ganze heißt dann aber nicht ABE, wie nun schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, sondern "Unbedenklichkeitsbescheinigung".


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

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