ohne Papiere versichern?!

  • Zitat von Martin541/1

    Mal abgesehen davon, dass dein Lenker deine ABE ohne Nachtragung bzw. Ergänzung derselbigen schon außer Kraft setzt und deine Blinker, wenn welche verbaut sind auch zu gehen haben,


    schon klar. Bleibt die Frage wohin soll das bei DDR-Papieren nachgetragen werden, ohne Platz dafür?
    Ist ja nicht meine.
    Aber habe selber so einen Lenker und alles eingetragen, natürlich extra dafür neue Papiere gemacht.


    darum ging es hier aber nicht 8)

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Zitat von tagchen

    ...Bleibt die Frage wohin soll das bei DDR-Papieren nachgetragen werden, ohne Platz dafür?...


    Dann wird man wohl eine neue Betriebserlaubnis ausstellen, wenn ein entsprechendes technisches Gutachten diese Veränderung zuläßt.

  • Zitat von tagchen

    Meist wird die Nummer eingetragen die du angibst. Wenn du in Unwissenheit falsche Papiere hast, dann ist die versichert


    Allergrößter Unsinn!! Wer sowas erzählt, glaubt genausogut an der Weihnachtsmann!


    Irgendeine Nummer angeben, die man vorher schnell mal in der Garage an irgendeiner Stelle der Karre gestempelt hat, fertig!? Glaubst doch selber nicht diese Märchen!?!?
    Nur weil deine Bank da irgendwas hineinschreibt, ist das Mopet noch lange nicht versichert!

  • Es ging nicht darum irgend eine Nummer einzustempeln.
    Sondern, dass z.B. ein Ersatzrahmen drin ist und trotzdem auf Typenschild und Papiere zugelassen wird.
    Entweder weil du die Nummer so genannt hast, oder weil eben deine Papiere nicht zum Rahmen passen.


    Anders Beispiel, du machst eine Onlineversicherung, wie gibt man die Nummer an? Eintragen!, Nachweis? Nein.


    Klar ist das Moped dann versichert.
    Sorry aber wird mir langsam zu blöd, bei soviel Sturrheit hier.



    Macht wie Ihr es wollt, oder müsst und gut ist.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Wenn du ne Rahmennummer in deiner Police stehen hast, die nicht zu deinem Moped gehört, dann hast du zwar eine Versicherung gekauft, diese gehört aber nicht zu deinem Moped. Damit sollte man auch ganz vorsichtig sein, sowas sieht ne Versicherung auch sehr schnell als Vertragsbruch und du hast wenns dumm läuft ne Anzeige wegen Versicherungsbetrug an den Haxen.


    Und wenn dir das hier mit der zu blöd wird, wie hier einige auf ihren Meinungen beharren, lies doch einfach mal deine Vertragsbedingungen deiner Verischerung. Da steht das alles drin.

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Zitat von tagchen

    Anders Beispiel, du machst eine Onlineversicherung, wie gibt man die Nummer an? Eintragen!, Nachweis? Nein


    Ich würde sagen > Vertrauen gegen Vertrauen! Ich habe die Police in der Hand, in der meine Rahmennummer steht! Was würde es mir als normal tickender Mensch an Nutzen bringen, eine Nummer anzugeben, die nicht mit der überein passt, die am Rahmen eingeschlagen ist! Nichts! Ich hätte keinen Versicherungsschutz! Also wird der Versicherung klar sein, das zwangsläufig die korrekte Nummer angeben wird! Du redest also Dünnpfiff!

    • Offizieller Beitrag

    Hi Rechts- und Linksgelehrte


    jetzt gurgel ich mir schon die Finger wund, kann aber leider nicht die Rechtsvorschrift finden, in der geregelt ist, welche Papiere die Fahrerin / der Fahrer eines zulassungsfreien Kleinkraftrades mitzuführen und ggf. vorzuweisen hat.


    So wie ich unsere Republik kenne, muss es eine Vorschrift oder ein Gesetz geben, wo das (evtl. auch sehr verklausuliert) niedergeschrieben ist.


    Wer kennt Sich aus und nennt die richtige Quelle?


    Peter

  • Zitat von tagchen

    Es tut mir Leid dich Enttäuchen zu müssen.
    Leider erlebe ich das in Kontrollen jede Woche, da viele garnicht Wissen das eine Nummer eingestanzt war und schon viele Jahre nur über Papiere eine Versicherung machen.


    Du redest Schwachsinn! Jeder der mit seinem Hintern eine deutsche Fahrschule besucht hat weis das! Ich weis echt nicht wo du herkommst, aber auch da wird es so sein! Du redest also gequirlte Schei.......


    Und du erlebst das in "den Kontrollen" jede Woche???? :bounce::bounce::bounce::bounce::bounce:


    Du sitz warscheinlich wegen chronischen Blödheit schon standardmäßig hinten im Toniwagen, was?

  • Zitat von Zschopower

    Hi Rechts- und Linksgelehrte
    Wer kennt Sich aus und nennt die richtige Quelle?


    Peter


    Tach du! Papiere? Kannst getrost deine ABE mitnehmen! Zusätzlich die Police bzw. einen Versicherungsnachweis über das aktuelle Jahr! In der ABE steht die FIN, die auch dein Rahmen tragen sollte. Dann ist alles im grünen Bereich! Aber lass mal, es soll hier auch welche geben, die anderes behaupten! :)) Nech, Tagchen???

  • Die ABE ist mitzuführen! Ebenso die Nachweise über die Versicherung! Was weis ich wo das steht! Es interessiert auch nicht, ich nehme mit, was die Rennleitung von mir verlangt! Ich muss mich nicht mit Gesetzestexten rumärgern! Das musst du aber bald, davon kann man ausgehen! Ist auch nicht zur Diskussion ausgeschrieben! Was fakt ist, das du nunmal Blödsinn ohne Ende verbreitest!


  • Machen Sies gut, sagte die StVZO §18 Abs. 5

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Zitat von Prof


    Ich sags nur ungern, aber §18 StVZO ist mittlerweile weggefallen. Das müsste jetzt alles in der neuen FZV stehen.


    MfG
    Ralf


    Bitteschön:


    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


    §4 Abs 5:

    Zitat


    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

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