ohne Papiere versichern?!

  • Ja und, wenn du die laut Auszug mitzuführen hast, musst du die doch bei ner Kontrolle vorweisen können... :roll:
    Also so langsam kann auch ich deiner Argumentation nicht folgen. Und um nochmal aufs Versichern zu kommen: In den Unterlagen deines Versicherers steht mit ziemlicher Sicherheit was dazu, was du zur Versicherung des Fahrzeugs brauchst. Ob du das beim Abschluss dabei hast, kann denen auch Lachs sein, problematisch wirds, wenn die nach ner Inanspruchnahme der abgschlossenen Versicherung die Papiere von dir sehen wollen.

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Ja eben, der rafft das nicht so ganz, bis bei dem Kerlchen der Groschen gefallen ist, dauerts halt.....
    Er widerspricht sich, windet sich wie ein Aal, weis anscheinend selber nicht mehr, wie er dazu kam, solche Märchen zu erzählen! :wink:
    Kein Versicherer wird so derart blöd sein! Und kein Versicherungsnehmer!
    Außer seine Kumpel natürlich! Er muss wissen was bei ihm im Ort abgeht, er ist ja bei jeder Kontrolle dabei! :bounce:

  • Hallo , die Abe ist ja auch eigentlich die Besitzurkunde , also der Brief , und den braucht man numal zu zulassen :wink:

  • also ich hab den verischerungsschein+kennzeichen so bekommen. musste nur die rahmennumer angeben und den typ. das war bei der allianz. ABE hatte ich aber vorher schon beim KBA bestellt aber brauchte diese nicht vorlegen bei der versicherumg

  • Das ist es ja.


    1 x kontrollieren im Schrauberleben und schon ist die Hälfte des Geldes fpr ne ABE weg.


    Ich habe meinen Perso / Führerschein im auto auch dabei ??


    Kann ich genauso sagen... Brauche ich nicht. Ich fahre seit 7 Jahren und wurde 0 mal kontrolliert. Macht nach Adam Riese bei 70 Jahren KFZ Fahren 0 Kontrollen.


    Also kann ich alles zuhause lassen wobei.... Dann rbaucht man ja auch keinen Führerschein machen :roll:


    Das spart tausende von Euros und euren Führerschein will ja auch keiner beim Anmelden usw sehen


    Mensch bin ich klug.... bei solchen Milchmädchenrechnungen :))

  • Wenn ich die alter Verordnung richtig verstehe, reichte da eine Kopie der ABE? Ist das durch die neue weggefallen, oder verschließen sich mir hier Teile des Amtsdeutsch?

  • Vergiß den Begriff "Kopie" am besten sofort wieder. Die ABE zählt!
    Alte, neue, mittlere oder irgendeine Verordnung ist dabei irrelevant.
    Was wir aus Flensburg bekommen, ist ein - Auszug - aus der ABE,
    für uns Normalsterbliche ist DAS das höchste aller Gefühle. :smokin:

  • Die werden das allerdings in den AGB haben. Die kratzt das auch erst, wenn du nen Unfall hattest. Die Rennleitung wirds allerdings schon bei der einfachen Verkehrskontrolle interessieren...

    Mitm Öl nich sparsam sein, auffe Reise.

  • Zitat von Schwalberaccer

    genau sowas hatte ich auch schon....
    Ich gab dem netten Herrn von der Rennleitung die orginalen Papiere und bekam sie gleich wieder zurück
    Zitat: "Das sind keine Papiere!!"


    Also einfach keine Papiere haben und den netten Herren dann ein Luftpapier geben . Und wenn er dann sagt "das sind keine Papiere" dann hat er Recht .. freut sich und läßt dich fahren ... Oh man... :roll:

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