Vom 1. Juli an müssen Auto- und Motorradfahrer in Frankreich einen Alkoholtest bei sich haben. Ausgenommen sind nach dem Anfang März veröffentlichten Gesetzestext nur motorunterstützte Fahrräder. Diese Vorschrift gilt auch für Ausländer, die in Frankreich unterwegs sind.
Nach einer Übergangsfrist werden vom 1. November an 11 Euro Bußgeld fällig, wenn man ohne Test erwischt wird.
In Frankreich gilt eine 0,5-Promille-Grenze
Also dann Prost Gemeinde