Ave,
ich hätte mal ne kleine Frage: Ist es im Stadtgebiet legal ohne Licht zu fahren?
Mir hatte das mal einer erzählt. Kann aber auch ne Latrinenparole sein. Wäre schön wenn jemand was sicher weiss.
Danke
Stardriver
Ave,
ich hätte mal ne kleine Frage: Ist es im Stadtgebiet legal ohne Licht zu fahren?
Mir hatte das mal einer erzählt. Kann aber auch ne Latrinenparole sein. Wäre schön wenn jemand was sicher weiss.
Danke
Stardriver
| y |
falsche information. licht muss immer an sein.
rechtliche grundlage fehlt mir grade, bin mir aber 100%ig sicher.![]()
Licht MUSS an sein!!
Habe aber auf meiner Homepage einen(original) Lichtumbau um die Lichtmaschiene zu schonen.
www.simson.niederberg.privat.t-online.de
und bitte das Gästebuch füllen.
MFG Carsten
Kurzer Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.![]()
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Ave,
vielen Dank für die präzisen Antworten.
MfG
Stardriver
| y |
Wobei ich mich immer noch frage, ob man bei der Bezeichnung Abblendlicht, des Rücklicht aussschliest oder es auch mit an sein muss?
MfG Tilman
P.S.: Ich kenne kein Fahrzeug bei dem nicht Abblendlicht und Rücklicht zusammen angehn.
nein, es geht nur um den vorderen scheinwerfer. rücklicht brauchste dann nicht.
Und warum wird man dann als Mopedfahrer von den Bullen angehalten wenn das Rücklicht nicht geht? Die meinten das muss auch am Tag gehen. Hatte ne Ersatzbirne mit, deswegen keinen Strafzettel, aber sonst? Nachfragen bei TÜV, Fahrschule haben nix gebracht, die wussten es auch nicht genau.
MfG Tilman
hallo,
es dient der Verkehrssicherheit. Viele Autofahrer übersehen leicht die 2-Räder und somit kommt es zum Unfall, deshalb ist Licht pflicht bei 2-Rädern auch tagsüber. Ging mir auch schon so wenn ich mit dem Auto unterwregs war und mir kam ein Motorrad von der Seite, fast wäre er reif gewesen
gruß
bipser
| y |
Abblendlicht bedeutet Abblendlicht. Mehr steht da im Gesetz nicht drin. Punkt!
Das ist also nur der Scheinwerfer vorn.
Und wenn ein geistesschwacher Poliziste mal nicht durchblickt und tagsüber auch mal ein Rücklicht sehen will, dann schalteste es ihm zuliebe eben an. Der Klügere gibt nach.
Lödeldödelööö ...![]()
Original von Dummschwaetzer:
Und wenn ein geistesschwacher Poliziste mal nicht durchblickt und tagsüber auch mal ein Rücklicht sehen will, dann schalteste es ihm zuliebe eben an. Der Klügere gibt nach.![]()
ja, dann hat der polizist dich ganz lieb und lädt dich zum essen ein. VORSICHT! ;D
kurzet OT (?)
@ carsten
wieso funztn der link nicht (mehr)?
...hätts mir auch gern angesehen... :(
greetz from berlin
trollaxt
Weil sich entweder die Adresse geändert hat oder Link so noch nie gefunzt hat. Er hat sich anscheinend in der Adresse verschrieben, weil in seinem Profil steht: http://simson-niederberg.privat.t-online.de/ also mit Bindestrich und nicht mit Punkt.
MfG Tilman
| y |
cool![]()
thx from berlin
tro
l
l
a
xt
schei...! mir
ist grad die entertaste aus der tastatur gefallen!!! son schiet X(
Die Taglichtschaltung, welche bei vielen Simson eingebaut ist (wo also nur das vordere Licht leuchtet), war und ist legal. Die gabs sogar ab Werk so. Also Bestandsschutz für alle Simson.
Bei den neuen Tagfahrleuchten fürs Auto brennt auch nur vorne Licht. Die Dinger erfüllen den gleichen Zweck.
Das asgt ja auch keiner das man das nicht haben darf. Die Frage ist doch die: Muss man auch das Rücklicht am Tage anhaben oder nicht? Der eine sagt ja der andere nein und im Gesetz steht was von Abblendlicht, wo aber keiner genau weis ob da das Rücklicht mit dazuzählt oder nicht. Ziehmlich vertrakte Sache find ich.
MfG Tilman
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