[url=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,558782,00.html]Das Verwaltungsgericht in Mainz hat entschieden,
dass die Polizei einen frisierten Motorroller verschrotten lassen darf.[/url]
Auch so kann es laufen.
Gruß
Al
[url=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,558782,00.html]Das Verwaltungsgericht in Mainz hat entschieden,
dass die Polizei einen frisierten Motorroller verschrotten lassen darf.[/url]
Auch so kann es laufen.
Gruß
Al
Richtig so!!!!
hui glückgehabt^^
aber ich finds auch richtig so, denn wieviele fahren einfach weiter.
Na endlich , wurde mal Zet
na nu hab ich aber angst... da müssen die bullen mich erstmal kriegen...
muahhaa
Wenn das einer bis zum Verwaltungsgericht geprügelt hat, dann schafft der auch noch die nächste Instanz. Wenn jedes illegal getunte Auto in die Presse wandern würde, wo kommen wir da hin.
ZitatEin anschließender Verkauf durch die Ordnungshüter an eine "zuverlässige Person" sei nicht möglich gewesen.
Sowas nennt sich Enteignung und kommt der Verschrottung gleich. Hier will doch nur der Staat evtl. Kasse machen.
Zitat von cih
Sowas nennt sich Enteignung
Nein. Beschlagnahme bzw. Sicherstellung. Und die ist "zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Verwendung" rechtmäßig, wie mir die Quelle allen Wissens eben verriet.
Wenn ich zu Haus nen Schrank voll Weltkriegsmunition hab, nimmt mir die Polizei den auch weg (OK, den Schrank an sich lässt sie vielleicht stehen). Und das Zeug seh ich dann auch nicht wieder...
By the way...Wo will "der Staat" denn da "Kasse machen"? Das Moped wird ja eben nicht verkauft / versteigert. Und dass der Fiskus fürs Verschrotten lassen auch noch Geld vom Entsorger kriegt, glaubst du doch selbst nicht.
MfG
Ralf
Ob die Sache von der Verhältnismäßigkeit her gerechtfertigt ist, wird wohl das dortige OVG klären müssen, denke ich mal. Gefahrenabwehr ist ein weit dehnbarer Begriff, die Vernichtung eines getunten Mopeds sehe ich aber eher als nicht angemessen an. Wenn dieses Urteil greift, könnte man jedes Auto verschrotten lassen, was mit falschen Felgen oder Reifen oder einem illegalen Auspuff unterwegs ist, vom Tatbestand her ist das das selbe. Überlegt mal, wie weitreichend die Folgen sein könnten.
Ich geb für den konkreten Fall keine Wertung ab, weil wir auch nicht wissen, inwiefern das besagte Gefährt denn verbastelt war und welche Gefahren denn nun explizit davon ausgingen. Ich mein nur, dass man etwas vorsichtig sein sollte, wenn man hier gleich das Geschrei über Enteignung anfängt, ohne sich mit den Begrifflichkeiten vertraut zu machen.
Du hast das schon ganz richtig gesagt: Da soll sich's Gericht drum kümmern und das wird schon nach geltendem Recht entscheiden (wollen wir zumindest hoffen :wink: ).
Übrigens: Hier ist die ursprüngliche Pressemeldung vom VG Mainz: http://cms.justiz.rlp.de/justi…1fc-889b-3bb63b81ce4a.htm
MfG
Ralf
dem kann er doch einfach aus dem weg gehen, indem er einen mopedsportverein bittet das ding zu kaufen.
Die dürfen auf der Rennstrecke damit fahren
Manche Mopeds gehören tatsächlich verschrottet , wartet ab die sicherlich dermaßen verbastelt , das von dem Ding gefahr ausging .
Wieso ist doch ganz einfach.
Moped Wert 500 €... Kosten fürn Rückbau 1000 €
--> Entsorgung günstiger als Rückbau bzw Risiko das es doch wieder illegal in den Verkehr kommt ist größer als dass jemand so viel Zeit und Geld in den Rückbau steckt der vorher nur an Tuning dachte
Richtig, so hat der Gedankengang ausgesehen.
Das Ding hätte aber auch ein Schulungsobjekt für Verkehrspolizisten werden können.
Gruß
Al
Zitat von AlfredRichtig, so hat der Gedankengang ausgesehen.
Das Ding hätte aber auch ein Schulungsobjekt für Verkehrspolizisten werden können.
Kommt ja auch drauf an, wie viele "Schulungsobjekte" sich da noch aufm Hof stapeln. Irgendwann is kein Platz mehr und man muss ausmisten :wink:
Ich hab kein Mitleid mit der Plasteschüssel. Gebt ihr den Gnadenschuss!
MfG
Ralf
Die kann man ja in der gelben Tonne entsorgen
remotorcycling!
Nö Roller Baukastenprinzip...
Viel mehr kann bei so einem Roller nicht mehr drin sein, oder?
Gruß
Al
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