Hilfe zum Herkunftsnachweis erbeten

  • Hallo Frank
    Sind dann die in den KBA Papieren zugelassenen 60 kmh gültig?
    Trotz der C50?
    Bin mal gespannt was da jetzt herauskommt, nächste Woche weiss ich mehr wenn das KBA sich meldet.
    Danke
    Gruß Simon

  • Aaalso......Frank hatte mit allem Recht was er geschrieben hat!
    Ich finde es eine Sauerei daß das KBA zuerst Papiere gegen Geld ausstellt und diese dann 2 Jahre später für nichtig erklärt.
    Entweder ich bekomme einen DDR Rahmen auf ebay kleinanzeigen oder der Technorama in Ulm oder aber ich verkauf das ganze Zeug...
    Vielen Dank euch allen für eure Kommentare.
    Gruß Simon

  • Moin, Simon,
    inzwischen sind halt auch beim KBA einige Erkenntnisse neu dazu gekommen, die zu einer stichprobenartigen Überprüfung der Angaben von Antragstellern geführt haben. Ausserdem liegen inzwischen die Fahrgestellnummern-Listen für viele Export-Fahrzeuge vor.
    Da die Papiere dem damaligen Kenntnisstand entsprechen, würde ich sie nicht unbedingt für nichtig erklären.
    Gruss von Frank

  • Doch weil ich so dumm war ihnen ein Foto zu schicken!
    Hätte ich nur das gefundene C50 einfach ignoriert......!
    Jetzt hab ichs schwarz auf weiss:



    "vielen Dank für die Nachricht. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen Reimport


    aus Ungarn. Eine Betriebserlaubnis vom KBA wäre ungültig.


    Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a.S.) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge ist weder die ABE der ehem. DDR noch eine ABE der BRD gültig. Oft werden die Ausstattungen sowie die Höchstgeschwindigkeiten solcher Fahrzeuge auch von den Festlegungen in den deutschen Betriebserlaubnissen abweichen, was der a. a.S. feststellen muss.


    *


    Eine Auskunft über eine Erstzulassung ist nicht möglich.


    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen."



    Das hab ich nun davon.... :(
    Aber im Versicherungsfall wäre ich mit diesem Rahmen definitiv ohne Betriebserlaubniss unterwegs und das will ich nicht.


    Wieviel bringt denn so ein Reimport Hauptrahmen mit KBA Papieren?
    Muss ich beim Angebot dazuschreiben dass die Papiere ungültig sind oder reicht ein Hinweis auf die C50?


    MfG Simon

    • Offizieller Beitrag

    Wieviel bringt denn so ein Reimport Hauptrahmen mit KBA Papieren?Muss ich beim Angebot dazuschreiben dass die Papiere ungültig sind oder reicht ein Hinweis auf die C50?


    Was der Rahmen einbringt, wird man sehen müssen. Für den Straßenverkehr ist er nicht zu gebrauchen. Mit etwas Glück findest du jemanden, der sich ein Wald- und Wiesenmoped aufbauen will (oder sich um die rechtlichen Konsequenzen nicht schert).


    Und die Frage, ob du das mit den Papieren dazuschreiben musst, meinst du doch hoffentlich nicht ernst? Da hast du grad selbst erlebt, wie beschissen die Situation ist und willst um des eigenen finanziellen Vorteils Willen dann den nächsten Unwissenden ins Messer laufen lassen? Na, schönen Dank auch.


    Verkauf den Rahmen als das, was er ist: Ein Re-Import ohne Papiere und ohne reelle Aussicht, legal welche zu bekommen.

  • Bitte nicht falsch verstehen.
    Ich hab nicht gesagt dass ich vorhätte es zu verschweigen.
    Ich würde es auf jeden Fall mitangeben.


    Ich frag mich nur immer was wäre wenn ich den alten Lack draufgelassen hätte.
    Die Nummer war nicht ersichtlich, Ich hätte offizielle Papiere....was dann?
    Klar unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frag mich nur immer was wäre wenn ich den alten Lack draufgelassen hätte.
    Die Nummer war nicht ersichtlich, Ich hätte offizielle Papiere....was dann?


    Dann hättest du trotzdem noch einen bestenfalls halblegalen Re-Import mit ungültigen Papieren gehabt. Nur eben mit Lack über der FIN.

  • So einfach ist die Sachlage wohl nicht......


    Das KBA hat mit einem Verwaltungsakt eine ABE für diese FIN ausgestellt.


    Voraussetzung es wurden keine grob-, fahrlässigen oder betrügerischen Angaben gemacht.


    Damit ist die ursprünglich ausgestellte ABE auf dieses Fahrzeug weiterhin gültig, außer es wird durch einen gerichtlichen Beschluss oder Verwaltungsakt genau dieses Fahrzeugs betreffend, der rechtlich auch der Überprüfung standhalten muss, aufgehoben.


    Der Hinweis das diese ABE wohl ungültig ist und dann noch in einer email hält keiner gerichtlichen Überprüfung stand.


    Natürlich ist es richtig, wenn jemand sich Sorgen macht legal am Straßenverkehr teilzunehmen und es ist auch richtig was die Experten bezüglich des Fahrzeuges sagen hier sagen, aber die rechtliche Seite sieht wohl etwas anders aus.


    Ich hab das mal mit einem befreundeten RA für Verwaltungsrecht abgeklopft, siehe meine 2. Einlassung.


    DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG!

    • Offizieller Beitrag

    Über diese Brücke würde ich nicht gehen, zumal ich bei der Beantragung von Papieren für einen Reimport Fahrlässigkeit bzw. eine betrügerische Absicht nicht unbedingt verneinen würde.


    Letztendlich haben wir es hier mit einem Verwaltungsakt zu tun, bei dem man sich nun erstmal streiten kann, ob er nichtig, fehlerhaft oder rechtswidrig ist, was je nach Interpretation verschiedene Konsequenzen hat. Du wirst sicher auch Juristen finden, die hier schlicht §44 (1) VwVfG ziehen und einen schwerwiegenden Fehler (man kann keinen Abdruck einer ABE für ein Fahrzeug ausstellen, für das diese ABE nicht gilt) diagnostizieren (alternativ §44 (2) Nr. 4). Damit wäre der Verwaltungsakt nichtig und die einmal ausgestellten Papiere das, was sie auch für mich sind: Altpapier.


    Auch hier: Keine Rechtsberatung, aber eine nicht ganz abwegige -auffassung.

  • Spätestens bei einem Unfall würde sich der Gutachter der gegnerischen Versicherung darüber freuen,daß dieses Fahrzeug gar nicht ohne Zulassung in den Verkehr gebracht wurde. Man würde sogar unterstellen,daß die ABE der KBA erschlichen wurde.
    Sei froh,daß du es jetzt weißt. Dann kannst du einen passenden Rahmen suchen und deine guten Teile weiterverwenden.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Das KBA hat mit einem Verwaltungsakt eine ABE für diese FIN ausgestellt.


    Damit ist die ursprünglich ausgestellte ABE auf dieses Fahrzeug weiterhin gültig,


    So einfach ist das nicht. Eine ABE hat das KBA eben nicht ausgestellt, sondern lediglich eine Ersatz - Datenbestätigung. Die ABE (Typgenehmigung) für Simson S 51 wurde von der Kraftfahrtechnischen Anstalt in Dresden ausgestellt und ist ein Werk, welches aus etwa 6 Leitz-Ordnern voll Papier besteht und sich vor allem eben nicht auf Export-Fahrzeuge bezieht ... ;)


    Die Typgenehmigung (entsprechend einer deutschen ABE) hat die Behörde des Landes ausgestellt, in welche das Fahrzeug exportiert wurde, also z.B. Ungarn oder CS, oder Polen und für manche sogar die BRD ... diese Typgenehmigungen sind natürlich weiterhin gültig und man könnte sich im Rahmen des europäischen Rechts sogar darauf berufen, es ist sogar gar kein Problem, eine CS oder Ungarn Maschine hier legal auf die Strasse zu bringen, nur die Ungarn Maschinen sind Einsitzer und fahren 40, die für die BRD 40 oder 50, die für CS fahren immerhin auch 60, unterliegen aber nicht dem Einigungsvertrag, es sind also Leichtkrafträder ...


    PS: die CS Maschinen haben natürlich auch CS-Fahrzeugpapiere, nur tauchen die bei den nach Deutschland reimportierten Simsons praktisch nie auf, ein Schelm, wer böses dabei denkt ...


    Gruss von Frank

  • Frank


    Du hast absolut Recht mit der Einordnung einer ABE.


    Mit ging es darum aufzuzeigen, dass ein per email verschickter "Hinweis", dann ist dies "ungültig" nicht ausreichend ist.


    Das KBA hat eine wie auch immer "Datenbestätigung" ausgestellt Lt Darstellung im Trööt. Wenn diese irrtümlich ausgestellt wurde mit Wissen des KBA, muss das KBA diese zurücknehmen und exakt für diese FIN.


    Und nur darum ging es mir.


    Unsere Behörden machen es sind manchmal leicht.

  • ...und wenn Du ein Laie ohne Hintergrundwissen und Forschungsdrang wärst, würdest Du Dich auf die Papiere verlassen und nichts Böses ahnen. Ob von Dir zu erwarten wäre die Richtigkeit der Papiere in Frage zu stellen oder man Dir im Fall der Fälle gar Vorsatz nachweisen könnte würde Dein Anwalt zu Recht in Frage stellen.
    Wenns nach den Papieren geht, dürfte ja im Moment kein neuerer Diesel Passat mehr durch Deutschland fahren :)

    Stuff?Buy it!Gadget?Try it!When in doubt, do it!Regrets? None!

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