Anhänger MWH/RB

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    neue Infos vom KBA:


    Wenn man da nett nachfragt per Mail, kommt im meinem Fall nach 3 Tagen ein Kostenbescheid über 48€ (2x17,90 zzg. Mehrwertsteuer und Gebühren Post)


    Dieser beinhaltet ZWEI ABEs, eine für einen MWH/RB (alias Rolli, gehört Freundin :roll:) und eine für einen MKH/M1:



    Die ABE für den MWH/RB sieht genauso aus, halt nur mit dem RB-Daten.


    Damit sollte das leidige Thema ABE auch erledigt sein. JA man braucht sie und JA man bekommt sie jetzt.


    Kostenpunkt 17,90€ zzgl. 19% Mehrwersteuer plus Nachnahmegebühr wie die normale ABE für jede Simson.


    MfG


    Tobias

  • Jepp, habe jetzt auch eine ABE für den MWH/RB - uff, endlich Ruhe :smokin:

    Ich freue mich schon auf die Gesichter der grünen - äh - blauen Kollegen, wenn sie mich nach dem Hänger interviewen und ich ihnen dann genüßlich den Lappen unte die Nase halte :mrgreen: :cool: Sowas werden die garantiert noch nicht erlebt haben, einen ausgereiften Mopedanhänger, und dann sogar noch mit Betrübserlaubnis ...

    Allerdings, wenn mans genau nimmt gilt diese ABE nur für den Hänger - rein theoretisch bräuchte man für die Kupplung und Zugsvorrichtung auch nen ABE-Abdruck ...

    • Offizieller Beitrag

    Jepp, habe jetzt auch eine ABE für den MWH/RB - uff, endlich Ruhe :smokin:

    Allerdings, wenn mans genau nimmt gilt diese ABE nur für den Hänger - rein theoretisch bräuchte man für die Kupplung und Zugsvorrichtung auch nen ABE-Abdruck ...



    Da bin ich mir unsicher, ist ja beim Auto auch nicht so. Der Anhänger wird ja auch nur mit Zugmaul zugelassen bzw. Betriebserlaubnis erteilt. Wenn ich das richtig im Kopf hab, ist das Zugmaul auch in der Typgenehmigung aufgeführt, damit dürfte in der ABE vom Hänger drin sein.
    Der Wisch ist ja nur ein Auszug aus dem Typenschein, der kompletten ABE.


    Auf der originalen AHK steht ja auch eine KTA-Zulassungsnummer, die könnte man in die Papiere vom SR50 eintragen lassen, das stimmt allerdings. Das musste man wohl schon zu Ostzeiten der Vopo? vorführen.


    MfG


    Tobias


    P.S. Steht bei dir auch als Hersteller VEB Metallkombinat Heldrungen? Das sollte eigentlich VEB Metallwerk Heldrungen heißen....

  • So, ich grinse jetzt mal vor mich hin. Einige wissen auch warum ;)


    Allerdings, wenn mans genau nimmt gilt diese ABE nur für den Hänger - rein theoretisch bräuchte man für die Kupplung und Zugsvorrichtung auch nen ABE-Abdruck ...



    Dieses Problem habe ich inzwischen einigermassen gelöst. Hatte heute Nachmittag mal ein wenig Zeit, um ins Archiv zu schauen. Dort liegt noch ein alter DDR - StVZO ( ~ von 1980 - 1989 gepflegter) Ordner mit den entsprechenden Texten und Gesetzesblättern. In der DDR mussten damals wesentlich mehr Teile eine Bauartgenehmigung haben, als bei uns im "Westen". (siehe § 3 der Durchführungsbestimmung zur StVZO-DDR) Es gab aber die Möglichkeit, daß die Bauartgenehmigung im Rahmen der Genehmigung des Gesamtfahrzeuges mit erteilt wurde. Dann - und nur dann - mussten die Teile nicht mit einer BAG - Nr. gekennzeichnet werden.


    Und dieses Verfahren konnte ich auf die Schnelle für Schwalbe KR 51 und Star SR 4-2 feststellen. Dort sind die Kupplungen definitiv in der Genehmigung verankert.


    Bei den Anhängern sind die Kupplungen (Zugköpfe) ebenfalls in den Genehmigungen verankert, haben aber teilweise auch eigene Bauartgenehmigungen. (bei den älteren: 679 für Fahrradanhänger, 680 für Moped- und Kleinkraftradanhänger)


    Das heisst im Klartext:


    Wenn die Anhängekupplung von Simson oder der Zugkopf von Heldrungen werksseitig angebaut oder hergestellt und einzeln verkauft wurde, hatte sie/er keine Bauartgenehmigungsnummer.


    Wurde die Dinge von einem anderen Hersteller gebaut und verkauft, müssen sie eine eigene Nr. haben.


    In allen Fällen musste man aber eine nachgerüstete Kupplung bei der Volkspolizei vorführen und mit dem Anhänger eintragen lassen (das bestätigt auch eine Bedienungsanleitung vom Heldrungen - Anhänger)


    Gruss von Frank

  • Da bin ich mir unsicher, ist ja beim Auto auch nicht so. Der Anhänger wird ja auch nur mit Zugmaul zugelassen bzw. Betriebserlaubnis erteilt.


    => Du darfst auch beim Auto nur eine gültig-typgeprüfte Anhängerkupplung anbauen. Die hat dann so ein einheitlich-genormtes Prüfsiegel eingestanzt ... irgendwas Selbstgeschweißtes oder aus dem Hinterhof eines mongolischen Hufschmieds Importiertes oder in einer russischen Fabrik Zusammengelötetes geht auch beim Auto ned ...

    P.S. Steht bei dir auch als Hersteller VEB Metallkombinat Heldrungen? Das sollte eigentlich VEB Metallwerk Heldrungen heißen....


    Ja. Auf dem Typenschein der kompletten Bauartgenehmigung steht zwar auch VEB Metallwaren Heldrungen, aber das ist mir jetzt echt egal, hauptsache "was Amtliches". Ich glaube, ein Kombinat war immer die übergeordnete Organisation, also der VEB Metallwaren war dann wahrscheinlich EIN Teil des gesamten Kombinats ...

  • So, ich grinse jetzt mal vor mich hin. Einige wissen auch warum ;)


    => ist mir völlig schleierhaft warum :cool: ;)


    In allen Fällen musste man aber eine nachgerüstete Kupplung bei der Volkspolizei vorführen und mit dem Anhänger eintragen lassen (das bestätigt auch eine Bedienungsanleitung vom Heldrungen - Anhänger)


    => das kenne ich vom MWH/M-Hänger, dass man da mit der schriftlichen Betriebserlaubnis bei der Vopo vorbeigefahren ist und sich ne Unterschrift/Stempel abgeholt hat ...

    Beim MWH/RB scheints ja keine schriftlichen Betriebserlaubnisse gegeben zu haben - komisch, sonst brauchte und gabs ja für alles nen Schein ...

    Wie schon gesagt - letztes Jahr gabs in der Bucht nen geilen Hänger MWH/RB mit allen Original-Unterlagen, leider weiß ich nimmer ob da ne originale Betriebserlaubnis mit dabei war, ich meinte ich hätte da was gelesen ...

  • Hallo, Leute!
    Ich finde ja echt super, daß man wieder die Betriebserlaubnis für den Anhänger MKH bei der KBA anfordern kann!! Endlich ist das Problem vom Tisch, daß man mit dem Hänger zum TÜV muß und sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung austellen lassen muß und dann noch zur Zulassung, die letztendlich ihren Segen gegeben hat! Dieses Theater war ja nur noch umständlich und lästig!!


    Aber eine Frage habe ich noch an euch!! Man liest ständig, daß man das gleiche Nummernschild für den Anhänger benötigt, wie am Moped dran ist! Wo bekomme ich ein zweites gleiches Nummernschild her?
    Die Versicherungen händigen doch nur ein Schild aus!!
    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir diese Frage noch beantworten könntet!!


    Liebe Grüße Moni

    SIMSON..............................was sonst??

  • Mit viel Glück bin ich nun auch endlich in den Besitz einer originalen S51 Anhängerkupplung für den MWH/RB gekommen.:mrgreen:
    Im Gegensatz zu der von Shadowrun hat meine ein aufgeklebtes Typenschild und keinen Aufkleber. Dazu kommt noch das ich ein zweites Blech für die Steckdose und den Umschalter dazu bekommen habe.
    Hier ein paar Bilder...

  • Mit viel Glück bin ich nun auch endlich in den Besitz einer originalen S51 Anhängerkupplung für den MWH/RB gekommen.:mrgreen:
    Dazu kommt noch das ich ein zweites Blech für die Steckdose und den Umschalter dazu bekommen habe.



    Ja ich habe jetzt auch gerade soeben eine S 51-Kupplung für den MWH/RB ergattern können, siehe Fotos.
    Das Blech für Schalter/Steckdose war leider nicht dabei :? ... ist schon schade, wenn nicht alles eine Einheit ist (wie bei der SR50-AHZV), dann verschmeißen die Leute die einzelnen Komponenten ...

    => wo hast Du das Blech ergattern können?





    So, dann habe ich bald zwei originale Gespanne:

    • SR 50 mit MWH/RB + original Anhängerzugvorrichtung
    • S 51 mit MWH/RB + original Anhängerzugvorrichtung (Steckdosenhalterung fehlt halt ...)

    Die beiden Hänger sind auch Unikate, der eine hat die Gumminöppel-Nasen zum Aufstellen, der andere die Blechnasen ...

    Tja, wäre schön, für den S51-Bügel noch das Steckdosenblech zu bekommen ...

    PS: den Umschalter (Wippenschalter) braucht es gar nicht unbedingt - mein SR50 ist jetzt so geschaltet, dass die Blinker am Roller UND am Hänger leuchten - das ist sicherer - das Umschalten am Wippenschalter entfällt ... und der "Energiehaushalt" wie es in dem berühmten Fachzeitschriftsartikel heißt ist auch nicht gestört - die 12Volt-Elba-Lade-Anlage macht das locker mit, die Batterie geht nicht leer ...

    Wuisler

  • So ein Blech kannst du dir ja notfallst noch selbst biegen und die paar Löcher reinbohren. ;)
    Mir fehlt leider noch das originale Zugmaul für den Anhänger. :(
    Anscheinend sind die aber noch seltener als die S51 MWH Anhängerkupplung ;)
    Naja da muss ich mich wohl noch etwas Gedulden bis mein Gespann einsatzbereit ist.
    Dazu kommt noch das der Vorbesitzer um die Zuggabel zu stützen ein Flacheisen an den Kasten geschraubt, von wo aus die Stützstreben zur Zuggabel gehen.Dabei hat er ein 6er Loch mittig durch das Typenschild gebort.:-( Kann ich das so lassen,weil nun ein paar Buchstaben vrschwunden sind ? Oder muss ich ein neues besorgen/kann ich selbst eins aus Alublech und mit Schlagzahlen machen ?
    LG Richi

  • So ein Blech kannst du dir ja notfallst noch selbst biegen und die paar Löcher reinbohren. ;)


    => wie ich Deutschland kenne, brauchste das sicher wieder eine Betriebsgenehmigung oder sowas ... ;) Wo wird das Teil eigentlich festgemacht, weißt Du das?

    Mir fehlt leider noch das originale Zugmaul für den Anhänger. :(
    Anscheinend sind die aber noch seltener als die S51 MWH Anhängerkupplung ;)


    Tja, die Dinger sind wohl Platinstaub! Es soll mal eine in OVP in der Bucht gegeben haben, Betonung auf "eine" ... als MWH/RB-Freak kommt man nicht umhin, sich mindest zwei Hänger anzuschaffen: einen zum Betrieb, und einen als Ersatzteilspender ...
    Sehr schade, dass der MWH/RB nur wenig und kurz produziert wurde ... von dem ollen alten Hänger gibts tausende und die Kupplung, Felgen, Reifen werden wieder produziert ...
    Jemand hier im Forum hat auch die Adresse von der Nachfolgefirma vom VEB Metallwaren Heldrungen - aber die haben wahrscheinlich auch keine Bestände mehr ... wäre interessant zu wissen, was die nach der Wende mit den Restbeständen an den Teilen (Felgen, Zugmäuler, etc.) gemacht haben - wahrscheinlich weggeschmissen :-(((
    => die Nachfrage nach Mopedhängern ist groß - man sollte die Firma animieren, die Dinger wieder zu produzieren ...


    Dazu kommt noch das der Vorbesitzer um die Zuggabel zu stützen ein Flacheisen an den Kasten geschraubt, von wo aus die Stützstreben zur Zuggabel gehen.Dabei hat er ein 6er Loch mittig durch das Typenschild gebort.:-( Kann ich das so lassen,weil nun ein paar Buchstaben vrschwunden sind ? Oder muss ich ein neues besorgen/kann ich selbst eins aus Alublech und mit Schlagzahlen machen ? LG Richi



    => also wenn ich das so les' würde ich Dir empfehlen: besorg Dir nen 2. MWH/RB, am Besten einen kompletten, in der "Bucht" sind immer wieder welche drinnen, und nimm Deinen jetzigen als Reserve/Ersatzteillager ...

  • das wär auch ne Möglichkeit, aber vorläufig hab ich als Schüler erstmal kein Geld dafür;)
    Vielleicht hab ich irgendwann mal Glück. Im Moment probier ich erstmal alte Simsonhändler in der ehemaligen DDR zu interviewen ob die noch etwas haben.
    Irgendwann bekomm ich schon eine :bounce:
    LG Richi

  • Im Moment probier ich erstmal alte Simsonhändler in der ehemaligen DDR zu interviewen ob die noch etwas haben.


    => da hat mal in diesem oder in einem anderen Simson-Forum jemand berichtet, dass er sämtliche Ex-DDR-Vertragswerkstätten abgegrast hat nach so nem MWH/RB-Zugmaul-Teil: ohne Erfolg!
    Aber ich will Dir den Mut nicht nehmen: Du bist ja anscheinend vom Osten und damit an der "Quelle" :cool: - nutze auch die Möglichkeit von Teilemärkten ... meiner einer hier im Nicht-Simsonstammland ist auf teure "ebay-Importe" angewiesen ... :?

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