Schwalbe Gepäckträger - TÜV meint: Selbstbau nicht erlaubt

  • Zitat von Pittiplatsch

    also ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen weil ich müde bin und nen langen tag hatte.
    woltle nur sagen,dass wir das thema "topcase" bzw "gepäckhalterungen / -anbauten" etc schon des öfteren mit vielen rechtlichen klärungen hatten.wer das genauer wissen will bitte einfach die suche benutzen.


    vielleicht hat auch das schon jemand geschrieben :wink:
    war auch nur als tip und nicht als zurechtweisung gemeint.


    gute nacht allerseits!
    pitti


    Hallo Pitti,


    danke für den Tipp mit der Forensuche! Aber genau da liegt ja das Problem: Ich finde keine GENAUE Aussage über das Verbot bzw. Nichtverbot. Dafür jede Menge Mutmassungen, Annahmen, persönliche Meinungen etc.


    Vielleicht habe ich aber auch nur etwas übersehen und Du kannst mir die genaue Stelle sagen, an der ich das nachlesen könnte?

  • Hier ist mal ein Beitrag zum selbstgebauten
    Topcase - Halterung. AkiraEve und slu haben selber welche
    gemacht. Vielleicht fragste die mal nach der rechtlichen Lage.


    Aber ein Topcase ist eigendlich für jeden Roller zulässig,also warum sollte
    da jemand was dagegen haben. :roll:
    Besonders der TÜV ??Die meisten Plastikbomber haben doch so ein
    Ding drauf :?


    Gruss
    Sprudel......
    P.S. Ich benutze einen grossen BW - Rucksack und einen Tankrucksack. :wink:

  • Topcase ist warscheinlich wirklich kein Problem....


    Habe aber grad mal mit meinem Tüv- Prüfer telefoniert.....weils mich auch irgendwie int. (Ist übrigens auch ein alter Ossi und fährt auch Schwalbe)


    Und der meint zumindest, daß es für Seitengepäck immer ein wenig problematischer wird, weil hier die Anbringung nicht immer ganz sichergestellt ist.

  • Zitat von heimde

    Topcase ist warscheinlich wirklich kein Problem....


    Habe aber grad mal mit meinem Tüv- Prüfer telefoniert.....weils mich auch irgendwie int. (Ist übrigens auch ein alter Ossi und fährt auch Schwalbe)


    Und der meint zumindest, daß es für Seitengepäck immer ein wenig problematischer wird, weil hier die Anbringung nicht immer ganz sichergestellt ist.



    Hmm, was genau meint der Prüfer mit der Aussage, wenn er sagt "EIN WENIG"? Ganz und gar verboten, wenn man da selbst was dranschraubt? Und wenn ich die ganz normalen Fahrrad-Satteltaschen nehme und die einfach unter die Sitzbank klemme, was ist dann?


    Fragen über Fragen...

  • Also nach seinen Aussagen sind zum einen die Befestigungspunkte ein Problem.... Also wo schraube ich z.B. etwas an. Denkbar ist hier, dass z.B. die Karosserie an dieser Stelle reißt oder.....oder ... oder
    und dies ist natürlich vor allem bei der Schwalbe ein Problem, weil ja hier eine ganze Menge Abdeckung da ist, die nicht tragend ist.


    und zweites Problem sind bei Seitenkoffern u.s.w. die Gewichtsverhältnisse und Abmaße und Schwerpunktfragen...... Was tun, wenn Du dich auf die Nase packst.... und es heißt, ja mit diesen schweren Koffern an solch einem Moped.... Das konnte nur schief gehen.... Also erlischt der Versicherungsschutz u.s.w.


    Nach Packtaschen u.s.w. ohne Befestigungsmöglichkeit habe ich nicht gefragt !


    Eintragen würde er selbst fast nichts. Seitengepäcktrager gibts nicht serienmäßig (mit ABE vom Hersteller) .... Eigenproduktionen würde er sich sehr genau ansehen.... vor allem die Aufhängungspunkte am Rahmen. Und wenn sie eingetragen würden, dann immer mit einer maximalen Belastung.... die aber wegen des Mopedeigengewichtes nicht sehr hoch wäre..... Also selbst ein Bierkasten wäre schon fraglich !!!


    Also zusammenfassend schlägt er auch alle Möglichkeiten für den Gepäckträger vor. Die würde er sehr warscheinlich fast problemlos eintragen, weil hier die Anbieter zwar keine ABE für die Schwalbe liefern, aber recht genaue Angaben in der ABE in Bezug auf Befestigung und Beladung machen...
    Somit kann er die sachgerechte Anbringung und die Auflagen zum Betrieb ganz gut einschätzen.


    Und noch eine allerletzte eigene Meinung.
    Es ist immer eine Gradwanderung was man an seiner Simme macht. Und warscheinlich wird dich auch niemand aus dem Verkehr ziehen, wenn Du mit einer Packtasche vom Fahrrad, unter der Sitzbank festgeklemmt, fährst....


    Aber was machst Du, wenn Du die bei 60 verlierst, weil Sie einfach wegen der Windverh. auseinandergefallen ist ??? und das nachfolgende Auto weicht der runterfallenden Tasche aus..... und landet im Graben ???? und hat sich dein Kennzeichen gemerkt ??? Dann hast Du für die nächsten paar Jahre warscheinlich ein richtiges finanzielles Problem in deiner Geldbörse!!


    Also entweder ein Topcase mit TÜV- Abnahme zur Sicherheit... oder Rucksack.

    • Offizieller Beitrag

    Also in meinen Augen klingt das alles ziemlich seltsam. Der Prüfer würde am Gepäckträger alles mögliche eintragen und sonst genau gucken? Da denk ich mir als alter Fuchs doch, dass grad der Gepäckträger nur anner Verkleidung hängt, während alles, was beispielsweise an der Sitzbankbefestigung angebaut wäre, direkt am Rahmen wäre. Da haut doch irgenwas nich hin...


    MfG
    Ralf

  • laso ick hab ooch in der Mitte aufgehört zu lesen, hätte aber noch 'nen Hinweis


    ick hab mir mal bei 'nem Motoradausrüster Gepäcktaschen gekauft, die waren dafür ausgelegt mit Klettband verbunden über die Sitzbank gelegt zu werden, als einzigster Hinweis des Herstellers war die Aussage, das man beim benutzen darauf achten soll, das die Taschen und Befestigungsstrippen nicht in die Räder gelangen dürfen, aber das ist ja bei der Schwalbe durch den Panzer sowieso schwer


    da da nix montiert werden muss, sollten solcherart Seitengepäcktaschen legal sein und wer sie nicht über die Sitzbank legen will, kann die ja hochklappen und dadrunter langlegen :wink:

    • Offizieller Beitrag

    ahoi!
    gofter: hab schon wieder nich alles gelesen,deshalb hab ich dir mal ne pn geschrieben.wenn du noch fragen hast schreib einffach zurück.


    es gibt schon threats,wo klare richlinien drinnestehen zu diesem thema,aber du hast recht,wer soll die denn bei den ganzen threats voller mutmassungen und einschätzungen noch finden?!


    Prof: falls das noch nicht in die faqs aufgenommen wurde,wäre dieses thema doch ein eintragungskandidat?


    gruss
    pitti

  • Zitat von Alfred

    Hehe, dafür ist die Aufnahme des Topcases nicht originalgetreu. Theoretisch brauchst Du jetzt eben genau dafür eine TÜV-Abnahme. :))


    Gruß
    Al



    Hmm, ja, genau das ging mir auch gerade durch den Kopf, denn ist so ein Selbstbau ohne TÜV-Abnahme erlaubt?


    Laut TÜV Hamburg (da hab ich ja mal angerufen und mein Gepäckanliegen geschildert) müssen alle selbstgebauten Gepäckhalterungen abgenommen werden, was laut deren Aussage nicht ganz billig ist (Kosten für Materialprüfungen etc.) ...


    Tja, wer weiß genaues?

  • Es gibt außer dem TÜV, noch andere Instanzen, die solche Abnahmen machen können. GTÜ, Dekra und so. Vielleicht findet man dort irgendwo einen Prüfer, der gute und - solide ausgeführte - Selbstbauarbeiten ohne besonders umfangreiche Prüfungen abnimmt.


    In ebay kann man im Moment einen SR50 sehen, der an der Seite eine selbstgebaute Aufnahme für einen Kanister hat und sie sieht solide aus. So etwas würde eher abgenommen werden als eine abenteuerliche Konstruktion aus dünnem Material.



    Gruß
    Al

  • oha, mein träger für den topcase macht die runde....


    mittlerweile hat sich das teil bewährt, trägt nen einkauf locker nach hause und auch sonst ists sehr stabil......
    auch von der polizei wurde ich schon kontrolliert mit dem teil....
    die aussage der netten herren in grün war dass das ne zuladung ist da es abnehmbar ist.... einfach sitz hochklappen und mal mit einem beherten ruck gezogen dann ists aus den führungen gezogen....


    also... man kann alles zu tode reden und das hier ist typisch für deutschland... für jeden mist gibts mindestens einen paragraphen der wiederrum ernst oder mal net so ernst genommen wird.


    meiner überzeugung nach kann man sich im rahmen dieser bestimmungen schon bewegen, aber halt net viel.



    grüßla
    aki


    ps: gepäcktaschen wären mir nix..... da will ich lieber was "festes" haben :)

    ---------> " Eine Schwalbe macht noch lange keinen Sommer. "

  • Wie stark die Rohre der Halterung sind, kann ich nicht sagen. Aber von der Konstruktion her, wäre es besser, wenn die Halterung für das Topcase nicht frei schweben würde und zusätzliche Verstrebungen hätte. Wiegt das Topcase mal etwas mehr, dann muß die Halterung während der Fahrt zusätzliche Schwingungen aushalten können und das ist auf die Dauer nicht gut.


    Gruß
    Al



  • Ja, wenn es nur das wäre...


    Wenn ich genau wüsste, dass ich in meinem ganzen Leben keinen einzigen Verkehrsunfall haben würde, dann würde ich mir die dollsten Aufhängevorrichtungen basteln, und sie nebenbei so "original" wirken lassen, dass mich jeder Polizist bei einer Verkehrskontrolle von ganzem Herzen für dieses "limitierte Sondermodell in begrenzter Transportausführung" loben würde. Nebenbei würde ich dann auch noch schnell meine Versicherung kündigen, die wird dann ja sowieso nicht mehr gebraucht.
    Tja, mal sehen, vielleicht kann mir ja die Hellseherin meines Vertrauens vom Hamburger Dom in ihrer Kristallkugel sagen, ob ich den Rest meines Lebens unfallfrei fahre. Kostet bei der auch nur 10 Euro (schriftlich bestätigt 8,95 Euro mehr, incl. Mwst).


    Nee, aber jetzt mal wieder ernsthaft: Die "Täuschung" der Polizei ist kein allzugrosses Problem, die Damen und Herren sind zwar fit bei solchen Überprüfungen, aber alles können die natürlich auch nicht wissen. Und ich denke, für einen halbswegs bastelbegabten Menschen dürfte ein original wirkender Selbstbau keine allzugrosse Schwierigkeit bereiten.


    Viel wichtiger hingegen ist ja die Unfallfrage, wie weiter oben in diesem Thread beschrieben. Und ich bin mir ziemlich sicher, auch wenn Du einen Unfall hast, an dem Du garantiert unschuldig bist: Sobald die Unfallsumme nur hoch genug ist, wird Deine Schwalbe nach Strich und Faden zerlegt, um zu schauen, ob diese auch hundertprozent verkehrsgerecht ist. Und ist sie das nicht (Selbstbau ohne TÜV-Abnahme lässt grüssen), dann hat man denke ich ein sehr grosses finanzielles Problem.


    Dass es in Deutschland für jeden Mist einen Paragraphen gibt, ist eigentlich gar nicht so übel, so könnte man in den meisten Fällen sämtliche Unklarheiten von vornherein ausschliessen und wäre rechtlich immer auf der sicheren Seite. Bedauerlicherweise sind einige Paragraphen so schwammig bzw. allgemein gehalten, dass man da leider nicht ganz sicher ist. Und das "Polizeifoppen" mit seinen Selbstbauten ist hier auch nicht das grosse Problem, sondern die Versicherungsfrage bei einem Unfall.


    Ich möchte hier wirklich keinem zu Nahe treten oder ihn für seine Aussagen kritisieren, aber zuweilen habe ich schon das Gefühl, dass hier einige der Meinung sind, dass ihnen anscheinend kein Unfall passieren kann und sie deshalb die tollsten Sachen an ihr Gefährt basteln in der Hoffnung, dass wenn sie damit durch die nächste Polizeikontrolle kommen, es auch anderweitig keinen Ärger mehr gibt. Für diese Personengruppe kann ich hier wirklich nur hoffen, dass diese niemals in einen (schweren und kostspieligen) Unfall verwickelt werden und auf ihren "Glauben" an den allmächtigen Versicherungsschutz geprüft werden.


    Ich für meinen Teil sehe das ganze allerdings etwas anders: Ich hätte schon gerne das Maximum an Selbstbastelei bei gleichzeitigem maximalen Versicherungsschutz. Und ob das unter einen Hut geht und wie das dann genau aussieht, das möchte ich hier herausfinden.


    Womit wir wohl wieder am Anfang des Themas wären... :))

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