Rückgabe fragwürdiger Schwalbe. Aber wie?

  • das problem bei einem ultimatum ist: der verkäufer kann in urlaub o.Ä. sein...


    hatte vor kurzem auch nen anspruch auf schadensersatz und der anwalt meinte 3wochen fristsetzung sollten mindestens drin sein. vondemher würd ich dir bevor du irgendwas machst auch raten nen anwalt zu fragen - am besten isses natürlich du kennst einen persönlich... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die übliche Frist beträgt 14 Tage, nicht einen Tag länger. Und hier müssen keine Fristen eingehalten werden, das ist nur eine nette Geste zur Rückabwicklung einer Straftat ohne Rechtsfolgen für den Täter. Der Threadersteller könnte auch sofort zur Polizei gehen, Anzeige erstatten und danach zur Rechtsantragsstelle bei Gericht, Schadenersatzklage einreichen.

  • stimmt, ist nen anderer fall


    nen anwaltsschreiben ist aber immer gut, wenn da noch paragraphen drinstehen nach welchen er sich strabar macht und das gerichtskosten im falle der nichtzurücknahme anfallen - aber wie gesagt (wahrscheinlich) nur sinnvoll wenn man nen anwalt kennt... weiß ja nich was manche anwälte für sowas verlangen und in sonem fall tut jeder verlorene euro weh...

  • moin,
    wink mal mit dem ganzen gartenzaun, setz dich hin mit deiner wut und schreib 2 dokumente: 1rücktritt vom kaufvertrag aus o.g. gründen+rückerstattung des kaufpreises+frist von 10tagen. das ist sachlich angemessen und du kannst je nach wutpegel und der gefühlten stärke des empfundenen anschissgrades den schlusssatz würzen.
    dokument 2 ist die sofortige zahlungsaufforderung mit einer letzten frist von: vlt. 3 tagen?. deshalb gleich hinterher schreiben, damit du an tag 10 'das nächste türchen' aufmachst und auch wirklich dranbleibst :D
    wenn der bursche dann auf durchzug stellt, hast du rechtlich alles in der hand... ich persönlich würd ddann wohl mit 'social engeneering' anfangen...
    gruss
    bobmarlex


    ...wie fährt die sich denn?

  • Zitat von Baumschubser

    Castaneda


    Nun raff dich auf, ruf den Typen an oder schreib ne Mail, setze eine kurze Frist (10 Tage maximal für die Abwicklung, 48h für die Rückmeldung) und verlange dein Geld komplett zurück. Bei nur der kleinsten Abweichung oder Abwehr seitens des Verkäufers ohne weitere Verzögerung zur Polizei. Aber erstmal immer versuchen die Kohle selber zu holen. Ist nämlich die Polizei im Spiel, wird die Karre beschlagnahmt ohne dass du das Geld hast. Ist der Typ Hartzer oder sonstwie ohne Einkommen, rennste deiner Kohle ewig hinterher. Am besten, du kreuzt mit nem Kumpel dort auf (macht sich gut, wenn der 1,95m groß ist und finster gucken kann :)) ) Immerhin brauchst du ja wen, der dich dann wieder mitnimmt, wenn du die Karre zurück auf den Hof gestellt hast. Und nu los, die Zeit läuft, lass hier nicht noch etliche Tage verstreichen.



    das trifft den nagel auf den kopf.


    und nun nicht lang schnakken und kopp in nacken ...äh mach endlich nägel mit köppen. nicht jammern sondern handeln, aber heftig.


    wenn mir das passiert wäre und ich ein schreiben aufsetzen müsste, welches meinem wutfaktor entsprechen würde......ich glaub das papier tät brennen.

    manche kennen mich, manche können mich

  • Ich danke euch nochmals für die zahlreichen Anregungen. Hab dem Herrn jetzt eine Mail geschrieben (ich war 4 Tage außer Haus) ;-), in der ich ihn mit der Sachlage konfrontiere und den Kaufvertrag rückgängig mache. Mit Anzeige habe ich noch nicht gedroht. Bin allerdings auf die Reaktion gespannt...

  • Mann , fackel nicht so lange rum , lass Dir Dein Geld wiedergeben , und auch die Auslagen , zb , Versicherungskennzeichen , wenn Er nicht will , Anzeige machen , und bis zum Ende durchziehen , das hätte ich schon soweit erledigt .
    mfg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Deutz40

    Mann , fackel nicht so lange rum , lass Dir Dein Geld wiedergeben , und auch die Auslagen , zb , Versicherungskennzeichen , wenn Er nicht will , Anzeige machen , und bis zum Ende durchziehen , das hätte ich schon soweit erledigt .


    Erst (den ganzen Thread) lesen. Dann schreiben. :roll:


    MfG
    Ralf

  • Ich verstehe die radikaleren Postitionen durchaus. Ich bin aber halt einfach nicht der Mensch für sowas. Zumindest nicht, wenn ich es vorher mit "meinem Weg" versucht habe.
    Sollte es allerdings in der gesetzten Frist keine Reaktionen geben, werde ich rechtliche Schritte unternehmen.

  • hALLO an alle !


    Mir ist so etwas Ähnliches passiert.
    Ich habe dem Verkäufer gestern einen Brief geschickt mit den Zeilen:
    Dass es eine "faire Geste wäre" wenn er die Gebühr für Beantragung neuer Papiere übernehmen würde. Und ich nun überlegen würde Polizei und E-Bay zu informieren. Bzw. was ich nun tun solle. Ich warte nun ab, was passiert..


    Bei Interesse gebe ich gerne den zumindest damaligen Verkäufernamen und echten Namen bekannt, um andere zu schützen..


    Setup:
    Hatte Jan 08 ein Schwalbe KR 51/1 S, Bj. 79 gekauft.
    Hatte wenig Ahnung von Schwalben.
    Bekam eine mit 4-Gang Motor, dazu wurde Rahmen geflext.
    Papiere: jetzt herausgestellt eine Fälschung.


    lg


    Ich hoffe nur, dass nicht einer von denen die hier schreiben der Verkäufer ist.
    Es gibt so viele Fälle, wo die Verkäufer einfach nur verarschen, das kotzt mich an.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    ~ Das Universum dehnt sich ständig aus, und das immer schneller ~

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