das problem bei einem ultimatum ist: der verkäufer kann in urlaub o.Ä. sein...
hatte vor kurzem auch nen anspruch auf schadensersatz und der anwalt meinte 3wochen fristsetzung sollten mindestens drin sein. vondemher würd ich dir bevor du irgendwas machst auch raten nen anwalt zu fragen - am besten isses natürlich du kennst einen persönlich...