Unfall Schwalbe Schrott

  • huhu,


    mal ein update:


    hatte bei den herren in grün angerufen nachdem ich aus dem krankenhaus war, mit der frage ob es noch irgendwelche rückfragen gebe. die antwort war:


    naja es ist da noch die sache mit dem licht, da die birne durch seine augenscheinliche begutachtung nicht brannte.... darufhin hab ich ihm erklärt das die simme gar nicht ohne licht läuft und ihm die schaltung erklärt. daraufhin wollte er sich das mal anschauen.


    also kamen die herren vorbei, habe einen praxistest gemacht, da ich zum glück noch eine lampenhalterung hatte und zum glück hat sie auch gebrannt. also waren zum glück schonmal die technischen vorraussetzungen da, morgens hatte sie ja auch noch gebrannt, bin ja im dunkeln an die arbeit.


    er sagte dann das er dann was dazu schreiben würde und das an die staatsanwaltschaft weiterleitet, ob die sie dann noch einschicken zum prüfen kann er nicht sagen.


    sinn und zweck des ganzen versteh ich trotzdem nicht, bauerncops go csi?


    und mal zur schuldfrage durch die polizei:


    auf nachfrage meinerseits wie es denn nun einwandfrei schuldtechnisch aussehe um gegen die versicherung zu agieren, kam folgende antwort:


    die polizei klärt keine schuldfrage, dies macht die versicherung, bzw im anschluss das zivilgericht.


    heute soll das gutachten kommen, bin mal gespannt :(

  • Zitat von Franz-F

    die polizei klärt keine schuldfrage, dies macht die versicherung, bzw im anschluss das zivilgericht.


    Nicht ganz richtig! Klar, die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, wer Recht bekommt, entscheidet ein Gericht. Kein Zivilgericht.

    • Offizieller Beitrag

    beim unfall gib's immer zwei wege, die schnell verwechselt werden: das eine ist das owi- oder strafverfahren. hier geht's nur darum, wer bekommt welche strafe. dies ist für den unfallgegner mehr oder weniger uninteressant, da den ja meistens nur interessiert, dass er schadensersatz bekommt.
    das wiederum wird auf zivilrechtlichem wege gelöst (im normalfall ohne einmischung des staates). erst wenn die parteien sich nicht einigen können, muss ein zivilgericht entscheiden.
    diese beiden sachen müssen immer unterschieden werden. wenn sich die parteien an der unfallstelle nicht einigen können und glauben, wenn sie die polizei hinzuziehen, dass diese eine entscheidung trifft, kommt meistens dabei nur heraus, dass eine oder beide parteien zu dem schadensersatz auch noch ein ordnungsgeld an die staatskasse zahlen darf....

  • Das ist so richtig!


    Fakt ist jedoch auch, dass die Polizei sehr wohl einem oder beiden Unfallbeteiligten die VERURSACHUNG (nicht Schuld!) des Unfalles vorwirft und das diese Entscheidung der Polizei vor Ort im Zweifelsfall einen Beweis für das Gericht darstellt!


    Wie in allen Fällen muss das Gericht dann selbstverständlich nicht die gleiche Enscheidung wie die Polizei treffen. Ziemlich wahrscheinlich ist es dennoch! Schließlich wird unter Umständen der Polizeibeamte direkt vor Gericht gefragt: "Herr XY, wer ist für Sie der Unfallverursacher?"


    Ich will auch gar nicht auf Teufel komm raus auf mein Recht beharren, aber genau so verhält es sich und das kann ich aus langjähriger Berufserfahrung so feststellen!

  • Ist es aber richtig, dass die Entscheidung der Polizei für die gegn. Versicherung keinen Wert hat?


    Das ist bei meinem derzeitigen Fall so. Die Polizei hat nach Aussagen der Unfallangehörigen eine Entscheidung getroffen, dennoch ist die geg. Versicherung nicht gewollt, den Schaden zu bezahlen.


    :cry: poss :cry:

  • Wolfsburger, die Meinung eines zum Unfallzeitpunkt garnicht am Unfallort anwesenden Polizeibeamten kann schon von der Logik her gar kein Beweis für den tatsächlichen Unfallhergang sein. Der Polizist ist weder Sachverständiger noch unmittelbarer Zeuge, sondern allenfalls Zeuge vom Hörensagen oder Zeuge über die Verhältnisse vor Ort, die er bei seinem Eintreffen vorgefunden hat.
    Ebenso ist die Entscheidung des Beamten, einen vermeintlichen Unfallverursacher einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu bezichtigen und eine entsprechende OWi- oder Strafanzeige zu fertigen, kein Beweis für irgendwas sondern irrelevant für die Klärung der tatsächlichen Schuldfrage. Damit leitet er allenfalls ein OWi- oder Ermittlungsverfahren ein, über dessen Fortgang die StA oder letztlich das Gericht entscheidet.

    • Offizieller Beitrag

    ich denke, wolfsburger wollte in seinem beitrag statt des wortes "beweis" evtl eher "entscheidungshilfe" sagen (so hab ich ihn verstanden). ein beweis ist ein owi/strafverfahren ganz sicher nicht.


    das man gelegentlich vom richter gefragt wird "wer war für sie schuld?" kann ich bestätigen. insofern kann die meinung des polizisten in einigen fällen irgendwo schon einen richter beinflussen. sinn der sache ist das aber eigentlich nicht und kommt immer auf den richter an.

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Wolfsburger, die Meinung eines zum Unfallzeitpunkt garnicht am Unfallort anwesenden Polizeibeamten kann schon von der Logik her gar kein Beweis für den tatsächlichen Unfallhergang sein. Der Polizist ist weder Sachverständiger noch unmittelbarer Zeuge, sondern allenfalls Zeuge vom Hörensagen oder Zeuge über die Verhältnisse vor Ort, die er bei seinem Eintreffen vorgefunden hat.


    So sieht das aus!

  • ok, können die auch den nachweiss erbringen wenn die Birne nicht kaputt ist? Irgendeine geringe Biegung des Fadnes. Und könnte ich dann Anzeige machen wegen falschaussage? Ich finde das ich schon genügend Probleme mit dem Unfall habe und wenn da falsche Aussagen gemacht werden sollte das verfolgt werden.

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