Nehmen wir an, A verkauft über ebay ein Moped und gibt keine Abholungsfrist an. Der Käufer B überweist den Kaufpreis und möchte das Moped durch einen Bekannten abholen lassen, da dieser viel reist und das Moped weit entfernt von B steht.
A macht B die Zusage, dass die Abholung 4-6 Wochen warten kann. Die Zeit vergeht und B läßt nichts mehr von sich hören, auf Nachfragen reagiert er nur verzögert und macht keine Angaben zur Abholung.
4 Monate später wird A ungeduldig und möchte das Moped nicht mehr bei sich stehen haben und setzt B eine Frist von einem weiteren Monat. A teilt B mit, wenn das Moped zum Ablauf der Frist nicht abgeholt sein sollte, überweist er den Kaufpreis abzüglich der ebay-Gebühren zurück.
Ist A im Recht und was hat er für Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen, wenn sich B weiterhin blöd anstellt?
Gruß!
Al