darf eine s51 enduro denn auf der strasse fahren,
sie hat ja keine blinker, keine wegfahrsicherung etc?
ist aber alles anscheinend serienmäßig so gewesen (bis ´88)
wie war das denn in der ddr?
verträgt sich denn solch ein fahrzeug mit der stvo?
darf eine s51 enduro denn auf der strasse fahren,
sie hat ja keine blinker, keine wegfahrsicherung etc?
ist aber alles anscheinend serienmäßig so gewesen (bis ´88)
wie war das denn in der ddr?
verträgt sich denn solch ein fahrzeug mit der stvo?
| y |
solange nix umgebaut ist usw. solltest du kein Problem haben.
mfg
Hallo,
Wie kommst du drauf das die Enduro keine Blinker hat? serienmäßig sind Blinker dran.
Der Unterschied zu normalen S51 beschränkt sich auf den hochgezogenen Auspuff, und eine zusätzliche Unterzugstrebe, sowie einige optische Retuschen.
mfg gert
Hi,
es gab von der Enduro Version eine sparversion die sogenannte S51E/4 die war serienmässig ohne Blinker.
Grüßle
@simsonfankarlsruhe
Hallo,
Du hast recht die gabs auch, allerdings nicht in großer Stückzahl. Dann ist alles klar, wenn serienmäßig keine Blinker drangehören brauchen auch keine nachgerüstet werden.
mfg gert
| y |
genau, die billigere version hatte serienmäßig keine blinker, kein zündschloß, nichtverstellbare federbeine,keine batterie (hupe lief über einzelne batterien - monozellen), keine elektronikzündung...
aber eine wegfahrsperre = lenkradschloß hatte sie schon.
als irgendwann (1988) blinkleuchten auch bei mokicks in der ddr pflicht wurden, wurde die produktion der einfachversion der enduro und auch die der s51N (auch ohne blinker) eingestellt.
jetzt darf man die modelle ohne blinker natürlich auch noch fahren, in der abe steht dann auch drin, daß sie keine batterie hat.(das folglich keine blinker vorhanden sein können muß die polizei also von selber wissen ?!)
allerdings darfst du die blinker an einer normalen s51E sind einfach abbauen, da die eben schon immer welche hatte...
Ich glaub, du hast ein nicht vergessen...Original von thesoph:
allerdings darfst du die blinker an einer normalen s51E sind einfach abbauen, da die eben schon immer welche hatte...
MfG
Ralf
das ist wohl wahrOriginal von Prof:
Ich glaub, du hast ein nicht vergessen...Original von thesoph:
allerdings darfst du die blinker an einer normalen s51E sind einfach abbauen, da die eben schon immer welche hatte...
MfG
Ralf
nicht das mir jemand nachsagt, ich würde zum allgemeinen blinkerabbauen verleiten...
hier isses: NICHT
Danke, das hab ich vermisst
MfG
Ralf
| y |
Heißt es denn nicht "Nur wenn Blinker vorhanden sind müssen die auch funktionieren"???? Wenn das so ist dann kann ich auch ohne Blinker fahren (sie müssen aber abgebaut sein!)
Blinker müssen dran sein, wenn sie werksmäßig verbaut wurden. Wenn Blinker dran sind, müssen sie auch funktionieren. Fahrzeuge ohne Blinker ab Werk müssen diese nicht nachrüsten. Blinker dürfen nicht von Fahrzeugen, die diese werksmäßig hatten, entfernt werden.
Zum 329. Mal (geschätzt) durchgekaut....
MfG
Ralf
@Prof
Hast du das schon als Textdatei gespeichert um es nur immer einzufügen wenn diese Frage kommt?
MfG Tilman
Darüber sollte man mal nachdenken.Traurig aber wahr.
| y |
Hilft ja alles nix... Irgendwann resigniert man auch ein bischen
MfG
Ralf
Das wäre ein klarer Fall für eine FAQ-Ergänzung!![]()
Gruß Alfred
Diese Frage dürfte bei Androhung von Strafe eigentlich gar nicht mehr gestellt werden.![]()
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