Simson Anhänger Meinung gefragt

  • Hallo,
    ich habe diese halbwegs nahegelegende Angebot gefunden:
    Mopedanh
    Was halten ihr davon (ich habe keine Ahnung)
    Kann ich diesen Anhänger benutzen auch wenn der ein "F" Modell ist ?
    Es werden so 50 ausgegeben (VB).
    Oder sollte ich es lassen, weil es nicht gut wäre?
    Danke
    Frederic

  • Zitat

    Es ist ein Fahrradanhänger, kein Mopedanhänger. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.


    Und darf so erst mal nicht an ein Moped gehängt werden. Ob ein Umbau möglich ist, weiß ich nicht.

  • Ja den meinte ich!
    Bin verwundert, dass keine Treffer angezeigt werden. Bedienfehler oder schlechte SuFu?


    Ist der Suchbegriff vielleicht zu kurz? "MKH" wird doch oft benutzt.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Weder MKH/F, noch MWH/F, MKH oder MWH. Bedienfehler schließe einfach mal aus, ich nehme an der Begriff ist zu kurz. Komisch ist aber, wenn man "Anhänger MKH/F" eintippt wertet das die Suche als zwei einzelne Begriffe aus... Gefunden hab ichs mit "Fahrradanhänger".


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Danke für eure kompetenten Antworten !!! ;) ... So nebenbei... Es hat nicht zufällig jemand einen MKH übrig, der Straßenzulassung hat oder bekommen könnte :roll:



    Ich würde dann auch einen nehmen ;)

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Hab die Woche von Opa ´nen Hawazuzie geholt. Metallgestell mit Holz beplankt. Augenscheinlich ziemlich stabil gebaut. Hat nach Opa´s Aussage immer an der saharabraunen Schwalbe gehangen, die ich seit ein paar Jahren habe.
    Und heut hab ich einen MWH/MKH/F geerbt.
    Werd den Anhänger zum M2 (vielleicht auch M3)aufrüsten, da ich ja die komplette Zugvorrichtung und Beleuchtungselemente noch da habe.
    Werd den Anhänger defenitiv fahren:-)
    Über Zulassungsmöglichkeiten werd ich einen Bekannten interviewen, der Dipl.Ing. im Bereich Fzg.-Bau !!!ist. Und über den wiederum hab ich Kontakt zu `nem aaS lol.
    Wird sich sicher ´ne Weile hinziehen, aber es ist ja bald Winter;-)

  • Ich nochmal. Nachdem ich das Erbgut inner Garage verstaut hab war ich nochmal bei meinen Schwiegerellis. Als ich da über die Mauer zu Nachbars(schwester und Schwager von Schwiegerpaps) geschaut hab, musste ich erstaunt feststellen das da auch ein Blechanh. stand. Ich also gleich rüber kurz geschaut und siehe da, ist ein M1. Dabei hat der gute Mann nicht mal ´nen Führerschein. Er hängt das gute Stück ans Radl und hat deshalb das RüLi getauscht:-o.
    Aufgefallen sind mir 3 Dinge:
    1. das Blech für RüLi-Aufnahme ist anders (den meisten sicherlich klar)
    2. das Typenschild
    An meinem F ist ein Aufkleber und ein Blechtypenschild, am M nur der, leider zerkratzte, Aufkleber (Rahmennummer ist ja GsD gestanzt).
    3. Naben sind auf beiden die selben

    Vielleicht ist ja ein Tausch drin. Werde auf jeden Fall beide Wagen aufs Penibelste vergleichen.
    Notfalls mit dem Messschieber.
    Mit meinem Bekannten(der Dipl.Ing.) werd ich trotzdem Kontakt halten.
    Hab das Gefühl das die DDR-Führungsriege wieder mal das Volk verarscht hat.

    Auf einem steht übrigens MetallKombinatHeldrungen und auf dem anderen
    MetallWarenHeldrungen.

  • Und heut hab ich einen MWH/MKH/F geerbt.
    Werd den Anhänger zum M2 (vielleicht auch M3)aufrüsten, da ich ja die komplette Zugvorrichtung und Beleuchtungselemente noch da habe.
    Werd den Anhänger defenitiv fahren:-)
    Über Zulassungsmöglichkeiten werd ich einen Bekannten interviewen, der Dipl.Ing. im Bereich Fzg.-Bau !!!ist. Und über den wiederum hab ich Kontakt zu `nem aaS lol.


    Ist doch kein Problem, der /F hat ja eine KTA-ABE bzw. ist in der /M ABE mit aufgeführt. Also kann die Umrüstung und die Abnahme anhand dieser ABE erfolgen, was gutachtentechnisch für meinen (ehemaligen) Kollegen kein Problem sein dürfte.


    Gruss von Frank

  • Schwalbe-M, es ist eine typische § 21 StVZO Abnahme (darf nur ein aaS), da aus einem Fahrradanhänger ein KFZ-Anhänger wird, die man mit etwas gutem Willen als "Änderung der Fahrzeugart" einstufen könnte. Aber die Einzelheiten musst Du vor Ort abklären.


    und wie macht ihr das mit der Deichsel? Die ist ja komplett anders als beim M, da ist Kugelkopf und Zugmaul doch genau andersrum?


    Tobias, das ist nicht bei allen /F der Fall. An sonsten ist die Lösung des Problems eben ein typischer Fall für eine gelungene Einzelabnahme ;)


    Gruss von Frank

  • Bei meinem F ist im Zugrohr original eine Gewindebuchse (M12) mit 2 Schweißpunkten eingeschweißt. Sollte der Rost da nicht mittlerweile eine unlösbare Verbindung draus gemacht hat, solltest Du das einfach auseinanderschrauben können.


  • Also das verwirrt mich jetzt. Ich lese ja schon länger hier alle möglichen Anhänger-Threads und immer heißt es das ein Fahrradanhänger unter keinen Umständen zum Mopedanhänger werden kann!?


    Ich persönlich fahre auch mit einem "inoffiziell" umgebauten /F, würde den aber auch gern "legalisieren". Allerdings hatte ich die Kugel an der Deichsel, habe diese abgeflext und eine Mutter ins Rohr eingeschweißt. Dort dann eben eine originale Kupplung eingeschraubt.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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