Darf man wenn man 1933 gebohren ist Simson ohne Fahrerlaubnis fahrer ,Heute habe ich einen netten alten Herrn getroffen ,( Fähranleger in Fliegenberg ) der mit seinem Duo unterwegs war , Er erzählte das Er keinen Führeschein braucht und bis 200 ccm
fahren darf
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Ich kenn das nur das man bis zu irgend nem bestimmten Datum geboren ist Mofa fahren darf. Vonwegen bis 200ccm hab ich noch nie was gehört.
Jonas
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Wenn man vor den 01.04.1965 geboren ist darf man Mofa ohne FS fahren.
Schon im Geburtsjahr des Herren brauchte man für Krafträder einen Führerschein.mfg Gert
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Alte Führerscheine haben Bestandsschutz (z.B. Klasse 3 vor April 1980 erworben darf weiterhin 125 ccm Motorrad fahren oder alle Klasse 3 dürfen weiter Kfz bis 7,5 t führen), der Bestandsschutz setzt aber voraus, dass man damals so einen Führerschein erworben hat.
Als einfacher erlaubnisloser Mensch ist man eigentlich allen Änderungen der Gesetze unterworfen und Führerscheine gab es schon vorher.
Ein erlaubnisfreies Fahrzeug oder Mofa ist serienmäßiges Duo ja auch nicht, daher glaube ich bis zum Beweis des Gegenteils nicht, dass so alte Jahrgänge alles bis 200 ccm (ohne Tempolimit etc.) fahren dürfen.
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Hallo Zusammen,
das ist eine ganz alte Geschichte. Früher, also in den 30er Jahren, galten Krafträder bis 200 ccm als Kleinkrafträder und waren damit führerscheinfrei. Damit war meiner Erinnerung nach aber schon Ende der 30er Jahre mit der Einführung der Klasse IV Schluss. Den genauen Termin müsste ich nachgucken, bin allerdings erst im Juni wieder im Büro (wo meine historischen Gesetzestexte derzeit stehen). Bis 1954 galt die Klasse 4 für Fahrzeuge bis 250 ccm, ab 1954 nur noch bis 50 ccm. Mopeds waren bis ~ 1960/61 führerscheinfrei, danach brauchte man die Klasse 5. Und die musste man auch erwerben, wenn man schon jahrelang führerscheinfrei Moped fahren durfte ...
Gruss von Frank
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Mein Vater hatte auch noch so einen .Klasse 3 und dann der Zusatz und motorräder bis 250ccm.
Müßte es heute noch geben.Obwohl,besser doch nicht. -
Mein Vater hatte auch noch so einen .Klasse 3 und dann der Zusatz und motorräder bis 250ccm.
Müßte es heute noch geben.Obwohl,besser doch nicht.
Genau, er hat einen Führerschein im letzten Jahrtausend erworben, der mehr erlaubt als die heutigen und darf das weiterhin fahren (Bestandsschutz). Ganz ohne Führerschein einen Simson Vierzylinder fahren zu dürfen geht juradogmatisch nicht, bzw. nur wenn aus Angst vorm Wähler ausdrücklich ins Gesetz geschrieben wurde, dass bis Jahrgang sowieso XYZ ohne Führerschein gefahren werden kann (wie oben für Mofas geschrieben). -
Früher waren Mofas Führerscheinfrei, da kam die Politik und hat einen Eingeführt.
Jetzt sind E Fahrräder Führerscheinfrei, und wartet ab, da kommt dann noch die Politik und führt...
Wer führt den Satz fort ?
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Jetzt sind E Fahrräder Führerscheinfrei, und wartet ab, da kommt dann noch die Politik und führt...
Wer führt den Satz fort ?
Ich!Nicht jedes E-Bike ist führerscheinfrei zu fahren....
Führerschein + Helmpflicht.... -
Naja man sieht aber das der Autor von dem Artikel nicht so wirklich weiß wovon er spricht denn "zulassungspflichtig" sind weder die genannten E-bikes noch Kleinkrafträder...
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Es wird auch nicht mehr lange dauern, bis man für die E - Unterstützung einen Schein braucht. Die wollten auch schon Kennzeichen für Fahrradfahrer einführen.
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Es wird auch nicht mehr lange dauern, bis man für die E - Unterstützung einen Schein braucht. Die wollten auch schon Kennzeichen für Fahrradfahrer einführen.
Eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder (die ich begrüße) hat nichts mit einer eventuell notwendigen Fahrerlaubnis zu tun. -
Naja man sieht aber das der Autor von dem Artikel nicht so wirklich weiß wovon er spricht denn "zulassungspflichtig" sind weder die genannten E-bikes noch Kleinkrafträder...
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Das will ich gar nicht, ich meine nur das der von dir zuerst gewählte Artikel nicht sehr präzise ist, was die Begriffe angeht.
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Deswegen habe ich dir ja etwas präziseres heraus gesucht.;)
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Der alte Herr irrt also in seiner Annahme!?!
Habe ich das richtig verstanden? -
Der alte Herr irrt also in seiner Annahme!?!
Habe ich das richtig verstanden?
Bis jetzt hat zumindest noch keiner eine Ausnhameregelung vorgebracht die ihm Recht geben würde.Was fest steht ist das alte Führerscheine ihre Gültigkeit behalten durch entsprechende Ausnahmeregelungen, aber ein nicht benötigter Führerschein zu einem bestimmten Zeitpunkt scheinbar keinen Bestandsschutz hat.
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offtopic on
wobei der ältere Herr mit seinen knapp 80 Jahren vermutlich auch mit jedem Polizisten streiten wird und ihm das sicherlich sogar aus Prinzip völlig egal ist, was "diese EU oder wie der heißt für neumodischen Kram beschlossen hat".
Glaubt ihr allen Ernstes, dass man so einen überzeugten Duofahrer davon abhalten kann, indem man ihm den Paragraphen vor die Nase hält???
offtopic offaber interessant ist die frage schon
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Ja völlig richtig, der wird sich mit 80 Jahren nicht von irgend einem 30 oder 40 jährigen "Jungspund" vorschreiben lassen das er das, was er da seit, sagen wir mal, 60 Jahren macht gar nicht darf...
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Aber vor 60 Jahren hätt er es doch auch gar nicht gedurft haben wir gelernt.
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