Mal wieder eine Ebayleiche...

  • Aber mal ganz ehrlich: Ich geb doch keine 500€ aus ohne mir wenigstens vorher anzuschauen wofür?


    Da hab ich wirklich kein Verständnis für. Mittlerweile gibts doch genügend Negativ Beispiele für die Bucht und wer da noch so Blauäugig ist und auf gut vertrauen mal eben soviel Geld bietet muss einfach mal damit auf die Schna**e fallen.
    Anschließend drüber heulen kann jeder, aber einmal vorher richtig geschaut kann vieeeel Ärger und Frust ersparen. Grade bei Fahrzeugen wird doch ständig vor Abzocke gewarnt:rolleyes:

    Ich bin so froh das ich n Hähnchen bin!

  • Resümee...
    Die Schwalbe wurde gestern wieder komplett fahrbar gemacht...
    Erfreulich ist der Motor. Der hat gemessen fast 10 Bar, nimmt sauber Gas an, dreht schön und hat eine rehbraune Zündkerze...
    Kette und Ritzel sind für mein Gefühl noch in Ordnung, wurden mit den Kettenschäuchen gereinigt und neu geölt.
    Vergaser und Benzinhahn hatte ich im Ultraschallbad. Dabei wurden Schwimmer und Schwimmerventil und diverse Dichtungen getauscht, sowie eine neue 4-Loch Dichtung im Benzinhahn verbaut.


    Alles in Allem also kein Problem. Zu den bereits bekannten Punkten kammen noch dazu:
    - ein loses Ritzel auf dem Motor (Mutter war nur aufgesetzt und nicht gesichert..).
    - die Batterie ist neu aber zu klein (war mit Holzklotz und Spannband montiert).
    - Der Kugellagerkäfig am hinteren Ritzel war hinüber
    - Benzinhahn war undicht
    - Zündschalter hat keine Lehrlaufkontrolllampe (ist wohl der falsche)


    Die Angelegenheit mit dem Verkäufer soll der Käufer nun selbst regeln.
    Bin ein wenig neidisch auf die Schwalbe und für deutlich unter 400€ fände ich den Preis auch in Ordnung.
    Der Verkäufer hat sich zwischenzeitlich bei ihm gemeldet...


    Sie fliegt wieder ;)
    spatzfahrer

  • Man ist doch selber schuld wenn man einfach den Verstand ausschaltet und einfach eine Summe bietet und dabei nur Bilder gesehen hat .Es werden ja Schwalben in grosser Anzahl angeboten sodas man nicht zwingend das erste Angebot annehmen muss .Man sollte auch mal bedenken was hier manche für eine Schwalbe bezahlen .Da wird für eine Grotte zB 300 Euro bezahlt und dann fliessen noch 1000 oder gar mehr hinein .Da sind die hier 500 Euro fast geschenkt .
    Vielleicht hätte der Praktikant sich besser ein Neufahrzeug kaufen sollen ,das läuft wenigstens sofort und hat Garantie

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • Ich bin das mal eben überflogen und als ehemaliger ebay-Fan wollte ich noch n paar Sachen in den Raum werfen.
    Als Privatverkäufer muss man keine Garantie ausschließen, die ist IMMER freiwillig - muss dann also explizit erwähnt werden, dass man eine Garantie auf seine Ware gibt.
    Wenn er aber falsche Angaben macht, dass er zum Beispiel eine Tankversiegelung gemacht hat und man aber einen total verrosteten Tank bekommt, ist das ein Sachmangel. Da kann der VK so viel ausschließen, wie er mag und er hat noch lange nicht recht.
    Bei der Lackierung kann man vielleicht auch argumentieren, dass diese nicht der derschschnittlichen Beschaffenheit einer Lackierung entspricht und daher mangelhaft ist.
    Just my two Cents


    Würde mich natürlich auch interessieren, wie der Fall ausgegangen ist.

    ...Verwechslungen mit fiktiven oder lebenden Personen sind ausgeschlossen!

  • Ach? Ich dachte als Privatverkäufer gibt man auch auf Gebrauchtwaren automatisch Garantie? Da gabs doch mal so ein Gesetz, dass das sagt, deshalb schreiben ja jetzt auch alle immer rein, dass sie die Garantie ausschließen! Was stimmt denn jetzt?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist in meinen Augen so ne Art vorauseilender Gehorsam, damit man sich im Zweifel auf der sicheren Seite wähnt. Irgendwer hat mal gehört, dass man das machen muss und nun tun es alle. Das ist wie die Mode in den Anfangsjahren der privaten Homepages, als jeder den seitenlangen Schrieb vom Landgericht Hamburg unter seine Links gepappt hat, damit man sich auch brav von allem distanziert hatte. ;)

  • Es gibt nen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
    Garantie ist immer freiwillig, auch von den Herstellern. Die bieten es aber an um es uns - dem Ottonormalverbraucher - im Leben leichter zu machen und natürlich klingt es auch viel schöner. Welch ein feiner Zug von den Bonzen :)
    Gewährleistung MÜSSEN Gewerbetreibende geben. (24 Monate bei Neuware, kann bei Gebrauchtware auch auf 12 Monate reduziert werden).


    Die Gewährleistung kann vom privaten Verkäufer aber ausgeschlossen werden. Wenn da der Hinweis fehlt gibt man also automatisch auch eine Gewährleistung für seine Ware, das stimmt schon.


    Hier wird das noch nett erklärt
    http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

    ...Verwechslungen mit fiktiven oder lebenden Personen sind ausgeschlossen!

  • Danke Mr.Propper, dann ist es also doch nicht so verkehrt, die Gewährleistung bei seinen eBay-Versteigerungen auszuschließen.


    Prof: Es gibt aber auch schon Anwälte, die genau nach solchen Fehlern auf privaten Homepages suchen, wie auch die fehlende Telefonnummer oder Anschrift, und dann damit viel Geld durch Abmahnungen verdienen. Natürlich ist das nicht die Feine Art, aber aus dem Grunde ist es nicht Verkehrt, den langen Schrieb vom Landgericht in seine Homepage einzubauen.
    Hier wird ja im Forum sehr viel Wert auf die Einhaltung der ABE gelegt, auch wenn manches nur nach einem Unfall bei der Dekra oder beim Tüv auffallen würde, ist doch gut!
    Da ist es doch auch ok, wenn man sich mit ein bischen Text bei eBay Versteigerungen und Privaten Homepages Absichern kann, finde ich.


    *edit*
    Leider stehen in dem Link lauter Beispiele wie man es nicht schreiben soll,
    aber mir wäre ein Beispiel wie es richtig ist, viel lieber!

  • um noch mal auf die zusätslich gefundenen Mängel zu kommen muß ich sagen der Zündschalter ist schon richtig denn eine 4 gang Schwalbe hat keine Leerlaufkontrollanzeige mehr

  • Gewährleistung ist die gesetzlich (§§ 434 ff BGB) vorgeschriebene Sachmängelhaftung für 2 Jahre. Die gilt automatisch für alle Verkäufer, sei es privat oder gewerblich (BGB nennt das Verbraucher und Unternehmer, §§ 13, 14 BGB).


    Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung durch entsprechende Vereinbarung auf 1 Jahr reduziert werden.


    Danke Mr.Propper, dann ist es also doch nicht so verkehrt, die Gewährleistung bei seinen eBay-Versteigerungen auszuschließen. ... Leider stehen in dem Link lauter Beispiele wie man es nicht schreiben soll, aber mir wäre ein Beispiel wie es richtig ist, viel lieber!


    Ein Verbraucher (Privatverkäufer) kann die Gewährleistung ausschließen, indem er eine entsprechende Vereinbarung trifft. Tut er das nicht, gilt die Gewährleistungspflicht (s.o.).


    Auch bei Verbrauchern kann der Ausschluss der Gewährleistung aber unwirksam sein, wenn er gegen das AGB-Recht verstößt (ja, das gilt auch für Verbraucher die z.B. immer ihren Standard-Gewährleistungsauschluss bei eBay Veräufen schreiben).


    Deshalb kann man auch nicht sagen "hier schreib immer ABC, dann haftest du nicht", denn das wäre dann eine allgemeine Geschäftsbedingung undn die wäre wegen Verstoßes gegen das AGB-Recht unwirksam. Es geht eben nur durch sog. Individualvereinbarung.


    ist es nicht Verkehrt, den langen Schrieb vom Landgericht in seine Homepage einzubauen.



    Arghh, bitte nicht. Bei diesen "Haftungsausschlüssen" rollen sich mir die Fingernägel auf.


    Was Anwälte abmahnen, ist das Fehlen eines Impressums nach § 5 TMG. Bei privaten Homepages ein Impressum reinzuschreiben ist schon nicht schlecht (oft auch vorgeschrieben) und das empfehle ich auch. Aber der LG-Hamburg-Text hat nichts mit dem Impressum zu tun, hilft also nicht gegen solche Abmahnungen.


    Außerdem ist dieser LG-Hamburg-Disclaimer kompletter Schwachsinn!!!


    Das LG Hamburg hat in diesem Urteil LG Hamburg, Urteil vom 12.05.98 (Az.: 312 O 85/98) entschieden, dass der Homepagebetreiber haftet, obwohl er so eine Distanzierung auf seiner Homepage hatte. Weshalb irgendein Vollidiot da das genaue Gegenteil rausgelesen hat und haufenweise Homepagebetreiber das so abgeschrieben haben, ist mir ein Rätsel. Das Urteil ist im Internet frei verfügbar, wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    Aber Haftungsausschlüsse auf Internetseiten sind aber so oder so Unsinn. Einseitige Distanzierungen sind sowieso unwirksam (Ich erkläre nicht zu haften und klaue dir 100,- €, dann kannst du sie nicht zurückverlangen :confused: ). In Verträge kann ich einen Haftungsausschluss eigentlich einbauuen, aber beim Betrachten einer Internetseite schließen ich überhaupt keinen Vertrag ab.

  • Ich bin das mal eben überflogen und als ehemaliger ebay-Fan wollte ich noch n paar Sachen in den Raum werfen.
    Als Privatverkäufer muss man keine Garantie ausschließen, die ist IMMER freiwillig - muss dann also explizit erwähnt werden, dass man eine Garantie auf seine Ware gibt.
    Wenn er aber falsche Angaben macht, dass er zum Beispiel eine Tankversiegelung gemacht hat und man aber einen total verrosteten Tank bekommt, ist das ein Sachmangel. Da kann der VK so viel ausschließen, wie er mag und er hat noch lange nicht recht.
    Bei der Lackierung kann man vielleicht auch argumentieren, dass diese nicht der derschschnittlichen Beschaffenheit einer Lackierung entspricht und daher mangelhaft ist.
    Just my two Cents


    Würde mich natürlich auch interessieren, wie der Fall ausgegangen ist.


    Herzlichen Dank, endlich mal eine differenzierte Aussage. Im Endeffekt ist die rechtliche Lage eindeutig: Wer falsche Angaben macht, ist "belangbar".
    Menschlich gesehen ist die Lage so, dass so viele Mängel wie in diesem Fall auf einen VK schließen lassen, der auf "Betrug" aus ist und auch nicht mit sich "nachverhandeln" lassen will. Entweder man verbucht es als Lehrgeld und restauriert das Ding halt auf eigene Kosten und freut sich am Ende über eine schöne Schwalbe - oder man schaltet Rechtsbeistand ein. Das kostet dann final dann vielleicht kein Geld, dafür aber Nerven und Stunden.

  • Danke phklein!
    Also gibt man bei eBay als Privatmann immer mindestens 1 Jahr Gewährleistung, weils in den eBay AGBs so steht? Na das ist ja ein Ding! Nur gut dass darauf bei Kleinigkeiten kein Käufer pocht!


    Man übernimmt für den Inhalt der Links auf seiner Homepage immer die Verantwortung, auch wenn man sich durch Verweis auf dieses Urteil, davon lossagt? Oh man krass!

  • Man übernimmt für den Inhalt der Links auf seiner Homepage immer die Verantwortung, auch wenn man sich durch Verweis auf dieses Urteil, davon lossagt? Oh man krass!


    JA, das ist so. Nach deutschem Recht sind diese Disclaimer rechtlich unbedeutend, weil sie im Kontrast zum setzen des Links stehen.
    Allerdings hat man trotzdem nicht die Verantwortung für die Links, denn eine regelmäßige Kontrolle ist nicht vorgeschrieben. Das vielzitierte Urteil wird bei jeder Referenz FEHLzitiert.
    Disclaimer

  • Das könnte für den TE von Interesse sein:


    Ebay-Rechtsportal:


    Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen?

    Zitat

    Möchten Sie die Ware behalten oder liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, können Sie statt des Rücktritts vom Vertrag den Kaufpreis mindern. Der geminderte Preis errechnet sich dabei wie folgt:


    geminderter Preis = (Kaufpreis x wirklicher Wert) : Wert ohne Mangel


    Wenn Sie den Kaufpreis noch nicht gezahlt haben, können Sie ihn entsprechend mindern. Haben Sie den Kaufpreis schon bezahlt, können Sie die Differenz vom Verkäufer zurückverlangen.


    Wie lang ist die Gewährleistungsfrist und kann der Verkäufer diese ausschließen oder verkürzen?

    Zitat

    Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht.


    Grüße,
    Schwalbenchris

  • Also gibt man bei eBay als Privatmann immer mindestens 1 Jahr Gewährleistung, weils in den eBay AGBs so steht?


    Man gibt 2 Jahre Gewährleistung weil es im BGB steht (eBay-AGB sind zwischen Verkäufer und Käufer nicht bindend). Nur wenn man reinschreibt, dass man es auf 1 Jahr beschränkt, ist es "nur" 1 Jahr.


    Beim Gewährleistungsanspruch ist noch das sog. "Primat der Nacherfüllung" zu beachten: Zuerst muss ich dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben (Reparatur des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, hier idR nur Reparatur), erst wenn die Reparatur scheitert, kann ich zurücktreten oder Minderung verlangen.


    Wer also gleich selber repariert bleibt auf den Kosten sitzen, da er keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!