Scheinwerfereinsatz - E-Prüfzeichen

  • Ein Freund hat sich einen neuen BVF gekauft. Mehrmals reinigen! Jetzt doch die Kaltstarteinrichtung am Vergaser gegen den alten getauscht,da der Kolben festklemmte!! Ich suche in Ruhe!! Wer suchet der findet!
    :)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Klar suchen, aber wenn ich was neu kaufe, erwarte ich das es funktioniert.


    MZA ist der letzte Mist ... der Nachbau aus Fernost taugt überhaupt nicht - nur für die Tonne. Würden sie das Zeug Made in Germany machen, würde es halten und man würde eben statt 20 40 zahlen ...

    • Offizieller Beitrag

    Klar suchen, aber wenn ich was neu kaufe, erwarte ich das es funktioniert.


    MZA ist der letzte Mist ... der Nachbau aus Fernost taugt überhaupt nicht - nur für die Tonne. Würden sie das Zeug Made in Germany machen, würde es halten und man würde eben statt 20 40 zahlen ...



    Hi,


    bitte nicht alles über eine Kamm scheren, es kommt nicht alles von MZA. Und selbst die haben meist 2 Qualitäten. Alleine von den BVF Simsonvergasern gibt es mindestens 3 Nachbauten.


    MZA hat auch durchaus gute Teile, auch viel aus made in Germany von Zwotec oder Geber aus Thalheim. Aber die meistenShops haben nur den Billigen-Chinaschrott, weil die Kunde so oft gemault haben... "Bei dem und dem kostet das aber nur..."


    MfG


    Tobias

  • Da schlägt die Geiz ist geil Mentalität durch. Du kannst noch so viel DDR-Ware oder was mit Prüfzeichen für 5€ mehr im Angebot haben, lass dir sagen: 95% kaufen den billig-Plunder trotzdem (ach, das tut doch auch) und weinen danach.


    MfG


    Tobias



    Das sind auch meine Erfahrungen, selbst die 95% stimmen!


    Jeder Kunde wird bei mir darüber aufgeklärt, welche Konsequenzen (Verlust der ABE usw.) der Einbau von Beleuchtungsmitteln, ohne Prüfzeichen hat. Bei ca. 95% der Kunden wird die teurere originale Alternative aus Kostengründen abgelehnt. Das ist die Realität!


    Warum sollte also MZA teure Prüf und Zulassungsverfahren auf sich nehmen, wenn die Dinger nachher wegen dem geilen Geiz niemand kauft? Für die kleine Exotengruppe, für die der ABE-konforme Zustand ihres Fahrzeuges wichtig ist, lohnt der Aufwand wohl kaum, zumal noch genügend originale Teile im Markt sind.


    Die Sache wird aber erst dann interessant, wenn der TÜV für die versicherungspflichtigen Fahrzeuge kommt. Dann werden die meisten wohl umdenken müssen!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Beim weiter oben verlinkten Urteil ist natürlich die Titelzeile mal wieder quatsch: "Anbieten von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen unzulässig". Natürlich darf ich Teile ohne Prüfzeichen anbieten, z.B. müssen Spiegel für Fahrzeuge vor EG-Zulassung nur 60cm² haben und kein Prüfzeichen. Somit ist ein anbieten wohl rechtens...
    Zumals selbst Louis und co Spiegel etc. "nur für Renn- und Showzwecke" anbieten. Dürfen die das? Darf man überhaupt noch Teile anbieten, die nur auf der Rennstrecke oder sonstwo außerhalb des öffenlichen Straßenverkehrs zum Einsatz kommen sollten?

  • Wie gesagt, laut der Urteilsüberschrift darf man keine Fahrzeugteile ohne amtliches Prüfzeichen anbieten.
    So ganz erschließt sich mir die Logik dahinter bloß nicht. Warum darf man dann Spiegel nur für Renn-/Showzwecke anbieten, aber keine Leuchtmittel/Lampen?
    Aber wie war das mit dem Jurastudium, Schritt 1: Höre auf, deinen gesunden Menschenverstand zu benutzen!

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, laut der Urteilsüberschrift darf man keine Fahrzeugteile ohne amtliches Prüfzeichen anbieten.
    So ganz erschließt sich mir die Logik dahinter bloß nicht. Warum darf man dann Spiegel nur für Renn-/Showzwecke anbieten, aber keine Leuchtmittel/Lampen?
    Aber wie war das mit dem Jurastudium, Schritt 1: Höre auf, deinen gesunden Menschenverstand zu benutzen!


    Weil das da steht:


    StVZO


    Zitat

    Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).


    In dem § stehen die Spiegel nicht drin.


    Warum nicht, keine Ahnung. Weil is so.


    MfG


    Tobias

  • Aber einfach ist es ganz und gar nicht.Alleine bei den Kettenschläuchen: orginalersatzteil,orginalersatzteil in verbesserter Qualität, Simson orginalteil,Simson orginalteil in verbesserter Qualität! Letzteres zum Teil billiger als die Simson orginalteil (Lagerware). Und dann soll man wissen,was man kaufen soll? Slebst wenn man bereit ist mehr zu zahlen!????? Hilfe! Und von den Nachbauvergasern kenne ich nur die mit dem blauen Druck! Angeblich voreingestellt mit Handbuch dabei! Da war der Kaltstarterkolben zu enge und wurde gegen das alte Orginalteil getauscht.Paßte sogar.Jetzt ist alles bestens.(Mit dem Motor von meinem Bekannten)
    Bei dem ELBA s sieht es nicht besser aus. Alte Orginalteile (die Isolierung altert auch) neu, Simsonorginalersatzteil,MZA Nachbau Orginalersatzteil!
    So wie es verkauft wird ist alles orginaL Oder Beschiß!! Selbst in den onlineshops bekannter Marken kein Hinweiß,dass die Streuscheiben ohne Zulassung sind! Orginalersatzteil großmundig verkündet! Und nach dem anmailen: Kleinlaut:nö ist nur Kunsttoff ohne Prüfzeichen!!
    Wenn das mal nicht arglistige Täuschung ist! Wer schickt dann die Ware zurück und bleibt auf den Versandkosten sitzen?
    Andreas
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Wenn man den Paragraf richtig ließt, kommt man zu dem Schluss, das der Verkauf sehr wohl erlaubt ist!


    Hier noch mal der Text:
    Zitat:
    Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.


    Da diese Teile eben nicht zur Verwendung im deutschen Straßenverkehr verkauft werden, und vor der Verwendung im deutschen Straßenverkehr üblicherweise auch gewarnt wird, dürfen sie sehr wohl verkauft werden!


    Denn, warum sollte man solche Teile auch nicht kaufen können, wenn man sie nicht im Straßenverkehr benutzt, oder benutzen will? Das die Meisten sie sehr wohl benutzen, und sich damit strafbar machen, steht auf einem anderen Blatt.


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

    • Offizieller Beitrag

    Da diese Teile eben nicht zur Verwendung im deutschen Straßenverkehr verkauft werden, und vor der Verwendung im deutschen Straßenverkehr üblicherweise auch gewarnt wird, dürfen sie sehr wohl verkauft werden!


    Denn, warum sollte man solche Teile auch nicht kaufen können, wenn man sie nicht im Straßenverkehr benutzt, oder benutzen will? Das die Meisten sie sehr wohl benutzen, und sich damit strafbar machen, steht auf einem anderen Blatt.


    Lies dir bitte dies von Rossi auf der ersten Seite verlinkte Entscheidung des OLG Hamm nochmal durch. Demnach reicht eben schon die objektive Möglichkeit, dass jemand das Zeug anschrauben könnte für eine Untersagung des Verkaufs. Und so lang du als Händler nicht wirksam ausschließen kannst, dass der Scheinwerfer ohne Prüfzeichen eben doch auf der Straße zum Einsatz kommen könnte, ist die Geschichte nicht so eindeutig, wie wir alle das gerne hätten.


    Ralf

  • Ups, das habe ich übersehen.


    Interessant was Richter so, aus einem eindeutigen Text alles machen.


    Ich werde morgen mal bei MZA und FEZ nachfragen, was die so dazu sagen.


    Gruß Peter

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    • Offizieller Beitrag

    Demnach reicht eben schon die objektive Möglichkeit, dass jemand das Zeug anschrauben könnte für eine Untersagung des Verkaufs.



    Das ist ja was mich verwundert hat. Die Teile sehen halt den Original Teilen zum verwechseln ähnlich, und damit kann man das locker ans Moped schrauben. Und welcher Käufer kauft ein Teil bei einem offiziellen MZA-Vertragspartner, um es dann nicht im Straßenverkehr zu nutzen. Damit ist für mich eindeutig §22a STVZO verletzt. Das Teil sieht so aus wie original, man KANN es problemlos montieren.
    Und verhindern kann der Händler das eindeutig nicht.


    Und der Händler bringt das ja quasi im Geltungsbereich der STVZO im Verkehr, das ist auch so ein Problem.


    Und da es da in dem Urteil um einen (Ebay-)Onlineshop geht, betrifft das zumindest alle Internethändler.


    Das ist mit den Nachbauten ein sehr dünnes Eis.


    MfG


    Tobias


    Edit:



    Mach mal, ich hab es auch per Mail getan, die ignorieren das stumpf. Vielleicht hast du ja mehr Glück.


    Ich finde den Text im Grunde gut, wenn man das durchsetzen könnte, fliegt der Müll vom Markt.


    Dann muss sich mal einer Gedanken machen, wie man die geprüft bekommt.


    MfG


    Tobias



  • Ich stimme dir durchaus zu, jedoch habe ich da so meine Zweifel.


    Zum einen ist der Text in der StVZO meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, im Hinblick darauf , das der Verkauf erlaubt ist (wenn man die Teile nicht zum Zweck der Benutzung im Straßenverkehr verkauft). Von objektivem möglichen Missbrauch steht da ja wohl nichts! Wenn man dieser Argumentation nämlich weiter folgt, dürfte in Zukunft wohl vieles nicht mehr verkauft werden, was objektiv missbraucht, bzw. einem nicht vorgesehenen Zweck benutzt werden kann, und auch immer wieder benutzt wird. Als Beispiele hierfür fallen mir spontan Küchenmesser oder Laserpointer ein.


    Das Urteil des OLG Hamm ist die Meinung desselben, im Falle eines Internet-Händlers. Dieser hat aber offenbar das Urteil auf Unterlassung akzeptiert. Solange nicht diejenigen auf Unterlassung verklagt werden, die den Kram an die Händler verkaufen, wird sich wohl auch nichts ändern. Denn an der Quelle saß der Knabe! Da für diese aber nicht das OLG Hamm zuständig ist, sind somit ganz andere Urteile möglich. Es gibt nämlich noch 23 andere OLgs, und ob die im Falle eines Falles sich den Kollegen in Hamm anschließen, ist zumindest zweifelhaft.


    Das Ganze bedeutet meiner Meinung nach lediglich folgendes: solange ein Händler nicht erfolgreich auf Unterlassung verklagt wird, passiert nichts. Wenn er allerdings im OLG-Bezirk Hamm tätig ist, hat er bereits verloren, wenn man ihn anpisst. Wenn er in einem anderen Gerichtsbezirk tätig ist, muss er noch verlieren, kann aber auch gewinnen! Die bekannten Internetanbieter haben bislang jedenfalls keinen Handlungsbedarf erkennen lassen!


    Gruß Peter

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    • Offizieller Beitrag

    Zum einen ist der Text in der StVZO meiner Meinung nach ziemlich eindeutig,


    Das ist deine Meinung. Ich bin da geneigt, eher dem OLG Hamm zuzustimmen. Und selbst, wenn dieses über's Ziel hinausschießen sollte - eindeutig ist da jedenfalls gar nix.

  • Das ist deine Meinung. Ich bin da geneigt, eher dem OLG Hamm zuzustimmen. Und selbst, wenn dieses über's Ziel hinausschießen sollte - eindeutig ist da jedenfalls gar nix.



    Natürlich ist das nur meine Meinung.


    Aber eindeutig steht in der STVZO im besagtem Paragrafen nichts von objektiven Verwendungsmöglichkeiten, daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das OLG Hamm eben so argumentiert und entschieden hat.

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!


  • Wenn das mit den 2 und 3 Qualitäten stimmen sollte, werde ich mal meine 2 - 3 Stammhändler nachfragen. Denn beim Vergaser hab ich für die ETZ einen Nachbau von MZA genommen - der flog nach 4 Versuchen wegen erheblicher Probleme raus und wurde gegen BING Qualität getauscht - das Geld war es mir wert. Den Chinamist habe ich in die graue Tonne gegeben ...

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    Beim MZ-Vergaser weiss ich es jetzt nicht aber z.B.


    Geber Grundplatte E-Zündung:


    Oldtimer & Ersatzteilhandel Thomas Dumcke - Grundplatte nur mit Geber Nachbau 10245


    Alternativ aus deutscher Herstellung:


    Oldtimer & Ersatzteilhandel Thomas Dumcke - Grundplatte nur mit Geber Grundplatte nur mit Geber Original 10245-00S


    Weitere Beispiele:
    Billigkettenkasten für 3,xx€ oder passgenau aus Bakelit für 10€. Glühlampen ohne Prüfzeichen oder Markenware mit E-Zulassung aus deutscher Produktion.


    Alternativ Kondensatoren, da hatten wir auch ein Thread drüber. Da kommt es teils aufs Gewicht und auf die Isolierung drauf an.


    Das ist leider nicht bei allen Teilen so, aber bei vielen. Nachbau ist nicht gleich Nachbau. Deswegen kann man nicht pauschal über Nachbaumist maulen. Es ist aber vieles nicht in der gewünschten Qualität lieferbar, das ist korrekt.


    MfG


    Tobias

  • - Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 22a StVZO sind die Bundesländer zuständig.
    - An den Grenzen kontrolliert sowas der Zoll und schickt schon da einiges in die Presse.


    - Die verschiedenen Ausführungen (z.B. Qualitätsstufen, wenn es welche gibt) eines Teiles von MZA kann man an den Kennungen hinter der eigentlichen Bestellnummer erkennen. Z.B. Grundqualität: 12345, besser: 12345-S oder 00S oder -A-S etc.


    Gruss von Frank

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