Moped beschlagnahmt!

  • Hallo,


    Wenn ich solche Vorfälle lese bin ich immer wieder froh, daß sich hier im Osten die meisten Polizisten mit Simsons auskennen, wenigstens die die sich auf den Straßen tummeln.
    Zumindest die 60km/H Regelung ist allen bekannt.


    mfg Gert

  • @ Dummschwätzer,


    Du hast Recht, auch mir unterlaufen Fehler, aber gebe sie zu :D . Es muss "über 60 km/h bbh" heissen. Also fällt dem Polizisten bei Erspähen eines Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen auf BAB oder Kraftfahrstraße zu Recht der Kitt aus der Brille.


    Und ich habe nix anderes geschrieben, als dass Eikekaefer diese Sache mit seinem Rechtsanwalt angehen soll. Auch ich leiste mir eine Vollrechtschutzversicherung und habe seit 25 Jahren einen Rechtsanwalt meines Vetrauens am Ort, für dienstrechtliche Klagen gegen meinen Brötchengeber (es läuft momentan die Dritte) fahre ich sogar 100 km zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht nach Bochum :smokin: weil [mark=red]der sich auskennt [/mark]


    Aber jetzt mal ehrlich, biste Anwalt Tom Pfeifer oder kriegste Provision für Werbung *superbreitgrins*



    Olli

  • So, um Euch mal auf den neuesten Stand zu bringen:
    Nachdem ich alle "Mängel" an meinem Moped beseitigt hatte bin ich zu Simson Strauch gefahren und habe nur ein müdes Lächeln von ihm bekommen, außer natürlich auch die Bestätigung, daß alles wieder i.O. sei. Er meinte, daß die gefundenen "Mängel" ganz schön kleinlich gewesen seien, sofern sie überhaupt bestanden.
    Mit der Bestätigung vom Strauch bin ich dann zur Zulassungsstelle um meine Papiere und mein Kennzeichen wieder zu bekommen. War auch kein Problem!
    Jetzt warte ich noch auf die Einstellung des Verfahrens, damit ich endlich wieder fahren kann,ohne Angst haben zu müssen, daß ich mich strafbar mache.
    Mal schauen, wann das wohl sein wird.
    Grüße
    Eike

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Tja, leider, leider => Errare humanum est. :D
    Denn § 18 Abs.1 StVO verlangt für die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine bbH von [mark=yellow]mehr als[/mark] 60 km/h, also mindesten 61 km/h. ;(


    Gilt das noch wenn auf diesem kurzen Stück, der sinnloser weise zur Kfs wird, nur 60km/h fahren darf? Ich denke doch wohl eher nicht. Also dürfte er dort ja auch fahren, was ihm der Polizist auch später zugestanden hat

  • Zitat von smu

    Gilt das noch wenn auf diesem kurzen Stück, der sinnloser weise zur Kfs wird, nur 60km/h fahren darf? Ich denke doch wohl eher nicht. Also dürfte er dort ja auch fahren, was ihm der Polizist auch später zugestanden hat



    Sicher gelten für Fahrzeuge auf Kraftfahrtstraßen mindestens 61km/h bbH auch, wenn nur 60 gefahren werden darf...da seh ich auch keinen wirklichen Widerspruch. Mit der Simme auf die Autobahn darf ich ja wohl auch nicht, nur weil bis zur nächsten Abfahrt Baustelle mit Tempo 50 ist...


    Bei mir in der Nähe z.B. gibt es eine Brücke, die als Kraftfahrtstraße ausgewiesen ist. Dort sind auch nur ganz normal 50km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen. Da es auf diese Brücke für berliner Verhältnisse ziemlich steil raufgeht, würde ne kleine Simme auch mit reichlich Anlauf langsamer als 50 km/h werden. Ein Mofa würde wahrscheinlich ganz stehenbleiben...



    thesoph

  • Zitat von thesoph

    Bei mir in der Nähe z.B. gibt es eine Brücke, die als Kraftfahrtstraße ausgewiesen ist. Dort sind auch nur ganz normal 50km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen. Da es auf diese Brücke für berliner Verhältnisse ziemlich steil raufgeht, würde ne kleine Simme auch mit reichlich Anlauf langsamer als 50 km/h werden. Ein Mofa würde wahrscheinlich ganz stehenbleiben...



    thesoph


    meinst du zufällig die überführung "an der wuhlheide" zwischen karlshorst und schweine-öde? die ist auch "kraftfahrstrasse", aber wenn ich mich ( der arbeit wegen) beeilen muss, spar ich mir die ampel und knatter rüber... :roll::D

  • Zitat von trollaxt

    meinst du zufällig die überführung "an der wuhlheide" zwischen karlshorst und schweine-öde? die ist auch "kraftfahrstrasse", aber wenn ich mich ( der arbeit wegen) beeilen muss, spar ich mir die ampel und knatter rüber... :roll::D



    Jo, genau die mein ich.
    Bergab hab ich da den Sperber das erste mal richtig auf Tempo gekriegt....hat er dann auch tapfer bis Ostkreuz gehalten. :D

  • Hallo!
    So, jetzt ist es raus: Das Verfahren wurde eingestellt!
    Allerdings: Wenn ich nochmal erwischt werde und mich jemand wegen Fahrens ohne Führerschein anzeigt, werde ich als Wiederholungstäter angeblich nicht so glimpflich davonkommen.
    Und zwar deshalb, weil zwar das KBA versicherungstechnisch die Schwalbe als Moped ansieht, es allerdings keine gesetzliche Regelung gibt, die die Schwalbe auch führerscheintechnisch klar zuordnet. D.h. wenn das Moped 61 fährt, brauche ich einen Motorradführerschein, auch wenn die Schwalbe so vom Band gerollt ist.
    Man müsste also beim Bundesverkehrsministerium eine Eingabe machen, worin es aufgefordert wird eine klare gesetzliche Regelung zu erlassen, wonach die Schwalbe auch führerscheintechnisch gleichgestellt wird.
    Das Verfahren wurde nur eingestellt, weil ich ja nicht wissen konnte, daß ich etwas illegales tue. Nächstes mal weiß ich es!
    Grüße
    Eike

  • Gratuliere!
    Hat es sich also wieder mal gelohnt, einen guten Rechtsanwalt zu haben.
    Ich hoffe für dich, die Kosten für den halten sich in erträglichen Grenzen. Aber immerhin ist das noch tausendmal besser, als vorbestraft :D zu sein. Sowas macht sich nämlich nicht immer gut, besonders wenn man sich z.B. später mal irgendwo bei einer Bank bewerben will und danach gefragt wird oder sonst irgendwelche anderen Zukunftspläne hat.


    Und, es sollte für mach anderen eine Lehre sein, der da meint, ein etwas schnelleres, getuntes Moped sei bloß ein Kavaliersdelikt.


    Bei machen Kumpels, die z.B. den ganzen Tag mit der Bierflasche in der Hand in der Bushaltestelle abhängen und kiffen kann man mit sowas natürlich auch der "Held" sein. Je nach persönlicher Lebensplanung. :)):))

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Tja, leider, leider => Errare humanum est. :D
    Denn § 18 Abs.1 StVO verlangt für die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine bbH von [mark=yellow]mehr als[/mark] 60 km/h, also mindesten 61 km/h. ;(


    tut mir leid den OT nochmal rauszugrabbeln, aaaaaber:


    Zitat

    aus dem amtlichen bussgeldkatalog
    ...Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 Km/h betrug...
    (20 €)


    ergo, der rennleitung mit der duckversion unter der nase wedeln und gut is?? ...oder wie jetzt??? :shock:

  • So jetzt ist wieder was neues dazugekommen. Laut dem Chef der Stuttgarter Fahrerlaubnisbehörde darf man ohne Motorradführerschein keine 60km/h Simsons mehr fahren da das Kraftfahrbundesamt keine rechtlich Verbindliche Auskunft erteilt hat und der Einigungsvertrag nur eine Empfehlung darstellt.. Somit ist das Ländersache und vom Ermessen des jeweiligen Straßenverkehrsamt und somit ist man in den alten Bundesländer, bzw zumindest in BaWü angeschissen. Bei Eike ist das Ermittlungsverfahren nur deswegen eingestellt worden weil er nicht wissen konnte das er unrecht handelt. Wenn das stimmt werde ich meine 3 Schwalben demnächst zum Verkauf anbieten...

  • Puuuh, nach einer fast schlaflosen Nacht:


    Die Sache ist geklärt. Habe gerade mit dem Hr. Figorski von der Stuttgarter Führerscheinbehörde tel. Der war so was von lieb. Keine 2cm mit Hut groß. Hat sich tausendfach für seine falsche Aussage entschuldigt. Bei dem hätte anscheinend das tel heute nicht mehr ruhig gestanden. Von überall haben die angerufen, sogar das Bundesministerium für Verkehr hätte einen kurzen anruf getätigt. :biglaugh: :biglaugh: :biglaugh:


    Er hat mir sogar die Stelle genannt wo es drin steht:


    FeV §76 8c da steht das mit dem Übergangsrecht drin


    Den Staatsanwalt der mit Eikes Fall beauftragt war hätte er wohl schon benachrichtigt und seine falsche Aussage zurückgenommen!


    So, jetzt sind wir Stuttgarter doch sehr erleichtert :wink:


    Und Eike kann jetzt auch rechtliche Schritte gegen seine pisaker unternehmen


    Muahahahehe

  • Verwirrung zu stiften ist ja auch die eigentliche Aufgabe einer Behörde. Die haben ja auch sonst nix zu tun in unserem allseits geregelten Ländle. Das ist deren Daseinsberechtigung.

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