Auslandfahrten

  • hm, man sollte annehmen das bei soviel EU gelaber auch nen EU recht für den eifnachn bürger gilt... solln die andern polizisten sich unsern grünweißen partybussen anpassen und wenigstens dulden was hier erlaubt ist.


    ich mein wenn im versicherungszettel steht 60 erlaubt warum solls bei denen net erlaubt sein...
    zahlen lesen könnense. auch deutsche xD
    und bei ner liste wie:
    45km/h
    50km/h
    60km/h X


    sollten jeder verstehen das dieses fahrzeug 60km(h fahren darf...

  • Hmm, was das "D"-Kennzeichen betrifft:


    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass sich das ein Motorradfahrer bei seiner Auslandsfahrt einfach hinten auf den Helm geklebt hat.


    Obwohl ich jetzt nicht weiß, ob das technisch so gut ist, denn immerhin sollten meines Wissens Helme nicht beklebt werden, da durch die Klebeschicht der Kunststoff vom Helm angegriffen werden kann.


    Aber bei kurzen Touren wäre es vielleicht eine Alternative.

  • Genau daran habe ich auch schon gedacht! Einfach irgendwo an der Kleidung oder dem Helm ein D dran und fertig. Gut zu sehen ist das so jedenfalls. Sowas kann man auch an einem Rucksack oder der Jacke anbringen. Ich persönlich würde lieber ein kleines D irgendwo an der Maschine anbringen und wenn ich angehalten werde, putze ich es sauber und lächel dabei. :D


    Mir fiel grad spontan ein: Die Sitzbank hinten hat doch eine Fläche, wo an manchen der Simson-Schriftzug ist. Dort z.B. könnte man auch das D anbringen und es ist nicht auf dem Lack.


    Gruß
    Al

  • Zitat von Mephisto

    also du meinst jetz dioe straßenschilder nicht ebachten? die 60km/h trotz 50ccm sind auch in ausland kein problem oder?


    Glaube kaum das das ein Problem ist. Und mit dem festsetzen der Karre meinte ich Autos. Hab gehört das machen die in Holland wenn man sich nicht an die Tempolimits hält und ich glaube auch nur wenn man nicht zahlen kann, weiß grad nicht genau.


    Trotzdem - Anruf genügt, hol dir lieber die Karte - besser is das.
    Wir nehmen hierzulande ja auch den Einigungsvertrag mit weil wir nicht wissen ob der Pozilist weiß das wir 60 fahren dürfen - weil: besser is das.

  • Was einem aber klar sein sollte vorher nachzufragen ob das jeweilige Land die Führerscheine und eventuelle nationale Ausnahmen des Heimatlandes akzeptiert.


    Denn die DDR hat mit ihren 60 km/h einen Alleingang gemacht. Der Westen war bei 50 ccm und 50 km/h.


    Nun wurde es auf 45 runtergesetzt aber 60 galt in den EU Staaten nie.


    Deutschland hat es ja nun aufgenommen in die FeV und alle M Besitzer dürfen Simson fahren nur in den FeVs des Auslandes wird die Regel nicht zu finden sein und deshalb ist man gut beraten vorher nachzufragen wie es mit dem gegenseiigen Anerkennen von Führerscheinen ist


    Und wie gesagt ob 60 km/h gefahren werden dürfen ist dann noch ne andere Sache denn wenn wie Baumschubser sagt nen generelles Tempolimit gilt ....

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von gofter


    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass sich das ein Motorradfahrer bei seiner Auslandsfahrt einfach hinten auf den Helm geklebt hat.


    das geht auf alle fälle.hab auf corsica mal einen deustchen vespen-fahrer getroffen der das hinten an der gepäckrolle dran hatte.aber auch nur so unter die spanngurte geklemmt.


    wie wärs wenn wir eine liste mit den ländern erstellen die simson mit klasse M anerkennen?!
    jeder,der das über irgend ein land rausfindet (zufällig oder gezielt) kann ja hier rein posten und wenn das wirklich was wird könnte das ja ein neuer punkt fürs faq werden.


    gruss
    pitti

  • Hier und hier steht z.B. was über die grüne Versicherungskarte. Die wird bei Verkehrskontrollen im Ausland nicht selten verlangt.
    Ich hab mir die immer gleich mit ausstellen lassen, wenn ich im März die neuen Versicheungskennzeichen geholt habe.
    Der D-Aufkleber ist auch Pflicht.


    Wegen der 60-km/h Regelung wird es wohl so sein, daß sich die ausländischen Beamten und Polzeibehörden einen Dreck um die Regelungen des deutschen Einigungsvertrages scheren, denn der gilt zwischen der Bunderepublik und der früheren DDR aber nicht für Italien oder Thailand. Dort, auf deren Territorium gelten deren Gesetze. Die interessiert der Einigungsvertrag wenig. Zwar erkennen die den deutschen M-Führerschein an, aber der gilt nur für 45 km/h (früher 50 km/h).
    Das wär ja sonst genau so, als wenn man z.B. seinem Nachbarn die Schwalbe für 3362,67 Euro verkaufen würde und mit ihm im Kaufvertrag vereinbart, daß das Geld von Oliver Kahn zu bezahlen ist. Ich denke, da würde sich Oli K. wenig für interessieren und demjenigen einen Vogel zeigen, wenn der plötzlich bei ihm auf der Matte stünde, ihm dem Vertag unter die Nase hielte und kassieren will.

  • Denke schon, daß es schlimmstenfalls so kommen kann, wenn man an den falschen Sheriff gerät.
    Aber 100pro weiß ich's auch nicht, weil ich mich damit noch nicht beschäftigt habe. Vieleicht macht sich ja mal einer die Mühe und recherchiert diesbezüglich im EU-Recht. :)

  • hm das thema weitet sich ja super aus^^


    naja, also mit dieser vereinbarung fahr ich net rum... hab nur die versicherungspapiere wo die 60 angekreuzt is...


    hab von diesem vereinbarungsteil ehrlichgesagt nochnie was gehört...




    und das mit dem d auf dem fahrer ich denke nicht das die sich da allzusehr beschweren, solang mans gut sehen kann...






    naja, in nem halben jahr hab ich eh mein A(beschränkt) dann passt des auch mit dem führerschein im ausland... bis dahin fahr ich halt mal nur vorinformiert was den FS betrifft ins ausland, oder frag direkt an der grenze, die solltn des wohl wissn...


    mal gucken, vlt hol ioch mir ja ne AWO Touren... die dinger sind auch hammerstylisch - aba nur so wenig leistung... 10-20kw könntn die ruhig mehr haben^^


    aba vor 2008 mit der emissions regelung hol ich mir nix altes

  • bin grade dabei die frage mit der simme im ausland mal für unsere venlo-tour zu klären. habe grade beim adac angerufen. die sachbearbeiterin konnte sich nicht vorstellen dass die hollies den schwalben die einreise verweigern oder es sonstwie ärger gibt, weil sie ja nach deutschem recht zugelassen sind. so wie mit den belgiern, die keinen tüff kennen und hier auch mit ihren kisten rumdüsen dürfen.
    nachher ruft mich die rechtsabteilung zurück, ich werde das ergebnis dann hier reinposten.

  • Kannste machen. Aber es geht ja auch nicht um die Zulassung sondern um die nötige Fahrerlaubnis.


    Ein Norweger hatte in Lübeck auch angelegt. Der hatte ein altes Ladungsboot umgebaut zum Freizeitboot.


    Leider braucht man hier in D mehr als einen Sportbootführerschein um solch ein Landungsboot mit 3 Maschinen usw zu führen. Der wurde mit Lotse wieder Richtung Heimat geschickt. Auf eigene Kosten !!

  • Zitat von Alex74

    Shadowrun: Norwegen ist auch nicht EU ;) Die haben Geld, die werden sich hüten, dem Verein hier beizutreten...


    Von der EU habe ich ja auch nix gesagt. Nur wie gesagt wurde sein Führerschein hier nicht anerkannt. ( oder war der aus Schweden ?? ).


    Na ja egal. Warten wirs ab

  • also, der mann vom adac sagt folgendes:


    zum thema versicherung / zulassung: grüne karte sicherheitshalber mitnehmen, anmeldung als 50er ist nicht problematisch, da dies nach geltendem deutschem recht geschehen ist


    zum thema fahrerlaubnis: auch hier handele ich als deutschet mit in deutschland zugelassenem fahrzeug nach geltendem deutschem recht. zwischen den niederlanden und deutschland gibt es ein abkommen, das besagt, dass bürger des einen staates im jeweils anderen staat mit ihren im heimatstaat zugelassenen fahrzeugen fahren dürfen. zum beispiel dürfen hollies auch hierzulande mit der klasse a2 fahren, die es hier ja gar nicht gibt.
    zur sicherheit empfahl er, den FeV §76, Absatz 8c mitzuführen, bzw den ganzen §76. so kann man darlegen dass man nach geltendem recht handelt.


    ausserdem das übliche: immer schön freundlich, und blos nciht drauf pochen, dass man deutscher staatsbürger sei. auf diese formulierung reagieren die polizisten bei denen wohl allergisch. besser: "ich mache eine touristische ausfahrt" oder sowas.


    im absoluten zweifelsfalle eines nicht belehrbaren niederländischen polizisten kann man die eröffnung eines verfahrens wegen fahren ohne führerschein nicht abwenden. dies dürfte sich jedoch schnell klären, da man rechtlich sauber handelt.


    anders verhält es sich mit der hierzulande geltenden a1 bis 80 ab 16. in den niederlanden gilt eine nationale ausnahme von der eu regelung, dort dürfen unter 18 jährige nicht mehr als 50 kubik bewegen.


    fassen wir zusammen: allgemein gilt eu-recht, die nationalen ausnahmen werden anerkannt. sprich bei uns gilt die ausnahme mit den 60 km/h, die wird da anerkannt. bei denen gilt die ausnahme dass u18er nicht 125er fahren dürfen. dies dürfen sie auch bei uns nicht. der a2 fällt unter eu recht, also darf der hollie mit a2 auch bei uns a2 fahren.

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