Nicht wirklich. Im Prinzip kannst du es wie mit einem Verkehrsschild halten.
Ein ausländischer Tourist, der kein Deutsch kann, muss sich trotzdem an die Verkehrsschilder halten. Auch wenn er "Einbahnstraße" nicht lesen kann. Er hat dafür selbst Sorge zu leisten, die Schilder zu kennen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wenn ein Verkehrsschild aber z.B. verschneit ist und man es nicht lesen kann, muss man sich nicht daran halten. Weil man das Verbot eben aufgrund äußerer Einflüsse gar nicht bemerken kann. Man befindet sich dann im Verbotsirrtum.
Ist doch nachvollziehbar, oder?
Viele Grüße,
Dominik