Winterreifenpflicht ab Dezember 2010...

    • Offizieller Beitrag

    Nein ich glaube nicht ,was meinst Du wenn was passiert , die Versicherung wird Die schon sagen das das keine Winterreifen sind , keine Kennzeichnung kein Winterreifen



    Du hast das Problem eindeutig erkannt. DARUM ging es ja in der neuen Winterreifenpflicht.


    WAS sind geeignete Reifen/Ausrüstung.


    "Hätte sich der Unfall mit K42 M+S vermeiden lasen..."


    Aber leider ist noch nicht klar, ob die Pflicht auch für Zweiräder gilt, weil die neue Verordnung sich auf eine EG Richtlinie bezieht die nur für 4-RÄDRIGE KFZ gilt.


    Dazu hat doch Restaurator den Link von Lawbike gepostet, bzw. meinen Link von bmbvs.


    Die Reden in der neuen Winterreifenpflicht nur noch von PKW und LKW.


    Wir werden da echt abwarten müssen was sich entwickelt, das werden dann am Ende Gerichte entscheiden müssen.


    MfG


    Tobias

  • Wenn es schon so in der StVO steht bräuchte man eine zusätzliche Winterreifenpflicht ja gar nicht... eigentlich.


    Aber da man bis gestern nicht belangt werden konnte, wenn man ohne tatsächliche Gefährdung oÄ unterwegs war steigt jetzt die Nachfrage sprunghaft an, weil es schon Geld kostet ohne Winterreifen unterwegs zu sein.


    Das es vorher auch schon absolut sinnvoll war Winterschlappen auch am Mottorrad aufzuziehen bestreitet ja hier hoffentlich niemand.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es schon so in der StVO steht bräuchte man eine zusätzliche Winterreifenpflicht ja gar nicht... eigentlich.


    *Ähem* Die derzeit vielzitierte "Winterreifenpflicht" wurde durch Reform eben jenes Paragrafen der StVO verwirklicht.

    • Offizieller Beitrag

    So...


    gerade im Netz gefunden:


    http://www.bundesrat.de/cln_15…ile.pdf/699-10%28B%29.pdf


    Wenn da so morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, sind die Zweiräder raus.


    Da steht (der von Deutz zitierter §):


    Zitat


    2 Absatz 3a Satz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-nung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden durch folgende Sätze ersetzt:


    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, << ... weiter wie Vorlage … >>. Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatz-fahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind."

    Das gilt nur für Klasse M2, M3 und N2 und N3.


    Zweiräder fallen unter die Klasse Lx:


    EG-Fahrzeugklasse



    Wir werden da einfach abwarten...


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    nach längerem suchem im Netz und mit Hilfe von Sara:


    Nach 92/93/EWG ist ein Reifen eine Ausrüstung eines Fahrzeuges nach 70/156/EWG.


    So weit so gut.


    Leider ist ein Fahrzeug nach 70/156/EWG ein mindestens 4-rädriges KFZ über 25km/h.

    ALSO ist ein Zweirad kein Fahrzeug nach 70/156/EWG.


    Damit fahren wir einen Reifen auf dem Zweirad, der nicht nach 92/93/EWG geregelt ist.


    Ein Reifen eines Zweirades ist nach 97/24/EG Kapitel 1 geregelt.


    Und diese Verordnung taucht nicht im Gesetzentwurf auf.


    Wat denn nun? Gibt es hier im Nest kein Rechtsverdreher?


    MfG


    Tobias

  • Hallo-stege hat drüben im sf.de das auch begründet, das im grunde die Pflicht nur für 4-rädrige KFZ gilt wegen dieser Richtline.


    Hallo Tobias,


    das kann ich gerne auch hier begründen. Die in der neuen Verordnung zitierte Richtlinie 92/23/EWG gilt nur für Fahrzeuge nach der Rahmenrichtlinie 70/156/EWG (bzw. deren Nachfolgerichtlinie 2007/46/EG), und das sind PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Für Krafträder, Trikes und Quads hätte man die Rili 97/24/EG zitieren müssen. Hat man aber nicht, insofern hat man für diese Fahrzeuge bewusst oder unbewusst keine Winterreifenpflicht eingeführt.


    Würde der Verordnungsgeber für Kräder Reifen fordern, die 92/23/EG entsprechen, wäre mal wieder eine teure Abmahnung aus Brüssel fällig (die Betroffene in diesem Falle auch anregen sollten).


    Welcher Text nun genau verabschiedet wurde, werden wir demnächst hier:


    http://www.bundesgesetzblatt.de/ ---> Bürgerzugang


    erfahren. Noch ist nichts veröffentlicht.


    Gruss von Frank

  • Zitat:Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, << ... weiter wie Vorlage … >>. Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.



    ...ist genauso blödsinnig. Oder erklärt mir mal jmd. wie ein Lkw vernünftig lenken will, wenn nur auf den Antriebsachsen M+S gekennzeichnete drauf sind.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    Ich hab das eben auch nochmal alles nachgelesen...da steht tatsächlich in den zitierten Richtlinien (Rahmenrichtlinie 70/156/EWG bzw. deren Nachfolgerichtlinie 2007/46/EG) unter Begriffsbestimmung im Artikel 3 für "Fahrzeuge":


    11. „Kraftfahrzeug“ ein vollständiges, vervollständigtes oder
    unvollständiges Fahrzeug mit eigener Antriebsmaschine,
    mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
    von mehr als 25 km/h;


    Allerdings wird in dem im Gesetzblatt veröffentlichten Text nur auf die Anlage II Nummer 2.2 der Rahmenrichtlinie 70/156/EWG verwiesen, die die Eigenschaften von M&S-Reifen beschreibt. Inwieweit die o.g. Definition von Kraftfahrzeugen in dieser Richtlinie gültig ist, weiß ich nicht.


    Und unter die allgemeine Definition "Kraftfahrzeuge" fallen eindeutig auch Motorräder und Roller.


    Gruß Harald


    Hier mal der entsprechende Absatz aus dem Gesetzblatt:
    schwalbennest.de/attachment/17405/

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ja, das ist korrekt aber:


    in der Richtlinie 92/23/EWG ist ein Reifen eine Ausrüstung eines Fahrzeuges nach 70/156/EWG.


    Und damit das ein Reifen eines 4-Rädrigen Fahrzeuges.


    Reifen für Zweiräder sind nach 97/24/EG Kapitel 1 geregelt.


    Ich müsste also einen Reifen nach 92/23/EWG auf mein Zweirad montieren, was ja ein PKW-Reifen ist und das geht ja nicht.


    Tja, so richtig eindeutig ist das leider immer noch nicht.


    MfG


    Tobias

  • .....ich kanns mir fast nicht vorstellen, dass das keiner bemerkt haben soll.
    Der ADAC und viele anderen Quellen sagen, dass auch Zweiräder betroffen sind.
    Eure Argumentation erscheint vollkommen logisch, dennoch bin ich skeptisch.
    Was mich ausserdem verwirrte, ist die Tatsache, dass im Radio getönt wurde "ab heute gilt das neue Gestzt bla bla bla". Das war am Montag dieser Woche. Schon vom Datum her fand ich es seltsam. Ich hätte eher gedacht, dass legt man auf den ersten Tag eines Monats oder so.
    Nun gut, heute hörte ich dann " Ab Montag nächster Woche (6.12.10) gilt dann die neue Winterreifenpflicht, der Bundestag hat soeben darüber abgestimmt." ab wann gilt es denn nun? Gilt es überhaupt? ;)




    P.S.: Schwalberaccer : Spikes waren doch noch nie bzw. schon lange nicht mehr erlaubt?!?

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    sommerreifen sind nun auch verboten bzw Stollenreifen ohne m+s zeichen



    Gründlich falsch!
    Der ADAC schreibt:
    Wer Fahrten bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren!


    Peter


  • Der ADAC und viele anderen Quellen sagen, dass auch Zweiräder betroffen sind.
    Eure Argumentation erscheint vollkommen logisch, dennoch bin ich skeptisch.



    Hallo Olympiablau,


    bei diesem ganzen Gedöns geht es doch in erster Linie um eine Verpflichtung, die wenn sie nicht eingehalten wird, mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Hauptzielgruppe der Gesetzesänderung waren ja wohl die LKWs, die in schöner Regelmäßigkeit bei Schnee und Eis, mit Sommerreifen unterwegs, die Autobahnen blockieren und somit erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.


    Nachdem ich gestern das Gesetzesblatt gelesen habe, sind meiner Meinung nach die 2-Radfahrer von der Änderung zwar nicht betroffen, das bezieht sich aber nur auf das angedrohte Bußgeld! Will heißen: wird er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen angehalten, braucht er kein Bußgeld zahlen. Wird er bei diesen Straßenverhätnissen jedoch in einem Unfall verwickelt, den er womöglich noch selbst verursacht hat, wird er sehr wohl Probleme bekommen. Denn jeder Kraftfahrer hat die Verpflichtung, seine "Ausrüstung" den Straßenverhältnissen anzupassen. Und dazu gehören nun mal auch die Winterreifen. Er bekommt dann zwar wegen den Reifen kein Bußgeld, ist aber trotzdem Schuld, oder Mitschuld!


    Wer also bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren muss, sollte besser zu Winterreifen greifen. Wer nicht fahren muss, lässt sein Moped dann eben stehen.


    Ich finde diese Debatte jedenfalls sehr positiv, weil viele nun mal ernsthaft über das Thema nachdenken und auch handeln.


    Wobei allerdings immer noch zu viele mit über 30 Jahre alten Pneumant-Reifen unterwegs sind....


    Gruß Peter

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