@ Froschmaster: Ich sehe es inzwischen wie der Kreis, denn die haben sich beim Land und über amtl. Sachverständige abgesichert. Sobald du ein Kleinkraftrad zulässt bist du zur HU verpflichtend. Jeder Kreis der es anders macht, würde es falsch machen oder müsste unseren belehren.
Denn man kennt mich doch im Landkreis - meine Latte von Fahrzeugen ist lang und ich arbeite per DU mit denen zusammen. Ausnahmen für DDR Kräder kein Problem, auch für Autos aus DDR Zeiten nicht oder eben die heiß beliebten Amis, aber auch der LK OHV muss sich an Gesetze halten und hier haben sie leider keinen Spielraum.