Schwalbe auf großes Nummernschild anmelden und trotzdem nur M führerschein möglich?

  • @ Froschmaster: Ich sehe es inzwischen wie der Kreis, denn die haben sich beim Land und über amtl. Sachverständige abgesichert. Sobald du ein Kleinkraftrad zulässt bist du zur HU verpflichtend. Jeder Kreis der es anders macht, würde es falsch machen oder müsste unseren belehren.


    Denn man kennt mich doch im Landkreis - meine Latte von Fahrzeugen ist lang und ich arbeite per DU mit denen zusammen. Ausnahmen für DDR Kräder kein Problem, auch für Autos aus DDR Zeiten nicht oder eben die heiß beliebten Amis, aber auch der LK OHV muss sich an Gesetze halten und hier haben sie leider keinen Spielraum.

    • Offizieller Beitrag

    Falsch. Zeig den mal § 29 StVZO:
    StVZO


    Von daher was keine HU braucht, braucht auch dann keine HU. Die Zulassung ist den behörden sehr fremd und der Aufwand sehr hoch. Daher versuchen sie sich dagegen zu wehren. Ggf. mit der oberen Landesbehörde reden. Die kann dann der ZuLa Weisungen aussprechen.


    Ähnlich Ausnahmen von § 10 FZV wo man lange in Brandenburg erst ein Schreiben aus potsdam brauchte und dann selbst an der ETZ ein kleines KZ bekommen hat ...



    @ Froschmaster: Ich sehe es inzwischen wie der Kreis, denn die haben sich beim Land und über amtl. Sachverständige abgesichert. Sobald du ein Kleinkraftrad zulässt bist du zur HU verpflichtend. Jeder Kreis der es anders macht, würde es falsch machen oder müsste unseren belehren.



    Du änderst deine Meinung aber wie andere Leute Unterhosen, aber so kennen wir dich.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Naja, wir wollen Martin mal zu Gute halten, dass er durchaus eingesteht, inzwischen seine Meinung geändert zu haben - sicher nicht zuletzt aufgrund der Überzeugungskraft seiner Freunde bei der Zulassungsstelle. Nen Fehler einzugestehen, zeigt deutlich mehr Größe, als stur aus Prinzip auf Fehlinformationen zu beharren. ;)

  • Naja abwarten. Man munkelt das es nächste Woche in der Richtung Neuigkeiten aus einer Zulassungsstelle in einem alten Bundesland geben wird.


    Aber im Prinzip hab ich es auch nicht weiter verfolgt, weil der Behördenchef meiner Zulassungsbehörde da nicht sofort einsichtig war das eben die FzV in Kombination mit der StvZO recht eindeutig sind. Er hat sich auch gar nicht dazu herabgelassen die entsprechenden §§ mal zur Hand zu nehmen, er hat einfach gesagt is nich. Denn ich glaube nicht das er die IN DER KOMBINATION schonmal im Zusammenhang durchdacht hat. Letztlich bedeuten von der Norm abweichende Vorgänge nämlich Aufwand den es gilt abzuwenden.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Liebesr Fähnchen im Wind ts-martin


    was ist denn nun Sache? Wir wissen ja bereits, dass deine Angaben nicht immer soooo korrekt sind. Und hier geht es jetzt wieder los - von HU erforderlich und dann nicht. Von wann sind denn deine Informationen?


    Ich muss ja gestehen, dass ich gerade ein wenig eine bekannte Suchmaschine bemüht habe und da sind mir folgende Einträge eines ts-martin unterkommen. Warst du nicht auch mal im mz-forum aktiv? (@y5bc Oder woher kennt ihr euch?)


    daraus wurde dann letztendlich das hier


    Da könnte man jetzt davon ausgehen, dass die Geschichte damit erledigt war. Aber nein, da kam ja 2011 ein Nachschlag.



    Wir halten fest, zwischen Februar 2009 und ~Mai 2011 hat sich also die Rechtslage geändert.
    Hat sich denn nun wieder die Rechtslage geändert? Weil das erste Zitat von Rossi stammt aus dem August 2012. Und heute ist wieder HU-Pflicht, genau wie 2009?

  • @ rossinchen: Ich wollte hier viel viel kürzer treten, aber an diesem Thema bin ich seid Jahren dranne, denn es ist für einige unter euch wichtig.


    Die Rechtslage hat sich nie geändert. Wann kam die FZV raus? Irgendwann um 2005 oder 2007. Ich habe heute und gestern mehrere Mitarbeiter der hiesigen Kreisbehörde, welche unerkannt bleiben will, ich kann es verstehen, beschäftigt. Nach 2 Tagen, Gesprächen mit Dekra Mitarbeitern und allen Mitarbeitern, hat man die Gesetzeslage gelesen und entschieden: Zulassen ja, aber man macht sein Fahrzeug dadurch zulassungspflicht (freiwillig) und somit ist dann in §29 eindeutig zu entnehmen das man zur HU muss.


    Ich könnte jetzt noch eine förmliche Anfrage an das Land Brandenburg stellen, aber das lasse ich dann lieber. Keine Zeit und Nerv in der Prüfungszeit für mich. Der Landkreis bei uns wollte immer eine HU nachgewiesen haben, aber meine Auffasung war eben anders. Bedingt durch die Kopie aus Frankfurt, aber ich lasse mich eben auch belehren, wenn ich auf dem Holzweg bin und das muss ich gewesen sein.


    Wenn jemand anderes andere Erfahrungen hat - her damit.


    Wie gesagt, welcher Weg offen wäre, wäre die Abnahme nach §23 und dann das rote 07er Wechselschild.

  • So ein mist. Die aufbauart und Fahrzeugklasse kann nach neuem Recht nicht direkt bestimmt werden. Dann muss der TÜV noch das Baujahr bestätigen. Aber wenn dann das ist, geht das wohl. Man muss direkt mit der Amtleitung reden und nicht mit nem aufgeplusterten Besserwisser von ner Zweigstelle.

  • klar darfst du baulich getrennte bundesstraßen befahren, darfst du doch so auch, solange es keine Kraftfahrstraße ist!


    Prinzipiell ändert sich nix an der rechtlichen Laage, es bleibt ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h

  • Eine Bundesstraße ist eine gelb beschilderte und nummerierte Straße, das sagt absolut nix aus über die Art der Fahrzeuge die dort fahren dürfen!


    Und falls du meinst man darf dann auf Kraftfahrstraßen: nein darf man nicht! Man ändert rein gar nix an dem Kriterium der bbH (bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit) die die Grundlage für das Verbot auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen darstellt.


    Eine Bundestraße ohne Beschilderung als Kraftfahrstraße, auch mit baulicher Trennung und egal wie viele Fahrspuren!, darf mit jedem Fahrzeug befahren werden insofern das nicht per Beschilderung ausgeschlossen ist.


    Das es natürlich keinen Spaß macht ist eine andere Frage zumal es, wie auf Autobahnen, keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, wenn die Fahrtrichtungen baulich getrennt sind. Außnahmen sind örtlich beschildert, was in gefühlt 98% aller Fälle auch passiert. Als bauliche Trennung zählt im übrigen schon eine doppelt durchgezogene Linie!

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • So,
    jetzt habe ich noch mal ein paar konkrete Fragen zum Thema...
    Dass die Schwalbe in NRW als "Kleinkrad Mokik" zugelassen werden kann habe ich verstanden.
    Jedoch sind mir noch nicht alle Kosequenzen klar.
    1) Tüv --> brauche ich nicht
    2) Versicherung kann ich z.B. als Oldtimer abschließen (Bj. 78) kostet bei meiner Versicherung
    dann 25€ oder mit Teilkasko 55€ (keine Vorteile für den Schadensfreiheitsrabatt)
    3) Was ist nun mit dem Führerschein? (Ich selbst hab alle benötigten Lappen,
    aber ab und zu fährt mal ein anderer aus der Familie)
    4) ein Wechsel zurück ist vermutlich nicht mehr möglich (z.B. beim Verkauf) oder?
    5) was passiert, wenn die Schwalbe Deutschland verlässt?
    6) gibt es sonst noch irgendwas, was ich übersehen habe?


    Es wäre schön, wenn nur fundiertes Wissen und keine Spekulationen als Antwort kämen :)

  • zu 3) Der Führerschein bleibt bei der Klasse M. Kleinkraftrad bleibt Kleinkraftrad und ist mit M zu fahren.
    zu 4) Du verzichtest auf die Zulasssungsfreiheit, somit musst du das immer zulassen. Ob man da so einfach wieder raus kommt kann ich nicht sagen, hatte ich nicht vor und deshalb nicht gefragt.
    zu 5) NIX. Die Schwalbe bleibt ne Schwalbe, das große Nummernschild bleibt auch dran es sein denn du lässt dir das klauen.
    6) Ich denke mal nicht. Du musst das halt am Besten vorher anfragen bevor du dir die Mühe machst.

  • Ich habe bei meiner Zulassungsstelle alles versucht. Ohne gültige HU verwehren die sich. Dann eben nicht sagte ich. Am selbigen Tage habe ich mich an das Land Brandenburg gewandt (obere Straßenverkehrsbehörde) und warte nun auf eine Antwort. Sollte es so ausgehen wie mit den kleinen Nummernschildern an DDR Maschinen, kenne ich die Antwort und darf nächste Woche beim Landkreis an oberster Stelle vorsprechen.


    Was aber geht das hatte mir der Landkreis gesagt, ist ein Wechsel zurück auf Mopedschilder. Vorgehensweise: abmelden, BE hat man ja noch, Versicherungskennzeichen holen und ab geht die Sache. Aber warum will man zurück?

  • Klingt alles sehr komisch. Entweder bis du an den Falschen geraten, oder du hast es falsch erklärt. Wenn ich das als Erster schaffe, wirst du das wohl mit meinem Blogeintrag auch hingekommen, du warst ja auch mal soweit und kennst die da doch alle so gut.


    Lott jonn...

  • Ich habe denen den Blogeintrag gezeigt. Das was wir beiden zusammengeführt haben und das ich ja vor Jahren es schon wollte. Der oberste über meine all geliebte Leiterin - Bereich Oldtimer - lehnte den Fall ab. Nur mit HU spielt er das Szenario mit. Daraufhin haben die, die mich kennen dort, empfohlen an besagte Adresse beim Land zu wenden. Wie früher wo ich einige noch "erziehen" musste. Denke das wird aber klappen. Berichte hier dann weiter.

  • Heute kam das erlösende Schreiben. Schon wo ich den Briefkasten öffnete und den allmächtigen Adler sah, war mir klar - Post von ganz oben.


    Und ja es muss keine HU gemacht werden. Das Vorgehen von RobinNRW als Vorbild mit meinen Begründungen ist richtig. Ich werde morgen oder am Freitag mein Nummernschild mir abholen. Und das Land empfahl allen Betroffenen von "genervten Zulas" sich an ihre obersten Lenkungsbehörden zu wenden. Dort sind die Fälle bekannt. Man will sich da raus nehmen wegen mangelnder Erkennungen in einigen Kreisen ...

  • Vielleicht könntest du ja für alle anderen Interessierten deinen Bearbeitungsweg zur Zulassung mit Kennzeichen etwas chronologisch in Stichpunkten verfassen.Der ganze Thread ist doch stellenweise etwas verwirrend und am Ende weiß man nicht,in welcher Reihenfolge man was machen/beantragen soll.Da könnte man es dann auch ins Wiki stellen.Zum Nachlesen für andere,die das auch haben wollen.

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