Umfall-unschuldig-Schwalbe kaputt:(

  • Hallo

    So heut hat mir eine ältere Dame die vorfahrt genommen, all das bremsen hat leider nichts genützt. L
    Auf den Bildern könnt ihr das Ergebnis sehen!

    Schnabel hat es voll eingedrückt und zwar so wuchtig das der Blechstreifen voll verbogen war und einen leichten Abdruck am Krümmer gelassen hat. Der Lenker ist nicht mehr in Fahrtrichtung sondern leicht verdreht. Ansonsten ist Noch der Blinker ab und am Knieschilt ein fette aufgeschürfter Kratzer. Die Linke Fußplatte ist auch zur Wellenform übergegangen. Motor läuft und auch sonst alles gut, hoffe ich. Ach ja der Aufprall war zwischen 20-30 km/h, weiss es leider nicht genauer da ich vergessen habe auf den Tacho zu schauen während ich aufgeprallt bin ;)

    Nun meine Fragen!

    1,
    Das Forderrad hat im aufgebockten zustand festen Bodenkontakt.
    Kann sich die schwinge nach oben ziehen wenn sich der Schnabel staucht?

    2,
    Wie kann sich der Lenker verziehen? Der ist doch fest verbunden mit dem Metallhalter der die Schwinge und Schnabel hält oder nicht?

    3,
    Ich hoffe ja nicht das der Rahmen einen knacks hat aber wenn ich am WE kucke wo soll ich überall nachsehen?

    4,
    Lüneburg ist nicht bekannt für seine Simson Werkstätte, wo soll ich denn ein Gutachten machen lassen für die Versicherung der Gegnerin?
    5,
    Hat jemand Erfahrung mit solchen Geschichten wie Versicherung?

    6,
    Wenn dann Geld von der Versicherung eingeht, wo bestelle ich am besten gute Qualität der Grossen Teile?


    Ach ja mir geht’s gut ein Paar Blaue flecken, dass war’s dann Gott sei dank auch schon.

    Freue mich auf Unterstützung von euch mit der Bremslichten Lage, damit ich den Sommer nicht auf dem Fahrrad verbringen muss.:shock:

    Lg
    Nathaniel
    KR 51/2 N 1984

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

  • Ich beantworte dir mal kurz die Frage 5:
    Bis du dein Gutachten vom Gutachter hast, mit dem du (und die Gegnerversicherung) auch einverstanden bist, würde ich alles so lassen wie es ist.

    Oder anders gesagt: Am besten solange alles unrepariert lassen, bis die Versicherung dir schriftlich bestätigt wie hoch die Schadensregulierung ausfällt. Ist das OK, kannst du losreparieren. In der Zwischenzeit organisierst du die Ersatzteile, die du eh brauchst. Aber nach Möglichkeit nicht an der Schwalbe rumfummeln.

    Frage 4 (hängt irgendwie damit zusammen):
    Die Versicherung schickt meist einen eigenen Gutachter. Überleg dir schonmal, wieviel du haben möchtest (also was dich deine Reparatur in etwa kostet). Lass den Gutachter der Versicherung ruhig drüberschauen, aber unterschreibe nichts.
    Wenn die Versicherung dir dann den Regulierungsbetrag mitteilt, handelst du entsprechend - entweder akzeptieren wenn hoch genug oder widersprechen und deinen eigenen Gutachter hinzuziehen. In dem Fall läuft es manchmal auf einen Rechtsstreit hinaus.

    Manchmal bietet die Versicherung auch erstmal eine "Pauschale" an, die aber i. A. viel zu Niedrig angesetzt ist. Die Versicherung fragt dann meist schon telefonisch, ob du an diesen kurzen Weg der Regulierung interessiert wärst. Das solltest du nicht akzeptieren - meiner Erfahrung nach.

  • So wie das auf den Bildern aussieht ist wohl der Schwingenträger verbogen, mach mal eins von der Seite.
    Der Lenker ist nicht fest verbunden, sondern verschraubt. Gutachten kannst du beim KFZ- Sachverständigen machen lassen... Problem, der Versicherung wird deine Schwalbe je nach Baujahr nicht mehr viel wert sein, was einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten kann. Ausser du hättest vorher ein Wertgutachgen gemacht.
    Gruß

  • Den Abdruck am Krümmer zu folge hat sich Dein Vogel nicht nur den Schnabel verstaucht sondern den ganzen Hals verrenkt.Schwinge,Schwingenträger"Metallhalter" ,Lenkungslager samt Aufnahme am Rahmen und insbesondere der Rahmen solltest Du gründlich auf Risse und Verformung kontrollieren.Der Lenker ist auf das Lenkrohr vom Schwingenträger gesteckt und mit einer Schraube fixiert.Wenn das Rad gerdae steht und der Lenker schief ist was mit dieser Verbindung passiert oder der Lenker ist verbogen.Also genau hinschauen.
    Gut das Dir nicht mehr passiert ist.

    Grüsse Tino

  • Oh...Das sieht aber nicht gut aus.
    Lass die Schwalbe erstmal zusammen, damit der Gutachter die begutachten kann.
    Also nur Sichtprüfung durchführen.
    Aber die Schwinge, der Schwingenträger, der Kotflügel, der Krümmer, Rad (Felge, Speichen) und die Querstrebe sind bestimmt hin.
    Wenn du Pech hast, ist der Rahmen auch verzogen. Wir hatten schon des Öfteren hier im Nest bestimmte Maße, damit kannst du deinen Rahmen dann vermessen, wenn du ihn auseinander gebaut hast.
    Dann weißt du mehr. Auch auf Risse und Brüche, etc. achten.


    Kann auch sein, dass sich die Lenkerstange verzogen hat...Muss man halt mal schauen.
    Das Trittbrett kann man bestimmt wieder richten.


    Die beste Qualität bei Teilen wie Schwingenträger, Schwinge und so weiter ist gebrauchte, originale Teile zu kaufen. Das ist um einiges billiger und die Qualität ist auch nicht schlecht.
    Bei ebay, kleinanzeigen.ebay und Teilemärkten findet man genug.


    Ach übrigens. Du hattest die falsche Querstrebe verbaut.
    Ist dar wahrscheinlich jetzt egal, aber zu der /2er gehört die Querstrebe ohne Ausbuchtung für der Krümmer :)


    Gruß und gute Besserung dir und deiner Schwalbe,
    K.P.

    Wer Reifen auf die Straße brät, braucht ein 2 Takt Heizgerät...

  • Hmm ehrlich.. erster Tipp von mir, besorg dir einen Anwalt. Wir hatten zweimal einen unverschuldeten Unfall und waren froh, dass sich ein Anwalt mit den jeweiligen Versicherungen rumgeplagt hat. Der kümmert sich auch um weitere Posten, als nur die reinen Reparaturkosten und schreibt der gegnerischen Versicherung nette Dankesbriefe für ihre Anzahlung der Gesamtsumme und bittet um die Zahlung des restlichen Betrags. Auf gut deutsch: Wir hatten es jedes Mal, dass von der gegnerischen Versicherung ein Angebot zum Abspeisen kam und der Anwalt hat das dann als Anzahlung verbucht.


    Ein Anwalt kostet in so einem Fall auch nicht wirklich was und wenn die Schuldfrage geklärt ist, darf am Ende die gegnerische Versicherung deinen Anwalt bezahlen. Ohne Rechtschutzversicherung musst du da bloß einen Teil der Kosten als Vorleistung übernehmen, bekommst es am Ende aber wieder.


    Als mein Freund seinen Unfall mit der Schwalbe hatte, hatten wir die unangetastet in die Garage gestellt. Danach einen Kostenvoranschlag machen lassen. Der gefiel dem Gegner so gar nicht, weil dem die Summe zu hoch war und schickte erst dann einen Gutachter. Das war irgendein freier Kfz-Gutachter. Glück für uns in dem Fall, dass der Gutachter dann unseren Kostenvoranschlag bestätigte. Das ging alles ohne vorheriges Wertgutachten.


    Die richtigen bösen Ecken wirst du eh erst finden, wenn du die Schwalbe dann nach Eingang des Geldes zerlegst.

  • wie hast du denn das gemacht?
    Der Kotflügel ist weit eingedrückt, aber am Rad sieht man nix.
    Steht doch beider weit vor...

    Wer Reifen auf die Straße brät, braucht ein 2 Takt Heizgerät...

  • naja gebremst hab ich ja noch und es war leider nass, also ist mir der arsch nach links ausgebrochen und dann bin ich leicht schräg in einen möchtegern jeep geknallt :(


    Danke für euren ratschlag bis jetzt, da kommt ja noch was auf mich zu ;)


    lg
    Nathaniel

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

  • @ Rik
    Ja du sagst es,
    das mit der Batterie können wir jetzt auch auf wochen verschieben, bis ich sie wieder auf die strasse bekommen habe :(

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

  • Oh man, das ist echt Scheiße, auch von mir die volle Anteilnahme - aber sieh es positiv, dass du nahezu heil da heraus gekommen bist! Ich würde mich hier der Empfehlung nach einem Anwalt anschließen!

  • Einmal Schwalbenfahrer IMMER Schwalbenfahrer- und wenn es ein Jahr dauert !!!!!!!!!!!!
    :)


    @ Nördlicher


    recht haste ;)

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Doppelpost

  • Ich würde noch aufpassen, dass dir von der Versicherung bzw. deren Gutachter nicht versucht wird aus Kleinigkeiten einen Strick zu drehen. Ich denke da z.B. an fehlende Rückspiegel oder dergleichen. Auch wenn das nicht ursächlich für den Unfallhergang war, könnte ich mir vorstellen, dass dann so nach dem Motto "nicht verkehrssicher betrieben" eine Übernahme der Kosten verweigert werden könnte?!


    Mit dem Anwalt würde ich auch nochmal über potentielles Schmerzensgeld reden, wer weiß, vielleicht kannste damit eventuell nicht ausreichenden Schadenersatz für die Schwalbe ausgleichen?!

  • Mal ganz allgemein:


    Wenn ein Gutachter (vor allem von der gegnerischen Versicherung) sich das Fahrzeug anschaut, wäre es für den Besitzer des zu begutachteten Fahrzeugs nicht schlecht, wenn der Gutachter keine Pneumant-Reifen oder Blinkgläser, Rücklichtkappen ohne Prüfzeichen finden würde......

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Mein Beileid zu deinem Unfall.. Sah ja echt schick aus dein Moped.. Scheiß Lüneburger Autofahrer.. Hoffe für dich, dass du bald wieder Startklar bist, der Sommer hat ja noch nicht einmal richtig begonnen ..
    Mem0ry

  • So, versicherung sagt ich soll mir ein gutachter selber kommen lassen der was von simson versthet. Tata, ein herr Voggt von der dekra kommt am Di. und der hat am tele. schon leicht gevachsimmpelt mit mir.
    Schaun wir mal.


    lg

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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