Wie sieht es den rechtlich aus, wenn man sich aus zwei Munitionskisten ,siehe hier, und einem selbstgeschweisten Gestänge, dass unter der Sitzbank verläuft einen Seitengepäckträger für die Schwalbe selberbaut.
Die so gewonnen gut 30l Staurraum wären für eine längere Ausfahrt echt nicht schlecht.
Vom Gewicht her dürfte es ja kein Problem sein ca. 2x3kg + Gestänge ca. 2kg, solange man die zulässige Nutzlast mit Ladung nicht überschreitet.
Nur wird das Fahrzeug mit dem Aufbau natürlich breiter! Muss das vom TÜV oder sonstwem abgenommen werden?
Wird sowas überhaupt abgenommen?