Ähem - auf die Gefahr hin hier wieder als Erbsenzählerin zu gelten:
Ich bin mir ziemlich sicher dass das Rechtsfahrgebot auf allen mehrspurigen Straßen gilt.
Das ist ja das Prinzip einer mehrspurigen Straße: Das schneller fahrende Fahrzeuge die langsameren überholen können.
Habe eben nochmal gegoogelt und bin echt platt:
Nach §7 Abs. 3 StVO darf innerorts von Fahrzeugen bis 3,5 t Gewicht (so schwer ist meine Schwalbe selbst dann nicht, wenn ich draufsitze ) der Fahrstreifen frei gewählt werden!