Zitat von BönniLebowski hat ne Liste dran gehängt.
In dieser Liste stehen alle Umbauten die man laut Gesetzgeber machen
darf ohne das man irgendwas eintragen lassen muß.
Na ja, vom "Gesetzgeber" stammt diese Liste ja nun nicht gerade, sondern vom Schwalbenbuch-Autor.
Ich habe in "Dummschwätzers Privatarchiv" eine dreiteilige Info-Broschüre des Simsonwerkes Suhl gefunden, aus der Erhard Werner das Ganze wohl offensichtlich abgepinselt bzw. rauskopiert und etwas zusammengefaßt hat . Die hieß "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten "Simson"- Zweiradfahrzeugen" und hatte noch zwei weitere Ergänzungshefte.
Darin steht unter anderem auch was zu den Umbauten und zwar (sinngemäß), daß sich irgendwann mal die Verantwortlichen vom Simsonwerk in Suhl mit irgendwelchen Leuten vom Ministerium des Inneren der DDR, Hauptabteilung Verkehrspolizei und welchen von der ehemaligen KTA-Leitstelle Dresden zusammengesetzt haben und dann dabei festgelegt wurde, daß, wenn die einzeln benannten Umbauten genauso und fachgerecht (z.B. in einer Simson-Vertragswerkstatt) durchgeführt wurden, eine Vorführung des Fahrzeuges bei der VP-Zulassungsstelle bzw. einem KFZ-Sachverständigen wohl nicht erforderlich sei.
Inwieweit man sich aber heute bei eventuellen Problemen mit Polizei oder Behörden auf diese damalige Absprache der genannten Beteiligten zur Handhabung dieser Angelegenheit in der Praxis (also keine Rechtsvorschrift !!!) berufen kann bzw. diese heute irgendwelche Rechtswirkungen entfalten kann, entscheidet im Zweifelfall dann wohl leider ein Gericht. Ob sich der Tatrichter aber, der nur an Recht, Gesetz und sein Gewissen gebunden ist, sich dann von der Kopie einer Seite aus irgendeinem "Schwalbebuch" beeindrucken läßt, steht eher in den Sternen. Man sollte sich also meiner Meinung nach nicht unbedingt blind darauf verlassen, daß solche Umbauten nicht doch eintragungspflichtig sind.