Strafantrag stellen | Abgeschlossen

  • Zitat von Chrischan

    Bewegung mit dem Oberkörper geschmerzt, auch das Atmen.


    oh das klingt ja stark nach Rippenprellung oder Bruch.
    Ist es jetzt besser gewurden?

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • soo mal ein kleines update, gutachter war da und rahmen ist wohl futsch. Lenkkopf lager schein gebrochen meinte mein vadder der sich mit dem gutachter unterhalten hatte.hatte selber keine zeit.
    Und viel werd ich auch net bekommen, warte jetzt noch eine endgültige kalkulation ab.


    Frage: Habe noch einen S50 Rahmen, würde aber gerne meine S51 teile alle wieder dransemmeln. Derf ich des so einfach? Also Tank und anbauteile.
    Weil ansich ist der Rahmen ja der selbe.


    gruß
    Chris

  • Zitat von Baumschubser

    Recht so, aber dennoch falsch. Strafanzeige und Zivilklage haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Die Strafanzeige bringt dir gar nichts, maximal spült es Geld in die Staatskasse und Zivilklage kannst du erheben auch ohne Strafanzeige.


    Das ist ganz und gar nicht richtig. Vielmehr sollte man unbedingt den Weg des Strafverfahrens gehen, um auch zu seinen zivilrechtlichen Ansprüchen zu kommen, ohne mit Aufwand, Anwalt, Zeit, Nerven und Geld ein zweites Verfahren durchführen zu müssen. Es gibt schickerweise im Strafverfahren die Möglichkeit, als Geschädigter seine zivilrechtlichen Ansprüche mit aburteilen zu lassen (§§ 403 ff. StPO; sog. Adhäsionsverfahren). Wenn man als Zeuge in der Hauptverhandlung geladen ist, kann man den Richter ganz nett am Ende der Vernehmung fragen, ob man in dieser Verhandlung auch Schmerzensgeld zugesprochen bekommen kann, und der Rest geht von ganz allein seinen rechtsstaatlichen Gang. Kein Anwalt wird einem ungefragt diesen Ratschlag erteilen, denn das bringt schlicht keine Gebühren ein wie ein schönes fettes Zivilverfahren mit allem drum und dran.
    Die Verurteilungswahrscheinlichkeit ist im Strafrecht auch noch außerordentlich viel höher als im Zivilrecht, wo es knallhart ums beweisen können zwischen zwei Parteien geht. Der Weg ist völlig risikofrei, hat eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit als ein separates Zivilverfahren, und funktioniert auch noch von ganz alleine, außerdem noch: völlig ohne Anwalt. Also unbedingt den Weg der Strafanzeige wegen fahrl. KöV. gehen.
    Wunder darfst Du aber von der deutschen Schmerzensgeldrechtsprechung nicht erwarten. Deine Unversehrtheit ist hier praktisch nichts wert, wenn Du es anders haben willst, musst Du schon nach Amerika auswandern.


    Gruß, Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich ein Strafrichter in der Praxis da hinstellt und irgendwelche zivilrechtlichen Schuldfragen und Ansprüche im Detail klärt und aufdröselt, wer da was von wem woraus will. Vielleicht noch mit Beweisaufnahme, Zeugenvernehmungen und Gutachten über Schaltpläne von Ampelphasen, Bremswege und alles solchem Scheiß. Wenn du mit solch einem Antrag im Strafprozeß daher kommst, da wird der Richter sich aber bei dir bedanken, den Antrag zurückweisen und dich so schnell auf den Zivilrechtsweg verweisen, so schnell hast in der gegenüberliegenden Gerichtslaube noch keine Stange Kölsch runtergeschüttet. :D


    Das sogenannte Adhäsionsverfahren ist für solche Fälle gedacht, wo es sich um einen einfachen und glasklaren Sachverhalt handelt. Zum Beispiel wenn der Hinz dem Kunz ordentlich eins auf die Fresse haut, dafür dann seine gerechte Strafe kassiert und dann der Kunz der Einfachheit halber gleich als Ausgleich noch mit ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. Ansonsten wirst du in der Praxis eher kaum erleben, das sich ein Strafrichter wegen solchem Gedöns am Ende vielleicht noch in die Bibliothek begeben muß, um sein vor zwanzig Jahren beim Jurastudium mal erworbenes zivilrechtliches Wissen wieder auf den aktuellsten Stand zu bringen, die Zivilrechtssprechung der letzten zwanzig Jahre zu überfliegen und Jurisdateien oder Schmerzensgeldtabellen zu durchforsten, um am Ende die Arbeit eines laut Geschäftsverteilungsplanes zuständigen Zivilrichters mit zu erledigen. Der wird dir was husten.


    Strafantrag ist nicht notwendig, um seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Sowas macht man im Normalfall eigentlich nur, wenn man dem Unfallverursacher extra noch eine mitgeben will (oder der eigene Anwalt ein Dünnbrettbohrer ist). :D


    Ich kenn mich aus! :smokin:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Dummschwaetzer


    Ich kenn mich aus! :smokin:


    Dem kann in diesem Fall (obiges Posting) mal wirklich zu 100% zugestimmt werden. Zumal fraglich ist, ob es im Falle einer Strafanzeige überhaupt zu einem Verfahren kommt und ob man, wenns dazu kommt, überhaupt dazu kommt, seine Zeugenaussage zu machen. Sagt der Angenagte nämlich aus, ist der Zeuge überflüssig und kommt gar nicht mal zu seinem Antrag. :D Aber manche Leute wissen eben alles besser.


    PS: Ich sitze seit 4 Jahren fast täglich bei Strafprozessen im Saal, dort ist noch nie gleichzeitig eine Zivilforderung mit abgeurteilt worden. :wink:

  • Zitat von Dummschwaetzer

    ...Das sogenannte Adhäsionsverfahren ist für solche Fälle gedacht, wo es sich um einen einfachen und glasklaren Sachverhalt handelt. Zum Beispiel wenn der Hinz dem Kunz ordentlich eins auf die Fresse haut, ... und dann der Kunz der Einfachheit halber gleich als Ausgleich noch mit ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommt.


    Und geht es hier um was anderes? Gem. § 405 StPO kann bei Nichteignung oder Verzögerungsgefahr der Antrag abgelehnt werden. Das sehe ich hier aber nicht. Wenn nicht über ein Schmerzensgeld als Folge einer Straftat mitentschieden werden kann, worüber bitte dann? Dass das Ganze dem Strafrichter nicht so recht in sein gewohntes Denkschema passt, ist mir auch klar, aber da wird er wohl durchmüssen. Das Problem ist doch im Grunde nur, dass ein Geschädigter als Zeuge im Strafprozess davon nichts weiß, also solche Anträge auch nicht gestellt werden. An sich müsste schon von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ein Hinweis auf diese Möglichkeit gegeben werden, § 403 II StPO.


    Zitat von Schwarzer_Peter

    Dann ist mein Anwalt also kein Anwalt? (Der hat mir dieses Dranhängen der Zivilforderung nämlich empfohlen..

    Nee. Dann ist das mal ein guter Anwalt. Soll´s ja auch noch geben :wink:.


    Der Adhäsionsantrag kann auch schon im Ermittlungsverfahren gestellt werden. Und Zeugen werden grundsätzlich alle geladen, so wie auch alle anderen Beweismittel beigeschafft werden. Wer weiß denn schon, ob ein Geständnis abgelegt oder wiederholt wird? Und dass ein Geschädigter im Saal nicht anwesend ist und die Möglichkeit hat, was zu sagen, würde ich mal ins Reich der Fabeln verweisen. Und selbst wenn man nur seine zivilrechtlichen Ansprüche vor einem Zivilgericht verfolgt: Es macht sich unglaublich viel besser, wenn ein Strafverfahren mit einer Verurteilung abgeschlossen ist.


    MfG

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    Nur mal so als Info:


    In 50% der Strafverfahren wird gedealt, d.h. es ist bereits vor der Verhandlung klar, dass der Angeklagte aussagen wird und meist liegt der grobe Strafrahmen auch schon fest und ist allen Beteiligten bekannt. Dann werden eventuelle Zeugen gar nicht erst geladen. Der Rekordhalter unserer Strafrichter, die wir regelmäßig besuchen, macht Hauptverhandlungen teilweise im Viertelstundentakt. :D So schnell bist du da manchmal gar nicht im Saal drin, wie das Urteil gesprochen wird, logischerweise alles bei kleinen Delikten, wo aber regelmäßig auch mehrere Monate Knast bei rumkommen.


    Zur Info als zweites:


    Ein Zeuge hat im Gerichtssaal vor seiner Aussage nichts zu suchen, es sei denn, er tritt als Nebenkläger auf. Für diesen Status bedarf es aber schon einer gewichtigen Straftat, ein stinknormaler Verkehrsunfall gehört bestimmt nicht dazu.


    Deshalb:


    Die Theorie in der StPO ist das eine, die Praxis sieht komplett anders aus. :wink:

  • Zitat von Matthias1

    Dass das Ganze dem Strafrichter nicht so recht in sein gewohntes Denkschema passt, ist mir auch klar, aber da wird er wohl durchmüssen.


    Nö, muss er nicht. Kann er ablehnen. Macht er auch meist, erst recht bei Verkehrsunfällen.


    Bloß weil was drinsteht in der StPO, heißt das noch lange nicht, daß man das denn auch so machen müßte im Reallife 1.0


    Wenn Adhäsionsverfahren klappen, dann allenfalls bei Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Und auch da nur bei Kleinkrams. Das ist übrigens auch gut so.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin über dass wissen einiger leute hier im nest immer wieder schwer beindruckt, ohne scheiß... :wink:


    horstmüller hat völlig recht: ein richter MUSS garnichts, und dass weiß er allzu genau und handelt entsprechend.


    man muss auch beachten, dass geschätzte 95% der unfallanzeigen überhaupt nicht beim richter landen, sondern vorher von der StA eingestellt werden. letztendlich werden die anzeigen in fast jedem fall ja nur geschrieben, weil tatbestandsmäßig eine fahrlässige körperverletzung vorliegt. deshalb braucht man ja noch lange nicht den verursacher zum straftäter machen (dann hätten wir bald ziemlich viele straftäter). insofern ist es nun mal zivilrecht, seinen schaden zurückzuerhalten, da hat der repressive weg nix zu suchen.

  • Ich fasse es nicht! Da überlegt man doch gar nicht erst! Man würgt doch niemanden wegen einem simplen Verkehrsunfall aus Unachtsamkeit eine Strafanzeige rein, nur um etwas einfacher an Geld zu kommen! Das ist sowas von assozial, dass ich kotzen könnte


    X(

    • Offizieller Beitrag

    STORM


    Normalerweise braucht man das gar nicht selber machen. Kommt die Polizei dazu, hat der Verursacher die Anzeige eh gratis an der Backe. Ansonsten kommts wohl immer auf die Umstände im Einzelfall an, ob es ein überflüssiges Reinwürgen ist oder ob der Verursacher die Anzeige regelrecht braucht, um etwas zu begreifen. Alle über einen Kamm scheren kann man sicher nicht. :wink:

  • Natürlich nicht. Es gibt schon Fälle, bei denen eine Anzeige Sinn macht. Einer hier aus dem Forum ist doch mal von einem Betrunkenen von der Schwalbe gesemmelt worden. Da ist ne Anzeige natürlich ok. Aber in dem aktuellen Fall hier sicher nicht!

  • Zitat von Baumschubser

    STORM


    Normalerweise braucht man das gar nicht selber machen. Kommt die Polizei dazu, hat der Verursacher die Anzeige eh gratis an der Backe.


    Naja, so stimmt das nicht ganz. Die Anzeige ist ja nur quasi die halbe Sache.


    Körperverletzung ist (grundsätzlich) ein Antragsdelikt. Deshalb bekommt der Verletzte einen Fragebogen mit den üblichen Optionen beim Strafantrag
    - ja
    - nein
    - vielleicht


    Da muß sich der Verletzte schon entscheiden. Tut er nix, ist nach 3 Monaten Schluß, dann gilt der Strafantrag als nicht gestellt.


    Ansonsten hast du wohl recht. Man sollte wohl schauen, ob man eine Strafantrag stellt.

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