Das ist ja mal was wirklich Neues. Was soll dabei 30 Jahre bedeuten ? ( Mindesalter eines Fahrzeugs?)
Danke, Martin
Gibts ein Moped-Wechselkennzeichen?
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Ja, alle Fahrzeuge müssen mind. 30 Jahre alt sein.
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Die Dinger müssen 30 Jahre alt sein und man braucht für jedes einzelne Fahrzeug einen Nachweis (Tüv-Bericht) das das Teil auch verkehrssicher ist.
Wenn das Teil laut Papieren über 30 ist, musst Du ja nich extra nochmal nachweisen, dass das ein Oldtimer ist.Sprich:
* Kosten für 07er Zulassung
* Kosten für das rote Fahrzeugscheinheft
* Kosten für diverse Tüv- Abnahmen
* Kosten fürs Ein- und Austragen diverser Fahrzeuge
* Fahrtenbuch
* Kosten für die Versicherung
* Kosten fürs Nummernschild...ich finds nur sinnvoll,
wenn da auch Fahrzeuge mit mehr als 50ccm dabei sind.Deutschland ist schön!
Euer Auswanderer in Spe
:wink:
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Zitat von poss
Ab diesem Jahr gibt es bei der Allianz einen flotten Flottentarif.
3 Mopeds, 30 Jahre, 60€ gesamt!
Erkundigt euch bei eurer Versicherungsagentur. Viele werden es noch nicht kennen, da es neu herausgegeben wurde.
Hallo Poss,
wie will die Allianz das technisch realisieren ? Einzige Möglichkeit wäre, das sie 3 Versicherungskennzeichen herausgibt ...
Gruss von Frank
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Zitat von Kub
Um jetzt alle völlig zu verwirren: Nen Kumpel von mir fährt nen 50er Roller mit grossem Kennzeichen (Kuchenblech)...weil er es irgendwie geil findet, die grün-weissen mit der Tatsache zu überraschen, dass es nicht vorgeschrieben ist Versicherungspflichtige Fahrzeuge unbedingt mit einem "kleinen" Versicherungskennzeichen zu bewegen...verrückt, oder?
Er wird natürlich stäääändig angehalten mit "Junger Mann, sie ham´wohl kein Tüv mehr..."Verrückte Welt
:wink:
Nur dann erklär mir mal wie ich ein zulassungsfreies Fahrzeug (Kleinkraftroller) zugelassen bekomme, damit es ein amtliches Kennzeichen evtl. mit Saison führen kann.
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Zitat von lorenz1808
Nur dann erklär mir mal wie ich ein zulassungsfreies Fahrzeug (Kleinkraftroller) zugelassen bekomme, damit es ein amtliches Kennzeichen evtl. mit Saison führen kann.
Indem Du Dich auf § 3 Abs. 3 FZV berufst (Auf Antrag können zulassungsfreie Fahrzeuge zugelassen werden).
Gruss von Frank
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Zitat von hallo-stege
Indem Du Dich auf § 3 Abs. 3 FZV berufst (Auf Antrag können zulassungsfreie Fahrzeuge zugelassen werden).
Gruss von Frank
Danke. Bei den 07er war es mir klar aber der § 3 Abs. 3 FZV kannte ich nicht.
Sag mal entfällt dann trotzdem noch der TÜV. Oder muss ich dann alle 2 Jahre zum TÜV.
Genauso die Frage, wenn der TÜV entfällt, muss ja auch kein gültigen nachweisen ...
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Der TÜV hat ja primär nix mit der Zulassung eines zulassungsfreien Fahrzeugs zu tun.
Nach meiner Auffassung brauchste dann immer noch nicht zum TÜV.
Ist bloss die Frage, ob sich das alles lohnt, weil der Papierkram relativ teuer ist.
Vorteil wäre natürlich das Saisonkennzeichen und die fehlende Rennerei am 1.3. für ein neues Kennzeichen.
MfG
Tobias
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Zitat von Rossi
Der TÜV hat ja primär nix mit der Zulassung eines zulassungsfreien Fahrzeugs zu tun.
Nach meiner Auffassung brauchste dann immer noch nicht zum TÜV.
Ist bloss die Frage, ob sich das alles lohnt, weil der Papierkram relativ teuer ist.
Vorteil wäre natürlich das Saisonkennzeichen und die fehlende Rennerei am 1.3. für ein neues Kennzeichen.
MfG
Tobias
Vorteil wäre auch ein anderer: Meine Versicherung, habe mit der vor 'ner Stunde mal telefoniert, würde für die Saison wo ich die Simme tatsächlich nur bewege (Mai - August) grade mal 17,89 € verlangen ... denke mal da lohnt sich der Papierkrieg.
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Dann poste mal wie gross der Aufwand war und was dafür alles erledigt werden musste.
Wenn ich deinen Beitrag hochrechne, ist der im Jahr genausoteuer wie ein einfaches Versicherungskennzeichen.
MfG
Tobias
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Zitat von Rossi
Dann poste mal wie gross der Aufwand war und was dafür alles erledigt werden musste.
Wenn ich deinen Beitrag hochrechne, ist der im Jahr genausoteuer wie ein einfaches Versicherungskennzeichen.
MfG
Tobias
Klar, aber wenn man das Fahrzeug weniger bewegt ...
Denn das Kennzeichen einfach nach Ende der Saison zurückgeben geht ja nicht.
Und im Oldietarif würde ich für die obige Saison nur 7 € bezahlen.
Nur der Stadtroller ist Bj. 86 - geht also noch nicht.
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Wer eine 07er Nummer möchte, muss nachweisen, dass das oder die jeweiligen Fahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand sind...egal ob 50ccm oder 500ccm.
Heisst im Klartext: Eine Tüv-Untersuchung bleibt da leider nicht aus
...zum Glück nur einmalig, danach ist man selbst für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.Hurra
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Zitat von Kub
Wer eine 07er Nummer möchte, muss nachweisen, dass das oder die jeweiligen Fahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand sind...egal ob 50ccm oder 500ccm.
Heisst im Klartext: Eine Tüv-Untersuchung bleibt da leider nicht aus
...zum Glück nur einmalig, danach ist man selbst für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.Hurra
Das sollte aber kein Problem sein, wenn die Kiste in Ordnung ist. Kostet halt nur ein paar Euros.
MfG
Tobias
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Vollgutachten: 49 €
Motorrad-Tüv normal: 37 €
...je nachdem, was die Zulassungsstelle verlangt.
Da lob ich mir mein kleines rotes, da hab ich die Gebühr nach zwei Simmen schon wieder drin
Kub
Webtip.: http://www.07er-nummer.de
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@ Hallo_stege,
stimmt, die Allianz gibt einfach 3 Versicherungskennzeichen raus. Bisher bin ich auf dem Stand, dass man da auch kein Gutachten oder ähnliches benötigt. Einfach die Papiere der Fahrzeuge vorzeigen und dann erhälst du 3 Kennzeichen zum Preis von insg. 60€..
Gutes nächtle..
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So also die Versicherung würde mitspielen, wenn ich Stadtroller, Schwalbe und co. mit 'nem amtlichen Kennzeichen ausstatten würde.
Beim Stadtroller wäre die Prämie zum Anfang noch relativ hoch.
Sie beläuft sich für die Saison 03 - 08 auf 45 €. Diese fällt jedoch noch von Jahr zu Jahr, da ich hier 'nen SF Rabatt bekomme. In 6-8 Jahren ist dann der Minimalbetrag von 15 € bei 30 % erreicht.Bei der Schwalbe ist das von Anfang an sehr lukrativ, denn hier muss ich nur 10 € für die Saison von 05 - 10 bezahlen (im Oldietarif).
Nun muss ich noch sehen, ob mich mein Landkreis für verrückt erklärt, wenn ich mich auf § 3 Abs. 3 der FZV berufe.
Denn den Passus kannten die nicht.
Mal sehen was die mir für Steine in den Weg legen, um den Stadtroller und die Schwalbe mit 'nen amtlichen Kennzeichen auszustatten.
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Blöd an der Sache ist nur eines: Der Landkreis kennt den Passus § 3 Abs. 3 FZV nicht.
War heute um 14:30 mal da und wollte wissen was ich denen alles vorlegen muss zwecks Zulassung der Simmen.
Jetzt will sich die Leiterin mal reinlesen und mir dann bescheid geben.
Was sagten die: wenn es irgendwie legal/rechtens ist machen wir alles möglich.
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Zitat von lorenz1808
Blöd an der Sache ist nur eines: Der Landkreis kennt den Passus § 3 Abs. 3 FZV nicht.
Das schöne an Gesetzen und Verordnungen ist ja, dass man sie lesen und verstehen kann. Wenn man denn will.MfG
Ralf -
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bei der allianz 3 mopedkennzeichen für 60€ gibt bei meinem allianz vertreter nicht.
der tarif ist dort nicht bekannt.
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