Gibts ein Moped-Wechselkennzeichen?

  • Ich habe eine Schwalbe wiederbelebt, die jetzt mit einem roten 07er Wechselkennzeichen für PKW gefahren wird. Der Besitzer hat sie schon vor der EInlagerung in die Papiere mit eintragen lassen, scheint also zu funktionieren.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Zitat von Alfred

    Man muß für jedes Moped, Mokick, Mofa, jeden Roller und Krankenfahrstuhl eine gültige ABE im Straßenverkehr mitführen - egal welche Farbe das kleine Versicherungkennzeichen hat. :rolleyes:


    Also lt. Oranienburger Polizei braucht man wie bei 07; 06 auch bei roten Mopedkennzeichen keine ABE mitführen. In den Papieren müssen nur alle Fahrzeuge incl. Fin eingetragen sein. Das soll reichen.


    Anders bei den normalen Mopedschildern, denn hier musst du Versicherungsnachweis und ABE mitführen.


    Zitat von biker_max

    ich weiß ja nicht wie alt deine Fahrzeugsammlung ist, aber ich glaube man kann mit ner sondergenehmigung ein rotes 07er schild auch an mopeds schrauben. Muss natürlich alles dann älter als 30 Jahre sein, hätteste dann aber den vorteil, dass du das an Emmen und simmen dranschrauben kannst.


    Mit 07 hab ich auch schon geliebäugelt, aber geht nicht so wie ich will.


    SR 50 ist Bj. 86; Schwalbe und Jawa Mofa sind Bj. 76.


    Und die bisher fertig aufgebauten Emmen (TS 150 und ETZ 250) sind von 1984 - und außerdem nutze ich die auch für Einkaufsfahrten und so - also bei den Emmen muss ein normales KZ sein.


    Daher wäre mir das Mopedwechselkennzeichen am liebsten.

  • Zitat von lorenz1808

    Also lt. Oranienburger Polizei braucht man wie bei 07; 06 auch bei roten Mopedkennzeichen keine ABE mitführen. In den Papieren müssen nur alle Fahrzeuge incl. Fin eingetragen sein. Das soll reichen.


    Anders bei den normalen Mopedschildern, denn hier musst du Versicherungsnachweis und ABE mitführen.


    Auf wen beziehst Du Dich? Auf den gemeinen Polizeifachschüler oder den Polizeipräsi? Bekommst Du die Aussage schriftlich? Falls Du ein entsprechendes Papier jemals bekommen solltest, glaubst Du dann, Du kannst Dich immer mit Erfolg darauf verweisen?



    Das sagt die StVZO: § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis


    (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen


    1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält,


    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einem entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, daß diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind.



    §§ 1 - 15 sind weggefallen. Auf §4 Abs. 5 kann man sich folglich nicht mehr berufen. Bist Du nicht imstande, die ABE auf Verlangen eines Polizisten vorzuzeigen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die Geld kosten und Ärger bringen kann.


    Vernünftig: Die gültige ABE immer dabeihaben.
    Unvernünftig: Sie vor jeder Fahrt liegenlassen und das Risiko eingehen.
    Blöd: Einfach fahren ohne eine zu besitzen.
    Geistig Degeneriert: Mit einem getunten Kfz fahren und keine besitzen, die zudem noch ungültig wäre.

  • Was ist jetzt?
    -vielleicht hat das Ganze jemand schwarz auf weiß ( Quelle) .


    Da die Polizei oft selbst nicht weiß, dass es rote Versicherungskennzeichen gibt, vermute ich dass da eben, wenn, dann oft auch nur ein Halbwissen besteht. ( also für mich keine sichere Quelle für so eine Info ist)


    Also Frage:-zum roten Versicherungskennzeichen:
    Muss eine ABE mitgeführt werden - Ja oder Nein ? -Ich meine Ja.
    Müssen Fahrzeuge ( wie beim 07er Kennzeichen) eingetragen werden -ja oder nein. -Ich meine Nein.


    Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen -schreiben kann man viel - nur ob es jeweils wirklich Fakten sind ist eine andere Frage...wie gesagt, schwarz auf weiß wäre schön...ich fahre nämlich -s.o. rot


    Martin[/b]
    Da war Alfred schneller- beantwortet ja zumindest die Hälfte meiner Fragen, wäre schön, wenn jemand noch eine Antwort zum 2. Teil finden würde.

  • Zitat von schwalbenstar

    Müssen Fahrzeuge ( wie beim 07er Kennzeichen) eingetragen werden -ja oder nein. -Ich meine Nein.


    Jein. Im Fall des kleinen, roten Versicherungsschilds hängt es von der Versicherung und dem abgeschlossenen Vertrag ab, ob sie eine (immer aktuelle) Liste haben will, in der alle Mopeds aufgeführt sind, die mit dem Schild bewegt werden.

  • Aloah!


    Der Versicherung ist es Wurst, ob Du Deine ABE mitführst, wenn Du mit roten Wechselkennzeichen für versicherungspflichtige Fahrzeuge unterwegs bist,
    da wird auch nix eingetragen oder so...


    aber die Polizei will die ABE natürlich sehen!


    So ist das zumindest bei mir (Einsatzort Berlin / Alte Leipziger)


    Gruss, Kub

    Grob gesagt, Drehzahl ist das was Dir in den Ohren pfeift. Drehmoment ist das, was Dir die Falten ausm Sack zieht!

  • Die Mopeds werden ggf. in eine Liste eingetragen und in/mit dem Versicherungsschein zum roten Schild mitgeführt. Oder aber die Liste ist bei der Versicherung hinterlegt. Die ABE-se sollten dafür bei der Versicherung vorgelegt werden, bevor der Vertrag über das rote Versicherungskennzeichen abgeschlossen wird. Danach bleiben sie natürlich für die Polizei von Interesse.

  • Guten Morgen,
    habe eben mit meinem "Versicherungsdealer" telefoniert, es ist tatsächlich von der Versicherung abhängig, ob die Fahrzeuge eingetragen werden müssen oder nicht, bei "meiner Versicherung" muss gar nichts angegeben werden, auch keine Liste oder ähnliches.
    Und um dem gleich vorwegzugreifen - ( letztes Jahr kamen Anfragen an mich) - ich werde den Namen des Maklers/ Versicherung ganz egoistisch nicht preisgeben, da die Schilder bei meiner Quelle limitiert sind und die Schilder fast ausschließlich an Bezieher vom Vorjahr gehen -ich bitte dafür um Verständnis.
    Gruss, Martin

  • Zitat von Zschopower

    die roten Mopedkennzeichen waren mal im §29e der StVZO geregelt. Nun sind etliche Unterpunkte des §29 weggefallen und leider konnte ich nicht finden, wodurch sie ggf. abgelöst wurden.


    Hallo Peter,


    das steht jetzt in § 28 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Das rote Versicherungskennzeichen darf aber wie bisher nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ( § 16 FZV) genutzt werden und wird versicherungsseitig eigentlich nur an Händler ausgegeben.


    Dafür ist inzwischen eine andere (ehemals von einigen Zulassungsstellenleitern künstlich aufgebaute Hürde) weggefallen. Denn seit der FZV ist eindeutig geregelt, was ein Oldtimer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 22 FZV), und für Oldtimer kann man ein rotes Oldtimerkennzeichen (§ 17 FZV) bekommen.


    Gruss von Frank

  • Entscheidend ist hier das Wort "EIGENTLICH":
    Es gibt auch Versicherungen, die die roten Versicherungskennzeichen
    an Sammler rausgeben.


    Grüsse


    Kub

    Grob gesagt, Drehzahl ist das was Dir in den Ohren pfeift. Drehmoment ist das, was Dir die Falten ausm Sack zieht!

  • Zitat von Kub

    Entscheidend ist hier das Wort "EIGENTLICH":
    Es gibt auch Versicherungen, die die roten Versicherungskennzeichen
    an Sammler rausgeben.


    Richtig, nur diese Sammler dürfen die Rote Nr eigentlich nicht nutzen ... jedenfalls nicht zu Oldtimerausfahrten etc.


    Gruss von Frank

  • Fakten ! ? Quelle ! ?
    Was heißt "eigentlich" ! ?
    Ich gehe davon aus, dass Versicherungen die Schilder an Privatpersonen nicht dazu verkaufen, dass diese sie sich in einen Bilderrahmen hängen können...
    Ich benutze sie jedenfalls an den Mopeds zum Probefahren und auch mal zum Fahren auf einer Oldtimerveranstaltung und gehe davon aus, dass ich nichts Illegales mache.
    Martin

  • Hallo stege: Du immer mit Deinem "Eigentlich"...


    schwalbenstar: Ich kann mich Dir nur anschliessen!


    Ich bin zwar Gewerbetreibender, kenne aber auch Unmengen private Sammler, die das rote Versicherungskennzeichen zu Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten und auch zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen nutzen...da meckert kein Grün-weisser und auch keine Versicherung!


    Grüsse


    Kub

    Grob gesagt, Drehzahl ist das was Dir in den Ohren pfeift. Drehmoment ist das, was Dir die Falten ausm Sack zieht!

  • Also habe heute mit der KfZ Zulassungsstelle telefoniert und die würden mir für die Mopeds 'nen 07 Wechselkennzeichen ausstellen.


    Kosten für Dekra und Amt um die 200 T€uronen.


    Ansonsten wär das 'nen echt geiler Clou.


    Denn Steuer wäre pauschal 46 € und Oldietarif bei meiner Versicherung 21,88 € im Jahr.


    Heißt ist fast genauso teuer wie ein Versicherungskennzeichen.


    Sieht halt nur komisch auf der Straße aus, wenn 'ne Schwalbe oder ein Fahrrad mit Hilfsmotor mit 'nem amtlich verkleinerten Kennzeichen rumfährt.


    Passen würde es.


    Ich für mich werd es mir noch überlegen - spart ja auch etwas Geld.


    Und wie schon gesagt ... ich nutze die Simmen nur für Oldieveranstaltungen.

    • Offizieller Beitrag


    Sicher, dass das auch mit zulassungsfreien Fahrzeugen funktioniert?


    Das wäre mir neu.


    MfG


    Tobias

  • Zitat von Rossi

    Sicher, dass das auch mit zulassungsfreien Fahrzeugen funktioniert?


    Das wäre mir neu.


    Ja, ebenfalls "siehe oben".


    Es "funktionierte" auch schon vorher, war aber seitens der Zulassungsstellen nicht gewollt und wurde deswegen bei nicht hartnäckigen Kunden oft abgelehnt.


    Gruss von Frank

  • Tja lorenz...bei Deinem Clou sollte aber nicht unbedacht bleiben, dass Du mit den 07er Nummern ein rotes Fahrzeugscheinheft führen musst, in das jedes Fahrzeug kostenpflichtig ein- und auch ausgetragen werden muss.


    Je nachdem, wieviele Karren Du so dazu- oder verkaufst, kommst Du mit Deinen 61,82 € im Jahr also nicht mehr hin und hast jedesmal die Lauferei...ebenso brauchst Du für jede Karre Papiere, die ja die Zulassungsstelle sehen will.


    Was mich und meine 50ccm-Hobel angeht, fahre ich die doch lieber mit dem kleinen roten Versicherungskennzeichen.


    Um jetzt alle völlig zu verwirren: Nen Kumpel von mir fährt nen 50er Roller mit grossem Kennzeichen (Kuchenblech)...weil er es irgendwie geil findet, die grün-weissen mit der Tatsache zu überraschen, dass es nicht vorgeschrieben ist Versicherungspflichtige Fahrzeuge unbedingt mit einem "kleinen" Versicherungskennzeichen zu bewegen...verrückt, oder?
    Er wird natürlich stäääändig angehalten mit "Junger Mann, sie ham´wohl kein Tüv mehr..."


    Verrückte Welt



    :wink:

    Grob gesagt, Drehzahl ist das was Dir in den Ohren pfeift. Drehmoment ist das, was Dir die Falten ausm Sack zieht!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,
    das 07er Kennzeichen disqualifiziert sich gerade wieder.


    Neben bem Fahrtenbuch (was mir noch egal wäre, ich würde da einige Fahrzeuge eh nur zu Oldtimertreffen bewegen) steht da immer mindestens 30 Jahre (das ist auch kein Problem) und Abnahme nach §23.


    Das heisst ich müsste mit jeder Kiste erstmal ein Oldtimergutachten machen, wenn ich die auf die 07er Nummer haben wollte?


    Da kann ich mir ja mehre Jahre die Versicherungskennzeichen kaufen. :(


    MfG


    Tobias

  • Ab diesem Jahr gibt es bei der Allianz einen flotten Flottentarif.


    3 Mopeds, 30 Jahre, 60€ gesamt!


    Erkundigt euch bei eurer Versicherungsagentur. Viele werden es noch nicht kennen, da es neu herausgegeben wurde.

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