Habt ihr schon von gehört ? Es ändert sich ab 2013 einiges bei den Führerscheinen. Zum Besseren Verständniss solltet ihr folgendes Text lesen:
ZitatAlles anzeigenBundesrat und Bundestag sind sich einig. Nun kann die neue Fahrerlaubnisverordnung veröffentlicht werden. Damit tritt dann diese Verordnung am 19.Januar 2013 in Kraft. Auf den Weg hat die Europäische Union diese Neuregelug gebracht und es war spannend wie die Umsetzung der Mitgliedsstaaten, insbesondere der deutschen Regierung, erfolgen wird.
Führerscheinklasse S und Führerscheinklasse M:
Beide Klassen werden zusammengefasst in der neuen Klasse AM.
Führerscheinklasse A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm und maximal 11 kW
Bisher waren für die 16- und 17jährigen Fahrer die Höchstgeschwindigkeit auf max. 80 km/h beschränkt. Mit der neuen Regelung ab dem 19. Januar 2013 entfällt die Geschwindigkeitsbeschränkung. Weiterhin bleibt die Motorgröße bei 125 ccm. Führerscheine der Klasse 3 und 4 vor dem 01.04 1980 dürfen diese Klasse weiterhin fahren, da sie mit eingeschlossen ist.
Führerscheinklasse A beschränkt:
Die neue Bezeichnung wird dann A2 lauten. Weiterhin ist das der Einstiegsführerschein in den Motorradbereich für die 18 jährigen. Die bisherige Leistungsbeschränkung von max.25 kW wird auf 35 kW angehoben. Das Motorrad muss dann mindestens 175 Kg wiegen. Neu ist dann auch die Regelung wer zwei Jahre den A1 hat oder den Klasse 3 vor dem 01.04.1980 braucht keine Ausbildung und muss nur die praktische Prüfung ablegen. Theorie (Ausbildung und Prüfung) entfällt.
Führerscheinklasse A unbeschränkt:
Dieser Schein heißt dann A. Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Motorrädern mit unbegrenzter Leistung. Der Direkteinstieg in diese Klasse ist ab dem 19.Januar 2013 dann bereits für 24 jährige möglich. (bisher ab 25 Jahren) Alle, die ab diesem Datum von der Klasse A2 kommen und eine zweijährige Fahrpraxis haben, müssen erneut eine praktische Prüfung für die Klasse A (unbegrenzte Leistung) ablegen.
So weit so gut. Schon auch, dass Klasse S und M (also 50ccm, 45 Km/h, 2 - 4 Räder) jetzt zusammengefasst werden. Damit ist dann auch die Führerscheinfrage beim DUO entgültig geklärt. Ebenfalls erfreulich ist es, dass 125 ccm KKR's nun auch offen fahren dürfen, so distanziert sich das KKR mehr vom LKR und der eingebrochene Markt würde gerettet. Außerdem ist die Autobahnfahrt mit einem Gedrosseltem LKR dann kein lebensgefährliches Unterfangen mehr.
Richtig Interessant wird bei A bzw. A Beschränkt, welche ab jetzt A und A2 heißen:
ZitatFührerscheinklasse A beschränkt:
Die neue Bezeichnung wird dann A2 lauten. Weiterhin ist das der Einstiegsführerschein in den Motorradbereich für die 18 jährigen. Die bisherige Leistungsbeschränkung von max.25 kW wird auf 35 kW angehoben. Das Motorrad muss dann mindestens 175 Kg wiegen. Neu ist dann auch die Regelung wer zwei Jahre den A1 hat oder den Klasse 3 vor dem 01.04.1980 braucht keine Ausbildung und muss nur die praktische Prüfung ablegen. Theorie (Ausbildung und Prüfung) entfällt.
Erstmal schon, dass der Aufstieg von A1 auf A2 (beschränkt) erleichtert wird. Jedoch ist das mit dem Mindestgewicht sehr interessant. Gilt die bisherige Leistungsgewicht Regel nun nicht mehr, und jedes Motorrad, egal wie viel PS, muss mindestens 175 Kilo wiegen ? Fragen wir mal Tante Google..und Tante Google schafft Klarheit:
ZitatDie Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer maximalen Leistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg. Somit muss eine Maschine mit 35 kW Leistung mindestens 175 kg wiegen.
Somit darf auch ich meine Suzuki fahren. *puuh* Wäre auch reichlich blöde gewesen, dass so zu Regeln, wie gedacht. Schade eigentlich, da kaufe ich mir schon das schnellste Motorrad, das ich fahren kann und dann sowas .
Ärgerlich ist auch, dass man zum Fahren unbegrenzter Maschinen nochmals eine Praktische Prüfung absolvieren muss, da heißt es, schnell noch mit dem Führerschein anfangen, bevor 2013 beginnt. Und noch ein kleiner Tipp:
ZitatWer in dieser Wartezeit über das Datum 19. Januar 2013 kommt, kann sogar ab diesem Datum die Leistungsbeschränkung von 35 kW ausnutzen.
So viel meinerseits, ich hoffe, ich komme jetzt nicht mit einem alten Schinken an (:D) und schaffe etwas Klarheit. Meine Quellen sind diese:
http://www.ybrfreun.de | Neue F
Noch schnell bis 2013 Motorradf
Gruß
Tamino