Beleuchtung am Anhänger

  • ...im übrigen muß ein anhänger mit blinkleuchten ausgestattet sein, wenn das zugfahrzeug auch typbedingt blinkleuchten hat.ausnahme sind fahrzeuge mit lenkerblinkleuchten...
    oder ist das jetzt (brd) anders ??
    hat schonmal wer nen anhänger mit blinkern gesehen...?!



    thesoph

  • nö, das iss denk ich mal immer noch so. Da gilt ja auch der Bestandsschutz. Mein Schwiegervater hat nen MWH M3. Der iss noch original mit Blinkern und Rücklicht. Mal schauen ob ich mir den noch an Land ziehen kann. Diese Anhänger gibt es also wirklich, aber schon etwas seltener als die ohne Blinker, find ich.


    MfG Tilman

  • Unterlagen über die gebauten Stückzahlen gibbet da nicht, oder? Iss halt nur mein Eindruck, weil ich auf anhieb 10 Leute wüsste die einen 1 oder 2 haben aber eben nur einen der nen 3er hat. Kann aber auch nur Zufall sein.


    MfG Tilman

  • ...hab hinten an der Schwalbe auch Blinker/werden durch Anhänger verdeckt.
    Da der kleene MKH/M1 keine Blinker hat gilt bei dem auch Bestandschutz- keine Extrablinker nötig.
    Der Bestandschutz gilt doch auch wenn ich dem eine Aluhaube verpaßt und eingetragen habe- oder?
    Die Stoßstange aus den 1/2" Rohr hat sich schon bewährt bei Remplern... ist mit angeschweißten Laschen seitlich angeschraubt.
    :rolleyes: Da die nicht weit raussteht hatte der TÜV nix dagegen.

  • Wenn die Blinker verdeckt werden und nicht mehr sichtbar sind, dann müssen welche am Anhänger dran sein, egeal ob Bestandschutz oder nicht. Das sollte schon zu deiner eigenen Sicherheit keine Frage sein! ;)


    MfG Tilman

  • Am Anhänger müssen aber keine Blinker dran sein, wenn er zwar die hinteren Blinker verdeckt, nicht aber die Lenkerendblinker (Ochsenaugen?!) der Schwalbe. ;)


    Gruß
    Al

  • Mhh, gut hatte seine Schwalbe nicht gesehen und bin von meiner ausgegangen. Wenn die Blinker nicht verdeckt werden müssen auch keine am Anhänger dran sein, wobei sich mir die Frage stellt ob die Kombination Lenkerblinker und hinten Blinker überhaupt OK ist?


    MfG Tilman

  • Zitat


    Original von Icehand:
    :rolleyes: Stimmt. Hab mir die Steckdose angebaut. Rück- und Bremslicht werden durch Kontaktfahnen beim Fahrzeug weggeschaltet wenn Stecker vom Anhänger reingedrückt wird.:smokin:



    Hast Du denn ein Loch in die Karosserie gemacht, und die Steckdose hinten links installiert? Oder hast Du vielleicht n besseren Platz dafür gefunden?( Ich stehe kurz vor dem Umbau. In meinem Schwalbe-Buch ist sogar ne vollständige Montageanleitung für die Installation der Steckdose. Würde Sie nur gerne etwas versteckter anbringen:D


    Gruß
    Stefan

  • Hallo zusammen...
    Ich habe mal eine Frage am rande,
    muss an den Hänger auch ein Nummernschild???
    Wenn ich bei meiner Schwalbe nen Hänger dran hänge siht man davon nämlich gar nichts mehr


    Gruss Luigi

  • also die typen die mit ihrem mofa und dem anhänger immer hier beim sperrmüll rumdüsen haben in der regel ihr kennzeichen auf den anhänger gemalt.
    ist ja kein amtliches kennzeichen, somit is das wohl schonmal erlaubt und nen zweitschild sollte es eigentlich nicht geben. wär ja blöd, wenn mehrere mit demselben schild fahren würden ;)

  • Hallo Leute
    Laut aussage "meiner" Bullerei hier muß kein Kennzeichen an den Anhänger. Da das Moped zulassungsfrei ist, und der Hänger "nur so mitläuft" würde sie das nicht interessieren. Nur die befestigung des Anhängers müßte einwandfrei sein. Was auch immer das heißt.
    @ Kölner: Ich hab die Steckdose mit einem VA Blech über das Rücklicht montiert (51/2). Sitzt jetzt unten zwischen dem Gepäckträger Bügel. Fällt so nicht gross auf, und du mußt kein Loch in die Karosse bohren.
    Und du kannst den Gepäckträger weiter nutzen.
    Übrigens ist Anänger fahren gefährlich. Das Ding ist mir heute am Bordstein während der fahrt umgekippt. Zum Glück nicht viel passiert, nur der Lack ist ab und das Rücklicht hin. Na ja. Fast hätte es mich mit umhehauen.


    Gruß aus Burscheid


    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    An den Hänger muss kein Kennzeichen dran und es darf auch keins dran. Es kursieren da zwar die wildesten Gerüchte, aber diese Aussage ist ein Fakt.


    Der Anhänger ist zulassungs- und versicherungsfrei (im Gegensatz zum PKW-Anhänger), hat also selbst keinerlei Versicherung. Sobald er am Zugfahrzeug angehangen ist, gilt dessen Versicherung für den Anhänger mit.


    Da diese Versicherung und auch das zugehörige Kennzeichen aber halt für das Zugfahrzeug ausgestellt sind, darf selbiges Kennzeichen auch nur dort angebracht sein. Ein selbstgemaltes Duplikat am Anhänger ist unnötig und auch verboten, weils ja auch Versicherungsschutz vorgaukelt, wenn der Anhänger irgendwo alleine rumsteht bzw. an einem anderen Moped bewegt wird.


    Was noch nicht ganz klar ist, ob der Anhänger als nicht zugelassenes und nicht versichertes Gefährt auf öffentlichen Grund ohne Zugfahrzeug stehen darf. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen wäre das ja nicht erlaubt.

    • Offizieller Beitrag


    Baumschubser


    Ich würde sagen, dass der Anhänger auch ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Grund stehen darf.


    Andernfalls dürfsted du dein Fahrrad, was ja auch zulassungsfrei ist, auch nicht auf öffentlichen Grund abstellen.


    MfG


    Tobias

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