zwei rechtliche Fragen!!

    • Offizieller Beitrag


    Wie?
    hab ich da jetzt etwa was durcheinandergehaun?
    Ich dacht, du hättest dein Mopped selbst so genannt?
    Vielleicht sollte ich nur Bezeichnungen für das 2-Rad verwenden, die von dir offiziell freigegeben sind.


    Sorry, falls ich dir mit dem Begriff aufm Kopp gehaun hab...
    :)


    Tschö mit ö,
    Richard


  • 1. Das Schöne am Schwalbennest ist ja die Funktion, mit der man
    sich alle Post eines Threads per Mail schicken lassen kann.
    Eine Funktion, die ich bei jedem Thread benutze, bei dem ich
    einen Beitrag schreibe. Und das wirklich Schöne daran ist, Richy,
    dass da die Posts immer im Original ankommen. BEVOR sich der
    Verfasser vor Angst einen Fleck ins Höschen macht und seine
    Wortwahl etwas abmildert! :)) Und was muss ich da lesen?
    "Mühle" und "Ding" statt "Mopped" und 2-Rad". Der Mann spielt
    mit seinem Leben....:smokin:


    2. Auf'n Kopp hau Ich Dir gleich. Das regt das Dankvermögen
    an. "Sporty" heißt der Ofen. Nicht "Shorty"! Noch so'n Ding
    und mach aus DIR nen amorphen Fleck am Brückenpfeiler. Und
    das ganz ohne Hayabusa! (ich weiß, anderer Thread)
    Mann Mann Mann, hier machste Sachen mit...


    :));)


    Also, Tschö!
    Philip

    • Offizieller Beitrag


    Was heißt hier Angst?
    Ich hatte bloß Bedenken um dich, damit du nicht vor Ärger ein Stück aus deiner Tastatur beißt. Also, ich bin ja ein Menschenfreund...
    Deswegen die Änderung.
    Außerdem hast du mehr Pferde unterm Tank...
    :D


    Dann ist das hier also eine "Shorty"?


    Da hab ich ja garnicht allzu weit weg gelegen...
    :D
    *wegrenn*
    (Wenn mich jemand sucht, ich bin in den Anden, da kommt der Haufen nicht hin)


    Nix für ungut, Philip!

  • §54 Fahrtrichtungsanzeiger


    Absatz 5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an


    1. einachsigen Zugmaschinen,


    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,


    3. offenen Krankenfahrstühlen,


    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    5. folgenden Arten von Anhängern:


    a. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;


    b. angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;


    c. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;


    d. Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe

  • Zitat


    Original von mono:
    also 1000 prozentig bin ich nun auch nicht sicher, aber ziemlich...keine garantie!


    Waren ab Werk Blinker verbaut, so müssen auch später welche dran sein und funktionieren. DAS ist zu 100 % sicher und mit Garantie!


    Wenn jetzt noch einmal jemand das Gegenteil in dieser Diskussion behauptet, dem wird in Suhl der Hintern versohlt - zu 100 % und mit ebenfalls mit Garantie! :D


    Gruß!
    Al

  • Ne Alfred, da muß ich Dir widersprechen.......:D :D :D .
    Hauen wir uns jetzt in Suhl???:D :D :D .


    Al hat Recht. Punkt aus.
    Oder will sich einer mit ihm anlegen :)) :)) :)) ???


    Gruß
    DER
    PATER:smokin:

  • also ich weiss nicht was der kack soll mit den blinkern. ich habe mir an meine schwalbe sogar nich hinten ans rücklihct welche hingemacht weil ich schon fast 2 mal beim linksabbiegen unterm auto lag. die vorderen blinker sieht man einfach nicht so gut.


    ich bin der meinung, sicherheit geht vor aussehen und originalität und blinker die gesehen werden erhöhen die sicherheit beachtlich.

  • *lol*


    Das stimmt :)


    Bei Myke sehe ich zum Beispiel immer, wenn sie abbiegen will ...


    Bei Opi eher nicht ... andererseits sollte man ihn auch nicht am Abbiegen hindern ;)


    Viele Grüße,
    Christoph :smokin:

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